HRB 12361

Neco GmbH

Amtsgericht Bochum · Nordrhein-Westfalen

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Harmoniestraße 1, 44787 Bochum

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Bochum
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
12.09.2025
Datenstand
2025-10-06
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Igor Kurtovic

Krefeld

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

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Stand 2025-10-06

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Der Gegenstand der Gesellschaft ist der Vertrieb von Telekommunikationsdienstleistungen sowie der Verkauf verwandter Produkte und Dienstleistungen. Die Gesellschaft darf ferner sämtliche Geschäfte tätigen, die den Gegenstand des Geschäftes fördern. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 80 IN 508/25 · NECO GmbH · Insolvenzgericht Bochum
Insolvenzgericht
Bochum
Aktenzeichen
80 IN 508/25
Wirksam am
13.11.2025
Registerbezug
Bochum, HRB 12361
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 508/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 12361 eingetragenen NECO GmbH, Harmoniestr. 1, 44787 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Igor Kurtovic, Von-Steuben-Str. 14, 47803 Krefeld

Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 24.11.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:

zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Zustimmung zur bereits erfolgten Veräußerung des schuldnerischen Geschäftsbetriebs an die ecotel communication AG, Düsseldorf.,
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 10.11.2025 nebst Beschlussantrag verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.29 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.

Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Hinweis zum Stimmrecht:
Forderungen, die im Prüfungstermin festgestellt worden sind, haben ein Stimmrecht in Höhe der Feststellung.
Sollte die Forderung im Prüfungstermin nicht festgestellt worden sein, wird der Gläubiger bzw. die Gläubigerin neben einer Stimmabgabe auch um Mitteilung gebeten, für welchen Betrag ein Stimmrecht beantragt wird. Es sind dann auch weitere Unterlagen vorzulegen, die für die Glaubhaftmachung der Forderung dienen können.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
80 IN 508/25
Amtsgericht Bochum, 12.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 80 IN 508/25 · NECO GmbH · Insolvenzgericht Bochum
Insolvenzgericht
Bochum
Aktenzeichen
80 IN 508/25
Wirksam am
09.09.2025
Registerbezug
Bochum, HRB 12361
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 508/25

Über das Vermögen

der NECO GmbH, Harmoniestr. 1, 44787 Bochum, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Bochum unter HRB 12361, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Igor Kurtovic, Von-Steuben-Str. 14, 47803 Krefeld

Geschäftszweig: Vertrieb von Telekommunikationsdienstleistungen

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.09.2025, um 10:03 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 09.07.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Yassin Dimassi, Wittener Str. 56, 44789 Bochum.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.10.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 24.11.2025.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen

- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
Der Insolvenzverwalter hat beantragt, die Zustimmung der Gläubigerversammlung zu dieser besonderen bedeutsamen Rechtshandlung einzuholen.

Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 27.10.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.29 niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

80 IN 508/25
Amtsgericht Bochum, 01.09.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 80 IN 508/25 · NECO GmbH · Insolvenzgericht Bochum
Insolvenzgericht
Bochum
Aktenzeichen
80 IN 508/25
Wirksam am
17.07.2025
Registerbezug
Bochum, HRB 12361
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 508/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der NECO GmbH, Harmoniestr. 1, 44787 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Igor Kurtovic, Von-Steuben-Str. 14, 47803 Krefeld

Geschäftszweig: Vertrieb von Telekommunikationsdienstleistungen

ist am 17.07.2025, um 09:26 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Yassin Dimassi, Wittener Str. 56, 44789 Bochum bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

80 IN 508/25
Amtsgericht Bochum, 17.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 12361 HRB 12361: Neco GmbH, Bochum, Grabenstr. 12, 44787 Bochum. Bestellt als Geschäftsführer: Kurtovic, Igor, Bornheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich…
HRB 12361: Neco GmbH, Bochum, Grabenstr. 12, 44787 Bochum. Bestellt als Geschäftsführer: Kurtovic, Igor, Bornheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 12361 HRB 12361: Neco GmbH, Bochum, Grabenstr. 12, 44787 Bochum. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Cieluch, Nicole, Köln, *XX.XX.XXXX.
HRB 12361: Neco GmbH, Bochum, Grabenstr. 12, 44787 Bochum. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Cieluch, Nicole, Köln, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 12361 HRB 12361: Neco GmbH, Bochum, Altenbochumer Str. 46d, 44803 Bochum. Änderung zur Geschäftsanschrift: Grabenstr. 12, 44787 Bochum. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstü…
HRB 12361: Neco GmbH, Bochum, Altenbochumer Str. 46d, 44803 Bochum. Änderung zur Geschäftsanschrift: Grabenstr. 12, 44787 Bochum. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Hause, Dirk, Bochum, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 12361 HRB 12361: Neco GmbH, Bochum, Altenbochumer Str. 46d, 44803 Bochum. Nicht mehr Geschäftsführer: Prof. Dr. Thede, Jürgen, Damendorf, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Schlagner, Waldemar, Bochum, *XX…
HRB 12361: Neco GmbH, Bochum, Altenbochumer Str. 46d, 44803 Bochum. Nicht mehr Geschäftsführer: Prof. Dr. Thede, Jürgen, Damendorf, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Schlagner, Waldemar, Bochum, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 12361 Neco GmbH, Bochum, Altenbochumer Str. 46d, 44803 Bochum.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.07.2009. Geschäftsanschrift: Altenbochumer Str. 46d, 44803 Bochum. Gegenstand: Der G…
Neco GmbH, Bochum, Altenbochumer Str. 46d, 44803 Bochum.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.07.2009. Geschäftsanschrift: Altenbochumer Str. 46d, 44803 Bochum. Gegenstand: Der Gegenstand der Gesellschaft ist der Vertrieb von Telekommunikationsdienstleistungen sowie der Verkauf verwandter Produkte und Dienstleistungen. Die Gesellschaft darf ferner sämtliche Geschäfte tätigen, die den Gegenstand des Geschäftes fördern. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Prof. Dr. Thede, Jürgen, Damendorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.