HRB 20828 HB
Neue MIRA Filmproduktion GmbH
aktuell 7 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Benquestr. 9, 28209 BremenGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Bremen
- Rechtsform
- 221110
- Letzte Eintragung
- 10.10.2017
- Datenstand
- 2025-10-23
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
Handelsregister
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Die Herstellung von Dokumentarfilmen, Spielfilmen und Fernsehauftragsproduktionen, die Finanzierungsberatung Dritter sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Schlusstermin 515 IN 8/14 · Neue MIRA Filmproduktion GmbH · Insolvenzgericht Bremen
- Insolvenzgericht
- Bremen
- Aktenzeichen
- 515 IN 8/14
- Wirksam am
- 07.07.2026
- Registerbezug
- Bremen, HRB 20828
Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin, das Schlussverzeichnis sowie gegen die eventuelle Einstellung des Verfahrens wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 InsO zu erheben.
Die Gläubiger und die Schuldnerin können innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist den nachgemeldeten Forderungen schriftlich widersprechen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 06.07.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 515 IN 8/14 · Neue MIRA Filmproduktion GmbH · Insolvenzgericht Bremen
- Insolvenzgericht
- Bremen
- Aktenzeichen
- 515 IN 8/14
- Wirksam am
- 07.07.2026
- Registerbezug
- Bremen, HRB 20828
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 515 IN 8/14
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Neue MIRA Filmproduktion GmbH, Benquestr. 9, 28209 Bremen (AG Bremen, HRB 20828),
vertreten durch:
Anna Caroline Konstanze Radziwill, Benquestr. 9, 28209 Bremen, (Gesellschafterin),
wird die Vergütung der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Stefanie Lüthje festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
Nach dem Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin bezieht und die € 190.741,84 beträgt, ergibt sich ein Regelsatz der Vergütung von € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt), § 2 InsVV.
Die Sondermasse ist Teil der Insolvenzmasse nach § 35 InsO und die Tätigkeit des Insolvenzverwalters bezieht sich auch auf die Sondermasse sodass diese Tätigkeit angemessen und umfassend zu vergüten ist auch wenn die Vergütung hierzu nicht gesetzlich geregelt ist (LG Detmold NZI 2021, 903 mAnm Budnik).
Nach diesseitiger Ansicht ist die Sondermasse Teil der Insolvenzmasse und somit ist die Sondermasse in die Berechnungsgrundlage nach § 1 Abs. 1 InsVV einzubeziehen.
Es wurden gemäß § 3 Abs. 1 InsVV zusätzliche Zuschläge von insgesamt 30,00 % geltend gemacht, die für angemessen erachtet wurden, und zwar für Bildung Verteilung der Sondermasse und die in diesem Zusammenhang enstandende Mehrarbeit zur Aufarbeitung der Tabelle. Für die Tätigkeit in Bezug auf die Sondermasse bei entsprechender Mehrbelastung kann ein Zuschlag nach § 3 InsVV in Betracht kommen (Keller Insolvenzverfahren, § 3 Rn. 61; Graeber/Graeber Rn. 46; Haarmeyer/Mock InsVV Rn. 114a).
Hinzu kommen Auslagenersatz sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 300,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Verteilungsverzeichnis 515 IN 8/14 · Neue MIRA Filmproduktion GmbH · Insolvenzgericht Bremen
- Insolvenzgericht
- Bremen
- Aktenzeichen
- 515 IN 8/14
- Wirksam am
- 07.07.2026
- Registerbezug
- Bremen, HRB 20828
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Stefanie Lüthje, Benquestr. 32, 28209 Bremen, Tel.: 0421 - 330 201-0, Fax: 0421 - 330 201-10, Internet: www.kanzlei-luethje.de hat dem Gericht folgendes gemäß § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 58.297,85 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 487.703,26 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bremen, 07.07.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 20828 HB HRB 20828 HB: Neue MIRA Filmproduktion GmbH, Bremen, Benquestr. 9, 28209 Bremen. Die Eintragung zu Nr. 1: Geschäftsführer : Peters, Elke; ist mangels einer wesentlichen Voraussetzung gemäß § 395 FamFG von Am…
Insolvenzbekanntmachung 515 IN 8/14 · Neue MIRA Filmproduktion GmbH · Insolvenzgericht Bremen
- Insolvenzgericht
- Bremen
- Aktenzeichen
- 515 IN 8/14
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Bremen, HRB 20828
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 20828 HB HRB 20828 HB: Neue MIRA Filmproduktion GmbH, Bremen, Benquestr. 9, 28209 Bremen. Geschäftsanschrift: Benquestr. 9, 28209 Bremen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 04.04.2013 wurde der Gesells…
HRB 20828 HB Neue MIRA Filmproduktion GmbH, Bremen(Benquestr. 9, 28209 Bremen). Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.01.2007 sind das Stammkapital um 75.000 EUR auf 100.000 EUR erhöht und der Gesellschaft…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.