VR 4187

Nechliner Signale e.V.

Amtsgericht Neuruppin · Brandenburg

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Uckerland

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Registerdaten

Sitz
Uckerland
Datenstand
2024-12-25
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-25

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Nechliner Signale e.V. Uckerland OT Nechlin

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
VR 4187 NP Nechliner Signale e.V., Uckerland OT Nechlin. Vertretungsregelung: Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und auß…
Nechliner Signale e.V., Uckerland OT Nechlin. Vertretungsregelung: Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam. Vertreter: Stellvertretender Vorsitzender: Krieser, Andreas, *XX.XX.XXXX, Uckerland. Vorsitzender: Lück, Reiner, *XX.XX.XXXX, Uckerland. Rechtsverhaeltnis: Der Verein ist entstanden durch Verschmelzung des Dorfverein Nechlin e.V. mit Sitz in Nechlin (Amtsgericht Neuruppin, VR 3030) und des Lustige Lokomotive BhfNechlin e.V. mit Sitz in Uckerland (Amtsgericht Neuruppin, VR 3963) aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17.02.2011 und der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom gleichen Tage. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.