HRB 22180
net SE
aktuell 24 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Moselufer 50, 56073 KoblenzGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Koblenz
- Rechtsform
- Europäische Aktiengesellschaft (SE)
- Letzte Eintragung
- 08.10.2018
- Datenstand
- 2025-10-01
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Stefan Immes
Koblenz
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Die Gesellschaft wird durch zwei geschäftsführende Direktoren oder durch einen geschäftsführenden Direktor gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein geschäftsführender Direktor vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein.Dr. Stefan Immes ist einzelvertretungsberechtigt.
Geschäftsanschrift
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HD Plan GmbH
HRB 7555 · Amtsgericht Koblenz
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Abrufstand 2024-12-07 Chronologischen Auszug ansehenDokumentenansicht
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4 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
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Abrufstand 2025-10-01 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist die Entwicklung und der Vertrieb von Soft- und Hardware sowie von Film- und Fototechnischen Prokukten und Accessoires, der Erwerb, die Verwaltung und der Verkauf von Beteiligungen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens, u.a. die Anlage in Immobilien.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 21 IN 128/18 · net SE · Insolvenzgericht Koblenz
- Insolvenzgericht
- Koblenz
- Aktenzeichen
- 21 IN 128/18
- Wirksam am
- 18.03.2026
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 22180
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Koblenz, 12.03.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 21 IN 128/18 · net SE · Insolvenzgericht Koblenz
- Insolvenzgericht
- Koblenz
- Aktenzeichen
- 21 IN 128/18
- Wirksam am
- 09.04.2025
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 22180
Der Stichtag dient zur:
1. Überprüfung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
2. Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis;
3. Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
4. Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
5. Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen;
56068 Koblenz, 08.04.2025
Das Amtsgericht - Abt 21
21 IN 128/18
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 21 IN 128/18 · net SE · Insolvenzgericht Koblenz
- Insolvenzgericht
- Koblenz
- Aktenzeichen
- 21 IN 128/18
- Wirksam am
- 08.04.2025
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 22180
56068 Koblenz, 08.04.2025
Das Amtsgericht - Abt.21
21 IN 128/18
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 21 IN 128/18 · net SE · Insolvenzgericht Koblenz
- Insolvenzgericht
- Koblenz
- Aktenzeichen
- 21 IN 128/18
- Wirksam am
- 10.02.2025
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 22180
Der Stichtag dient zur:
1. Überprüfung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
2. Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis;
3. Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
4. Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
5. Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen;
56068 Koblenz, 07.02.2025
Das Amtsgericht - Abt 21
21 IN 128/18
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 21 IN 128/18 · net SE · Insolvenzgericht Koblenz
- Insolvenzgericht
- Koblenz
- Aktenzeichen
- 21 IN 128/18
- Wirksam am
- 30.01.2025
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 22180
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 € übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem
Amtsgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz
oder bei dem
Landgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz
einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem
Amtsgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz
einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Koblenz, 29.01.2025
Das Amtsgericht - Abt. 21-
21 IN 128/18
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 21 IN 128/18 · net SE · Insolvenzgericht Koblenz
- Insolvenzgericht
- Koblenz
- Aktenzeichen
- 21 IN 128/18
- Wirksam am
- 20.07.2021
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 22180
Der Termin dient zur Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit dem Geschäftsführer der Schuldnerin zur Abgeltung etwaiger Anfechtungs- und Sekundäransprüche.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz
einzulegen.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
56068 Koblenz, 19.07.2021
Das Amtsgericht -Abt.21-
21 IN 128/18
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 21 IN 128/18 · net SE · Insolvenzgericht Koblenz
- Insolvenzgericht
- Koblenz
- Aktenzeichen
- 21 IN 128/18
- Wirksam am
- 13.07.2021
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 22180
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 16.08.2021 schriftlich beim Insolvenzgericht Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet. Nach Ablauf der Frist gilt die jeweilige Forderung als festgestellt, falls kein Insolvenzgläubiger oder der Insolvenzverwalter die Forderung bestreitet.
56068 Koblenz, 12.07.2021
Das Amtsgericht -Abt.21-
21 IN 128/18
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 21 IN 128/18 · net SE · Insolvenzgericht Koblenz
- Insolvenzgericht
- Koblenz
- Aktenzeichen
- 21 IN 128/18
- Wirksam am
- 14.06.2021
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 22180
22180), vertr. d.: Dr. Stefan Immes, (Geschäftsführer), wird besonderer Termin
zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Freitag, 16.07.2021, 10:30 Uhr, Saal
114, Hauptjustizgebäude, Karmeliterstraße 14, 56068 Koblenz
Der Termin dient zur Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit dem
Geschäftsführer der Schuldnerin zur Abgeltung etwaiger Anfechtungs- und
Sekundäransprüche.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung
als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz
einzulegen.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder
auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden,
wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen
Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten
zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen
Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen
Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten
werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll
begründet werden.
56068 Koblenz, 11.06.2021
Das Amtsgericht -Abt.21-
21 IN 128/18
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Aufhebung des Verfahrens 21 IN 128/18 · net SE · Insolvenzgericht Koblenz
- Insolvenzgericht
- Koblenz
- Aktenzeichen
- 21 IN 128/18
- Wirksam am
- 04.12.2020
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 22180
22180), vertr. d.: Dr. Stefan Immes, (Geschäftsführer), wird der mit Beschluss
vom 27.11.2020 auf den 08.01.2021 bestimmte Stichtag zur Anhörung der
Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren aufgehoben.
