HRB 40818
Neu Textil Industrie GmbH
aktuell 4 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Mainzer Straße 177, 67547 WormsGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Worms
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 12.06.2025
- Datenstand
- 2025-09-23
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Helmut Watermann
Löhne
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-03-02 Chronologischen Auszug ansehenDokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
20 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlRegisterinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2025-09-23 Registerinformationen ansehenRegistertreffer
Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Neu Heimtex GmbH Worms
Gegenstand des Unternehmens
Die Herstellung, die Verarbeitung und der Vertrieb von Erzeugnissen der Textilindustrie, insbesondere Heimtextilprodukte und alles, was für das Geschäft erforderlich ist.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 15 IN 15/25 · Neu Textil Industrie GmbH · Insolvenzgericht Worms
- Insolvenzgericht
- Worms
- Aktenzeichen
- 15 IN 15/25
- Wirksam am
- 25.07.2025
- Registerbezug
- Mainz, HRB 40818
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
15 IN 15/25
24.07.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Neu Textil Industrie GmbH, Mainzer Straße 177, 67547 Worms
(AG Mainz, HRB 40818),
vertreten durch:
Helmut Watermann, Auf dem Drohn 10, 32584 Löhne, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter:
Norbert Ruthemeyer, das Werk Consulting GmbH,
Holzstraße 2, 40221 Düsseldorf,
wird die Tagesordnung des im schriftlichen Verfahren auf den 12.08.2025 anberaumten Berichts- und Prüfungstermins um folgenden Punkt erweitert:
Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und zwar:
Zustimmung der Gläubigerversammlung zu dem am 18. Juli 2025
geschlossenen Kaufvertrag mit der Nanoform-Airbag Sports GmbH
Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellung des gegenständlichen Beschlusses an die Insolvenzgläubiger § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Hinweis:
Die Zustimmung der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Die dem Tagesordnungspunkt zugrundeliegenden Unterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Worms Hardtgasse 6 67547 Worms-, elektronisches Gerichtspostfach: govapp_16417973158617710649122712873785 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 15 IN 15/25 · Neu Textil Industrie GmbH · Insolvenzgericht Worms
- Insolvenzgericht
- Worms
- Aktenzeichen
- 15 IN 15/25
- Wirksam am
- 02.06.2025
- Registerbezug
- Mainz, HRB 40818
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
15 IN 15/25
01.06.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Neu Textil Industrie GmbH, Mainzer Straße 177, 67547 Worms (AG Mainz, HRB 40818),
vertreten durch:
Helmut Watermann, Auf dem Drohn 10, 32584 Löhne, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter:
Norbert Ruthemeyer, das Werk Consulting GmbH, Holzstraße 2, 40221 Düsseldorf,
wird heute, am 01.06.2025 um 0.00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. Insolvenzordnung (InsO) eröffnet.
Die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung wird gemäß § 272 Abs. 1 Nr. 2 und 5 InsO aufgehoben.
Das Verfahren wird mit Verfahrenseröffnung drohend masseunzulänglich im Sinne von § 208 Abs. 1 S. 2 InsO.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Jürgen Erbe Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft, für Insolvenzverwaltung mbH, Sophienstraße 17, 68165 Mannheim, Tel.: 0621 480264-0, E-Mail: JErbe@schultze-braun.de
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen des Eröffnungsbeschlusses an die Gläubiger und Debitoren gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 22.07.2025,
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Es wird darauf hingewiesen, dass die im Gesetz vorgesehenen öffentlichen Bekanntmachungen im Internet unter der Adresse www.insolvenzbekanntmachungen.de eingesehen werden können.
Es wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Absatz 2 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 12.08.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
* Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden. Der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet.
* Anträge über:
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Absatz 2 InsO)
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Absatz 3 InsO)
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO);
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO)
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere:
o Veräußerung
* des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin
* des Warenlagers im Ganzen
* eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand
* einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesen Unternehmen dienen soll
o die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten
würde
o Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebseräußerung unter Wert ( §§ 162, 163 InsO)
* eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO)
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen geprüft werden, liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
* Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechthandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden
* Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Nachricht
G r ü n d e:
Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig. Dies steht zur Überzeugung des Gerichts fest
aufgrund der durchgeführten Ermittlungen, insbesondere aufgrund des Gutachtens des Sachverständigen Dr. Jürgen Erbe vom 22.05.2025.
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann von dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Worms einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Beschwerdegericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) govapp_16417973158617710649122712873785 des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen.
Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Worms, den 01.06.2025
- Insolvenzgericht -
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 40818 Neu Heimtex GmbH, Worms, Mainzer Straße 177, 67547 Worms.Die Gesellschafterversammlung vom 18.03.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Änderun…
HRB 40818 Neu Heimtex GmbH, Worms (Mainzer Str. 177, 67547 Worms). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.03.2007. Gegenstand: Die Herstellung, die Verarbeitung und der Vertrieb von Erzeugn…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.