HRA 7347
NDM Naturdünger Münsterland GmbH & Co KG
aktuell 11 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Anton-Lutter-Str. 9-11, 46342 VelenGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Velen
- Rechtsform
- 112100
- Letzte Eintragung
- 12.09.2024
- Datenstand
- 2025-11-01
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Alexander Grösbrink
Gescher
Alfons Reckert
Borken
Alois Kestermann
Metelen
Andreas Kersting
Ahaus
Andreas Werlemann
Ahaus
Annette Bonse-Geuking
Antonius Temminghoff
Vreden
Anton Sieverdingbeck
Velen
August Rietfort
Stadtlohn
Beiering GbR bestehend aus den Gesellschaftern Ludger Schulze Beiering, Borken, *25.05.1964, und Ingrid Schulze Beiering, Borken, *07.07.1972
Benedikt Hemker
Ahaus
Bernd Bushues
Gescher
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Allgemeine Vertretungsregelung
- 089
Handelsregister
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Abrufstand 2025-11-01 Registerinformationen ansehenRegistertreffer
Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- NDM Naturdünger Münsterland GmbH & Co KG Borken
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Verteilungsverzeichnis 81 IN 12/21 · NDM Naturdünger Münsterland GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
- Insolvenzgericht
- Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 81 IN 12/21
- Wirksam am
- 21.08.2026
- Registerbezug
- Coesfeld, HRA 7347
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 7347 eingetragenen NDM Naturdünger Münsterland GmbH & Co. KG, Anton-Lutter-Straße 9-11, 46342 Velen, gesetzlich vertreten durch die im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 13705 eingetragene NDM Naturdünger Münsterland Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH vertr. d. d. Gf., Anton-Lutter-Straße 9-11, 46342 Velen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rechtsanwalt Dr. Leo Schoofs, Meckenemstraße 14, 46395 Bocholt
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige der Insolvenzverwalterin betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 14.563.332,89 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 1.613,56 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 200 B zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
81 IN 12/21
Amtsgericht Münster, 21.08.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 81 IN 12/21 · NDM Naturdünger Münsterland GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
- Insolvenzgericht
- Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 81 IN 12/21
- Wirksam am
- 21.08.2026
- Registerbezug
- Coesfeld, HRA 7347
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 7347 eingetragenen NDM Naturdünger Münsterland GmbH & Co. KG, Anton-Lutter-Straße 9-11, 46342 Velen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 13705 eingetragene NDM Naturdünger Münsterland Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH, Anton-Lutter-Straße 9-11, 46342 Velen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rechtsanwalt Dr. Leo Schoofs, Meckenemstraße 14, 46395 Bocholt,
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
25.09.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussbericht der Verwalterin;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- zum Antrag der Schuldnerin auf Restschuldbefreiung; falls deren Versagung beantragt wird, sind bis zum 25.09.2026 der Antrag zu stellen und die Versagungsgründe glaubhaft zu machen (§ 290 InsO);
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 200 B aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
81 IN 12/21
Amtsgericht Münster, 19.08.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 81 IN 12/21 · NDM Naturdünger Münsterland GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
- Insolvenzgericht
- Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 81 IN 12/21
- Wirksam am
- 17.07.2026
- Registerbezug
- Coesfeld, HRA 7347
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 7347 eingetragenen NDM Naturdünger Münsterland GmbH & Co. KG, Anton-Lutter-Straße 9-11, 46342 Velen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 13705 eingetragene NDM Naturdünger Münsterland Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH, Anton-Lutter-Straße 9-11, 46342 Velen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rechtsanwalt Dr. Leo Schoofs, Meckenemstraße 14, 46395 Bocholt,
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Tanja Kreimer, Grabenstraße 37, 48703 Stadtlohn
werden die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin wie folgt festgesetzt:
Vergütung X EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen X EUR
Zwischensumme X EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von X EUR X EUR
Endbetrag X EUR
Nach Abzug des bereits gewährten Vorschusses in Höhe von X EUR verbleibt noch ein offener Rest in Höhe von X EUR.
Dieser Betrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Die Insolvenzverwalterin übt ihr Amt seit dem 21.04.2021 aus. Nach § 63 InsO hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens X EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin beträgt die Masse X EUR.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 09.04.2026 verwiesen.
Aus dem Vergütungsantrag vom 9.4.2026 ergibt sich u.a. auch die Zusammensetzung der Berechnungsmasse. Diese ist nicht zu beanstanden. Aus- und Absonderungsrechte waren hier im vorliegenden Fall nicht zu berücksichtigen.
Anzumerken ist an dieser Stelle auch, dass externe Dritte im Verfahren beauftragt worden sind. Hierbei handelt es sich einmal um die IVG Industrie-Verwertungs-Gesellschaft mbH & Co. KG, die noch im vorläufigen Verfahren mit der Bewertung und Inventarisierung des Anlage- und Umlaufvermögens beauftragt war. Ferner wurde ein Steuerberater mit der Abgabe von Jahresabschlüssen beauftragt, wobei Kosten für die Masse hierdurch nicht entstanden sind, da diese durch die Gesellschafter getragen wurden.
Ebenfalls sind keine Zuschläge beantragt worden. Für Abschläge gem. § 3 InsVV werden gerichtlicher Seite keine Gründe gesehen.
Die Insolvenzverwalterin macht hier die Vergütung im Umfang einer endgültigen Insolvenzverwaltervergütung geltend. Diese entspricht nach Ansicht des Gerichts den Grundsätzen der Angemessenheit und ist insoweit nicht zu beanstanden.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann die Insolvenzverwalterin nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch X EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die der Verwalterin infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 200 B eingesehen werden.
