HRB 81898
NeckermannUrlaubswelt GmbH
aktuell 26 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
c/o hww hermann wienberg wilhelm, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am MainGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Frankfurt/Main
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 30.04.2025
- Datenstand
- 2025-10-31
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Katrin Häußler
Frankfurt am Main
Dirk Schachtsiek
Dreieich
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen ProkuristenJulia Jacobsen
Bad Soden
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen ProkuristenMirko Jacubowski
Frankfurt am Main
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen ProkuristenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Geschäftsanschrift
Weitere Unternehmen an dieser Anschrift
Angezeigt werden ausschließlich exakt übereinstimmende, aktuell eingetragene Geschäftsanschriften. Eine gemeinsame Anschrift bedeutet nicht automatisch eine wirtschaftliche oder gesellschaftsrechtliche Verbindung.
IBH Immobilienfonds Geschäftsführungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH 1. Dachfonds KG
HRA 4994 · Amtsgericht Chemnitz
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-03-05 Chronologischen Auszug ansehenDokumentenansicht
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42 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlRegisterinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2025-10-31 Registerinformationen ansehenRegistertreffer
Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- NeckermannUrlaubswelten Beteiligungsgesellschaft mbH Frankfurt/Main
- NeckermannUrlaubswelt Beteiligungsgesellschaft mbH Frankfurt/Main
Gegenstand des Unternehmens
Die Veranstaltung, Vermittlung und Durchführung von Reisen jeder Art, der Vertrieb von Reisebüros und Agenturen für den Verkauf von Personenbeförderungsleistungen sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 61 IN 98/19 H · NeckermannUrlaubswelt GmbH · Insolvenzgericht Bad Homburg v.d. Höhe
- Insolvenzgericht
- Bad Homburg v.d. Höhe
- Aktenzeichen
- 61 IN 98/19 H
- Wirksam am
- 25.06.2025
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 81898
EUR
Nettovergütung
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin Frau Kappel-Gnirs wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses an den Sonderinsolvenzverwalter auszuzahlen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 06.05.2025 beantragte der Sonderinsolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung.
In dem Fall einer rechtsanwaltlichen Tätigkeit eines Sonderinsolvenzverwalters bemisst sich der Gegenstandswert für die dem Sonderinsolvenzverwalter zustehende RVG-Gebühr entsprechend § 28 Abs. 3 RVG nach dem tatsächlichen (oder auch nur vermeintlichen) Wert der jeweiligen Forderung. Entsprechend § 182 InsO ist gegebenenfalls die auf diese Forderung entfallende Quote bzw. die späteren Vollstreckungsaussichten zu schätzen. In zeitlicher Sicht ist in der Regel auf die Befriedigungsquote abzustellen, die zum Zeitpunkt der ersten Prüftätigkeit des Sonderinsolvenzverwalters zu erwarten gewesen ist, weil gemäß Vorbemerkung 2.3 Abs. 3 VV RVG die Geschäftsgebühr bereits mit dem Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information entsteht. Für eine Anmeldung einer Forderung durch den Sonderinsolvenzverwalter steht diesem eine Gebühr gem. Nr. 2300 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG zu (Graeber/Graber, InsVV-Online, Vor § 1, Rn. 55).
Zu der Tabellennummer 2.555, bzw. Tabellennummer 1 im Rang des § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO war jeweils eine Forderung in Höhe von € 1.747.136,18 zu prüfen.
Nach Auskunft der Insolvenzverwalterin wird im Verfahren, auch im Rang § 39 InsO, mit einer Quote von 100 % kalkuliert.
Der Gegenstandswert für die Berechnung der Vergütung nach dem RVG wird mithin mit 100% der geprüften Forderung in Höhe von € 1.747.136,18 angesetzt, mithin in Höhe von € 1.747.136,18.
