HRB 73894
Neue Welle - Antenne München Rundfunk-Programmanbieter- Gesellschaft mbH
aktuell 2 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: München
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Registerdaten
- Sitz
- München
- Datenstand
- 2025-01-02
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
HRB 73894 Neue Welle - Antenne München Rundfunk-Programmanbieter- Gesellschaft mbH, München (Paul-Heyse-Str. 2 - 4, 80336 München). Die "Radio Aktiv GmbH Gesellschaft zur Produktion von Rundfunksendungen" mit dem Sitz…
Neue Welle - Antenne München Rundfunk-Programmanbieter- Gesellschaft mbH, München (Paul-Heyse-Str. 2 - 4, 80336 München). Die "Radio Aktiv GmbH Gesellschaft zur Produktion von Rundfunksendungen" mit dem Sitz in Unterföhring (Amtsgericht München HRB 75972) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2005 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 73894 Neue Welle - Antenne München Rundfunk-Programmanbieter- Gesellschaft mbH, München (Paul-Heyse-Str. 2 - 4, 80336 München). Die "Radio Aktiv Rundfunkproduktionsbeteiligungsgesellschaft mbH" mit dem Sitz in Unt…
Neue Welle - Antenne München Rundfunk-Programmanbieter- Gesellschaft mbH, München (Paul-Heyse-Str. 2 - 4, 80336 München). Die "Radio Aktiv Rundfunkproduktionsbeteiligungsgesellschaft mbH" mit dem Sitz in Unterföhring (Amtsgericht München HRB 69347) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2005 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.der Gesellschaft verschmolzen.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.