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz
einzulegen.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder
auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden,
wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen
Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten
zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen
Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen
Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten
werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll
begründet werden.
56068 Koblenz, 04.12.2020
Das Amtsgericht -Abt.21-
21 IN 128/18
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 22180 HRB 22180: net SE, Koblenz, Moselufer 50, 56073 Koblenz. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Forderungsprüfung 21 IN 128/18 · net SE · Insolvenzgericht Koblenz
- Insolvenzgericht
- Koblenz
- Aktenzeichen
- 21 IN 128/18
- Wirksam am
- 01.10.2018
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 22180
Koblenz, HRB 22180), vertr. d.: Dr. Stefan Immes, (Geschäftsführer), ist am
01.10.2018 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser, - Kanzlei Lieser -,
Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261-304790, Fax: 0261- 9114729,
E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de, Internet: http://
www.lieser-rechtsanwaelte.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 15.12.2018 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 15.01.2019, 11:00 Uhr, Saal 123,
Hauptjustizgebäude, Karmeliterstraße 14, 56068 Koblenz eine
Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur
Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne
Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Koblenz, 01.10.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 22180 HRB 22180: net SE, Koblenz, Moselufer 50, 56073 Koblenz. Durch Beschluss des Amtsgerichts Koblenz (21 IN 128/18) vom 17.07.2018 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass…
Insolvenzbekanntmachung 21 IN 128/18 · net SE · Insolvenzgericht Koblenz
- Insolvenzgericht
- Koblenz
- Aktenzeichen
- 21 IN 128/18
- Wirksam am
- 17.07.2018
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 22180
Koblenz (AG Koblenz, HRB 22180), vertr. d.: Dr. Stefan Immes,
(Geschäftsführer), wird heute, am 17.07.2018 um 12:19 Uhr mit sofortiger
Wirkung zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des
Sachverhaltes angeordnet: Es wird die vorläufige Verwaltung des Vermögens gemäß
§ 21 Abs. 1 Nr. 1 InsO angeordnet. Zum vorläufigen Verwalter wird Rechtsanwalt
Dr. Alexander Jüchser, - Kanzlei Lieser -, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz,
Tel.: 0261-304790, Fax: 0261- 9114729, E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de,
Internet: http://www.lieser-rechtsanwaelte.de bestellt. Verfügungen der
Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
(§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative Ins0). Den Schuldnern der Schuldnerin
(Drittschuldner) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die
Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung
zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
56068 Koblenz, 17.07.2018,
Das Amtsgericht - Abt. 21
21 IN 128/18
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 22180 HRB 22180: net SE, Koblenz, Jahnstraße 3, 56075 Koblenz. Änderung der Geschäftsanschrift: Moselufer 50, 56073 Koblenz.
HRB 22180 HRB 22180: net SE, Koblenz, Jahnstraße 3, 56075 Koblenz. Die am 09.09.2015 beschlossene Herabsetzung des Grundkapitals um 2.704.852,00 EUR ist durchgeführt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:
HRB 22180 HRB 22180:net SE, Koblenz, Jahnstraße 3, 56075 Koblenz.Die Hauptversammlung vom 09.09.2015 hat die vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals um 2.704.852,00 EUR auf 2.704.852,00 EUR, die Änderung der Satzu…
HRB 22180 HRB 22180:net SE, Koblenz, Schlossstraße 1, 56068 Koblenz.Änderung der Geschäftsanschrift: Jahnstraße 3, 56075 Koblenz.
HRB 22180 net SE, Koblenz, Schlossstraße 1, 56068 Koblenz. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.10.2012 mit Ergänzung vom 24.01.2013 mit der net consultin…
HRB 22180 net SE, Koblenz, Schlossstraße 1, 56068 Koblenz. Zum Handelsregister ist der Entwurf eines Verschmelzungsvertrages mit der INFOMEDIAR GmbH mit Sitz in Koblenz eingereicht.
HRB 22180 net SE, Koblenz, Schlossstraße 1, 56068 Koblenz. Die Hauptversammlung vom 14.05.2012 hat die Änderung der Satzung in §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 4 (Genehmigtes Kapital) und 11 (Geschäftsführende Dire…
HRB 22180 net SE, Koblenz, Schlossstraße 1, 56068 Koblenz. Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 13.03.2007 erteilten Ermächtigung -genehmigtes Kapital- und im Beschluss zur Umwandlung der Gesellschaft…
HRB 22180 net SE, Koblenz, Schlossstraße 1, 56068 Koblenz.Nach Änderung der Vertretungsbefugnis weiterhin Geschäftsführender Direktor: Dr. Immes, Stefan, Koblenz, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellscha…
HRB 22180 net SE, Koblenz, Schlossstraße 1, 56068 Koblenz.Die Gesellschaft hat eine Liste der Mitglieder des Verwaltungsrates eingereicht.
HRB 22180 net SE, Koblenz, Schlossstraße 1, 56068 Koblenz.Europäische Aktiengesellschaft (SE). Satzung vom 18.12.1997, mehrfach geändert. Die Hauptversammlung vom 26.05.2010 hat die Änderung der Satzung in § 1 Abs. 2 …
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.