Es ergibt sich folgende Berechnung:
0,75 Verfahrensgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG
Zwischensumme
Umsatzsteuer 19 % gem. Nr. 7008 VV RVG
Rechnungsbetrag
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 17.06.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 61 IN 98/19 H · NeckermannUrlaubswelt GmbH · Insolvenzgericht Bad Homburg v.d. Höhe
- Insolvenzgericht
- Bad Homburg v.d. Höhe
- Aktenzeichen
- 61 IN 98/19 H
- Wirksam am
- 05.05.2025
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 81898
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 16.06.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 05.05.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 61 IN 98/19 H · NeckermannUrlaubswelt GmbH · Insolvenzgericht Bad Homburg v.d. Höhe
- Insolvenzgericht
- Bad Homburg v.d. Höhe
- Aktenzeichen
- 61 IN 98/19 H
- Wirksam am
- 23.01.2025
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 81898
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 27.12.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 61 IN 98/19 H · NeckermannUrlaubswelt GmbH · Insolvenzgericht Bad Homburg v.d. Höhe
- Insolvenzgericht
- Bad Homburg v.d. Höhe
- Aktenzeichen
- 61 IN 98/19 H
- Wirksam am
- 20.08.2024
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 81898
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 13.08.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 61 IN 98/19 H · NeckermannUrlaubswelt GmbH · Insolvenzgericht Bad Homburg v.d. Höhe
- Insolvenzgericht
- Bad Homburg v.d. Höhe
- Aktenzeichen
- 61 IN 98/19 H
- Wirksam am
- 22.05.2024
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 81898
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 21.05.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 61 IN 98/19 H · NeckermannUrlaubswelt GmbH vertr.d.d.GF Thomas Kloss · Insolvenzgericht Bad Homburg v.d. Höhe
- Insolvenzgericht
- Bad Homburg v.d. Höhe
- Aktenzeichen
- 61 IN 98/19 H
- Wirksam am
- 09.08.2021
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 81898
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 06.09.2021 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 06.08.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 61 IN 98/19 H · NeckermannUrlaubswelt GmbH vertr.d.d.GF Thomas Kloss · Insolvenzgericht Bad Homburg v.d. Höhe
- Insolvenzgericht
- Bad Homburg v.d. Höhe
- Aktenzeichen
- 61 IN 98/19 H
- Wirksam am
- 16.06.2021
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 81898
NeckermannUrlaubswelt GmbH vertr.d.d.GF Thomas Kloss, Thomas Cook Platz 1,
61440 Oberursel (AG Frankfurt am Main, HRB 81898), wird die Vergütung der
vorläufigen Insolvenzverwalterin festgesetzt auf:
X € Nettovergütung nach § 11 InsVV
X € Erhöhungsbetrag (3,9 Zuschlag)
X € Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X € Auslagen zuzüglich
X € Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X € Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstr. 114,
60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/34871320, Fax: 0693487132-99, wird
gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der
Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 02.10.2019 angeordnet. Nach
§ 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit der vorläufigen Insolvenzverwalterin
besonders vergütet. Ihr steht daher eine Vergütung zu. Dabei soll die Vergütung
der vorläufigen Insolvenzverwalterin in der Regel einen angemessenen Bruchteil
der Vergütung eines Insolvenzverwalters nicht überschreiten. Zur Bemessung der
Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 1 Satz 3 InsVV Art, Dauer und Umfang
der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe
von 6.597.470,21 € ausgegangen. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine
Vergütung für einen Verwalter in Höhe von X €. Dem vorläufigen Verwalter steht
nach § 11 InsVV daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin beantragte insgesamt eine Erhöhung der
Vergütung von 390%. Die Erhöhung wird aufgrund Betriebsfortführung, weitere
Kundenbetreuung, mehrere Betriebsstätten, Betriebsveräußerung, besonderes
Bemühen um eine Sanierung, Erhalt von Arbeitsplätzen, Konzernverflechtung,
schwierige Inbesitznahme, Öffentlichkeitsarbeit, Gläubigeranzahl und
Degressionsausgleich geltend gemacht. Inhaltlich wird auf den
Vergütungsantrag der vorläufigen Insolvenzverwalterin vom 10.03.2021 Bezug
genommen.
Die vorläufige Insolvenz wurde am 02.10.2019 angeordnet. Das endgültige
Verfahren wurde am 27.11.2019 eröffnet.
Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen ergibt sich aus
§ 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall
ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der
Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen. Die befristete
Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut
10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten
in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 13.06.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 81898 HRB 81898: NeckermannUrlaubswelt GmbH, Frankfurt/Main, Thomas-Cook-Platz 1, 61440 Oberursel (Taunus). Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Forderungsprüfung 61 IN 98/19 H · NeckermannUrlaubswelt GmbH vertr.d.d.GF Thomas Kloss · Insolvenzgericht Bad Homburg v.d. Höhe
- Insolvenzgericht
- Bad Homburg v.d. Höhe
- Aktenzeichen
- 61 IN 98/19 H
- Wirksam am
- 27.11.2019
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 81898
Thomas Kloss, Thomas Cook Platz 1, 61440 Oberursel (AG Frankfurt am Main, HRB
81898), ist heute, am 27.11.2019 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren als
Hauptverfahren gemäß Art. 3 Abs.1 EuInsVO i. V. m. §§ 2, 3, 11, 16 ff. InsO
eröffnet worden.
Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstr. 114, 60528 Frankfurt am Main,
Tel.: 069/34 87 13 2-0, Fax: 069-34 87 13 2-99
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes
gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens
verboten. Die Verfügungsbefugnis wird der Insolvenzverwalterin übertragen.
Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem
Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen. Wird gleichwohl an die Schuldnerin
geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der
nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Die Insolvenzverwalterin wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8
Abs. 3 InsO beauftragt. Ferner wird ihr die gem. Art. 54 EuInsVO erforderliche
Unterrichtung aller bekannten ausländischen Gläubiger übertragen. Ausgenommen
ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt
durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen
weiterhin dem Insolvenzgericht.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin
schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die
Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis:
24.02.2020.
Die Anmeldung kann auch durch Übersendung eines elektronischen Dokuments
erfolgen.
b) Der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (24.02.2020)
und dem Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden
(20.04.2020), liegt, durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts Bad Homburg v.d.H. - Insolvenzgericht -, Auf der Steinkaut 10-12,
61352 Bad Homburg v.d.H. eingesehen werden.
Die Niederlegung erfolgt in digitaler Form.
Die etwaigen Anmeldeunterlagen werden bei dem Insolvenzverwalter aufbewahrt und
können bei Bedarf durch das Insolvenzgericht zur Einsichtnahme angefordert
werden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die
Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten:
1. eine Gläubigerversammlung im mündlichen Verfahren zur Berichterstattung
durch die Insolvenzverwalterin (Berichtstermin); am:
Dienstag, 04.02.2020, 09:00 Uhr, Raum 103, Amtsgerichtsgebäude, Auf der
Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe
Einlass ab 8:00 Uhr. Aufgrund der Einlasskontrolle wird empfohlen, frühzeitig
am Veranstaltungsort zu erscheinen. Bei Bevollmächtigung zur Teilnahme am
Termin ist § 79 ZPO i.V.m. § 4 InsO zu beachten. Gem. § 79 ZPO kann man sich
nur durch eine der dort genannten Person vertreten lassen.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne
Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
2. Die Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgt gem. § 5 Abs. 2 InsO im
schriftlichen Verfahren. Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist wegen
der hohen Anzahl der zu erwartenden Forderungen der 20.04.2020.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen schriftlich
beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem
ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag
des 20.04.2020 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die
Forderung ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang nach bestritten wird. Nach
Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen
die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt, sofern
die Insolvenzverwalterin diese nicht bestreitet.
Hinweise:
Ø Zustimmungen der Gläubiger zu den oben genannten Tagesordnungspunkten gelten
als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht
beschlussfähig ist.
Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Weitere Anordnungen:
Es wird gemäß § 67 Abs. 2 InsO ein Gläubigerausschuss bis zur ersten
Gläubigerversammlung eingesetzt. Dieser besteht aus:
1. Amadeus Germany GmbH, vertr. d. Frau Uta Mertens, Carlo-Schmid-Str. 12,
52146 Würselen/Aachen
2. Herr Philipp Schumann, Vorsitzender des Gesamtbetriebsrates Thomas Cook
GmbH, Betriebsrat WR Mitte, Thomas Cook Platz 1, 61440 Oberursel
3. Bundesagentur für Arbeit, Stützpunkt Frankfurt am Main, vertr. d. Frau
Cornelia Weber-Arnoldt, Fischerfeldstr. 10-12 und 13, 60311 Frankfurt am Main
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
G r ü n d e :
Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig. Dies steht zur Überzeugung des Gerichts
fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen, insbesondere aufgrund des
Gutachtens der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Julia
Kappel-Gnirs vom 21.11.2019.
Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Bad Homburg v.d.Höhe ergibt
sich aus Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den
Mittelpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland
hat.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Homburg
v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 27.11.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 81898 HRB 81898: NeckermannUrlaubswelt GmbH, Frankfurt/Main, Thomas-Cook-Platz 1, 61440 Oberursel (Taunus). Durch Beschluss des Amtsgerichts Bad Homburg v.d.Höhe (61 IN 98/19) vom 01.11.2019 (Ergänzung zum Beschlu…
Insolvenzbekanntmachung 61 IN 98/19 H · NeckermannUrlaubswelt GmbH vertr.d.d.GF Thomas Kloss · Insolvenzgericht Bad Homburg v.d. Höhe
- Insolvenzgericht
- Bad Homburg v.d. Höhe
- Aktenzeichen
- 61 IN 98/19 H
- Wirksam am
- 04.11.2019
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 81898
NeckermannUrlaubswelt GmbH, vertr.d.d.GF Thomas Kloss, Thomas Cook Platz 1,
61440 Oberursel (AG Frankfurt am Main, HRB 81898), ist am 01.11.2019 um 08:00
Uhr gegen die Antragstellerin ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen worden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 01.11.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 81898 HRB 81898: NeckermannUrlaubswelt GmbH, Frankfurt/Main, Thomas-Cook-Platz 1, 61440 Oberursel (Taunus). Durch Beschluss des Amtsgerichts Bad Homburg v.d.Höhe (61 IN 98/19) vom 02.10.2019 ist über das Vermögen …
Insolvenzbekanntmachung 61 IN 98/19 H · NeckermannUrlaubswelt GmbH vertr.d.d.GF Thomas Kloss · Insolvenzgericht Bad Homburg v.d. Höhe
- Insolvenzgericht
- Bad Homburg v.d. Höhe
- Aktenzeichen
- 61 IN 98/19 H
- Wirksam am
- 02.10.2019
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 81898
NeckermannUrlaubswelt GmbH vertr.d.d.GF Thomas Kloss, Thomas Cook Platz 1,
61440 Oberursel (AG Frankfurt am Main, HRB 81898), ist am 02.10.2019 um 15:00
Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet
worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen
Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist
Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstr. 114, 60528 Frankfurt am Main,
Tel.: 069/3487132-0, Fax: 069/3487132-99 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Homburg
v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 02.10.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 81898 HRB 81898: NeckermannUrlaubswelt GmbH, Frankfurt/Main, Thomas-Cook-Platz 1, 61440 Oberursel (Taunus). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Jacobsen, Julia, Bad So…
HRB 81898 HRB 81898:NeckermannUrlaubswelt GmbH, Frankfurt/Main, Thomas-Cook-Platz 1, 61440 Oberursel (Taunus).Der mit der Thomas Cook Vertriebs GmbH, Oberursel (Taunus) (Amtsgericht Bad Homburg, HRB 7478) am 29.05.201…
HRB 81898 NeckermannUrlaubswelt GmbH, Frankfurt/Main, Thomas-Cook-Platz 1, 61440 Oberursel (Taunus). Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Welbers, Georg, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 81898 NeckermannUrlaubswelt GmbH, Frankfurt/Main, Thomas-Cook-Platz 1, 61440 Oberursel (Taunus). Die Gesellschafterversammlung vom 29.05.2012 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 5,00 EUR und die entsprechende Än…
HRB 81898 NeckermannUrlaubswelt GmbH, Frankfurt/Main, Thomas-Cook-Platz 1, 61440 Oberursel (Taunus). Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Seeliger, Carsten, Essen, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Welbers, Ge…
HRB 81898 NeckermannUrlaubswelt Beteiligungsgesellschaft mbH, Frankfurt/Main, Thomas-Cook-Platz 1, 61440 Oberursel (Taunus). Die Gesellschafterversammlung vom 29.05.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in …
HRB 81898 NeckermannUrlaubswelt Beteiligungsgesellschaft mbH, Frankfurt/Main, Thomas-Cook-Platz 1, 61440 Oberursel (Taunus). Mit der Thomas Cook Vertriebs GmbH mit Sitz in Oberursel (Taunus) (Amtsgericht Bad Homburg, …
HRB 81898 NeckermannUrlaubswelt Beteiligungsgesellschaft mbH, Frankfurt/Main, Thomas-Cook-Platz 1, 61440 Oberursel (Taunus). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Wismet, Sa…
HRB 81898 NeckermannUrlaubswelt Beteiligungsgesellschaft mbH, Frankfurt/Main, Thomas-Cook-Platz 1, 61440 Oberursel (Taunus). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Schachtsie…
HRB 81898 NeckermannUrlaubswelt Beteiligungsgesellschaft mbH, Frankfurt/Main, Thomas-Cook-Platz 1, 61440 Oberursel (Taunus).Geschäftsanschrift: Thomas-Cook-Platz 1, 61440 Oberursel (Taunus). Nicht mehr Geschäftsführer…
HRB 81898 NeckermannUrlaubswelt Beteiligungsgesellschaft mbH, Frankfurt/Main, (Hanauer Landstraße 360-400, 60386 Frankfurt/Main).Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Jacubo…
HRB 81898 NeckermannUrlaubswelten Beteiligungsgesellschaft mbH, Frankfurt/Main (Hanauer Landstraße 360-400, 60386 Frankfurt/Main). Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertra…
HRB 81898 NeckermannUrlaubswelten Beteiligungsgesellschaft mbH, Frankfurt/Main (Hanauer Landstraße 360-400, 60386 Frankfurt/Main). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.04.2007 mit Änderun…
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