81 IN 12/21
Amtsgericht Münster, 15.07.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 81 IN 12/21 · NDM Naturdünger Münsterland GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
- Insolvenzgericht
- Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 81 IN 12/21
- Wirksam am
- 17.07.2026
- Registerbezug
- Coesfeld, HRA 7347
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 7347 eingetragenen NDM Naturdünger Münsterland GmbH & Co. KG, Anton-Lutter-Straße 9-11, 46342 Velen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 13705 eingetragene NDM Naturdünger Münsterland Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH, Anton-Lutter-Straße 9-11, 46342 Velen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rechtsanwalt Dr. Leo Schoofs, Meckenemstraße 14, 46395 Bocholt,
werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Tanja Kreimer, Grabenstraße 37, 48703 Stadtlohn wie folgt festgesetzt:
Vergütung X EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen X EUR
Zwischensumme X EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von X EUR X EUR
Endbetrag X EUR
Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden.
Gründe:
Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat ihr Amt vom 05.03.2021 bis zum 21.04.2021 ausgeübt. Sie hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich ihre Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich die vorläufige Insolvenzverwalterin in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Der Regelsatz soll mindestens X EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit der vorläufigen Insolvenzverwalterin kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug X EUR. Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 30.03.2026 verwiesen.
Wie aus dem Antrag vom 30.3.2026 ersichtlich, dauerte die Tätigkeit der vorläufigen Insolvenzverwalterin vom 5.3.2021 bis zum 20.4.2021 (Tag der Eröffnung des Verfahrens am 21.4.2021) an.
Auf die Ausführungen im Antrag kann Bezug genommen werden. Es wird hier die Vergütung im gesetzlich geregelten Umfange beantragt. Zuschläge gem. § 3 InsVV werden nicht geltend gemacht. Für etwaige Abschläge gem. § 3 InsVV sind Faktoren aus Sicht des Gerichts nicht ersichtlich.
Einwendungen bestehen insoweit nicht.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann die vorläufige Insolvenzverwalterin nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch X EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 200 B eingesehen werden.
81 IN 12/21
Amtsgericht Münster, 15.07.2026
81 IN 12/21
Amtsgericht Münster, 15.07.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 81 IN 12/21 · NDM Naturdünger Münsterland GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
- Insolvenzgericht
- Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 81 IN 12/21
- Wirksam am
- 19.10.2022
- Registerbezug
- Coesfeld, HRA 7347
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 7347 eingetragenen NDM Naturdünger Münsterland GmbH & Co. KG, Anton-Lutter-Straße 9-11, 46342 Velen, gesetzlich vertreten durch die im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 13705 eingetragene NDM Naturdünger Münsterland Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH vertr. d. d. Gf., Anton-Lutter-Straße 9-11, 46342 Velen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rechtsanwalt Dr. Leo Schoofs, Meckenemstraße 14, 46395 Bocholt
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderung im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 08.11.2022. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit der zu prüfenden Forderung und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Münster, Zimmer Nr. 200 B niedergelegt.
81 IN 12/21
Amtsgericht Münster, 18.10.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzplan 81 IN 12/21 · NDM Naturdünger Münsterland GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
- Insolvenzgericht
- Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 81 IN 12/21
- Wirksam am
- 28.06.2022
- Registerbezug
- Coesfeld, HRA 7347
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 7347 eingetragenen NDM Naturdünger Münsterland GmbH & Co. KG, Anton-Lutter-Straße 9-11, 46342 Velen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 13705 eingetragene NDM Naturdünger Münsterland Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH, Anton-Lutter-Straße 9-11, 46342 Velen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rechtsanwalt Dr. Leo Schoofs, Meckenemstraße 14, 46395 Bocholt,
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über folgenden Tagesordnungspunkt:
Die Insolvenzverwalterin erhält die Zustimmung dem Insolvenzplan in dem Insolvenzverfahren der NDM Naturwertstoffe GmbH zu dem Aktenzeichen 81 IN 48/20 in der Fassung vom 22.06.2022 zuzustimmen
bestimmt auf
Mittwoch, 13.07.2022, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
81 IN 12/21
Amtsgericht Münster, 28.06.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 81 IN 12/21 · NDM Naturdünger Münsterland GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
- Insolvenzgericht
- Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 81 IN 12/21
- Wirksam am
- 16.05.2022
- Registerbezug
- Coesfeld, HRA 7347
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 7347 eingetragenen NDM Naturdünger Münsterland GmbH & Co. KG, Anton-Lutter-Straße 9-11, 46342 Velen, gesetzlich vertreten durch die im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 13705 eingetragene NDM Naturdünger Münsterland Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH vertr. d. d. Gf., Anton-Lutter-Straße 9-11, 46342 Velen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rechtsanwalt Dr. Leo Schoofs, Meckenemstraße 14, 46395 Bocholt
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über eine von der Verwalterin beabsichtigte (§§ 160, 161 InsO) vergleichsweise Regelungbezogen auf Haftungsansprüchen gegenüber der ehemaligen Geschäftsführerin Doris Nienhaus und den Beiratsmitgliedern der NDM Naturdünger Münsterland GmbH & Co. KG Heinrich Emming, Ludger Schulze Beiering, Anton Sieverdingbeck, Alois Effsing-Goßling, Markus Steverding.
Termin bestimmt auf
Dienstag, 31.05.2022, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
81 IN 12/21
Amtsgericht Münster, 16.05.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 7347 HRA 7347: NDM Naturdünger Münsterland GmbH & Co KG, Velen, Anton-Lutter-Str. 9-11, 46342 Velen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Münster (81 IN 12/21) vom 21.04.2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft da…
HRA 7347 HRA 7347: NDM Naturdünger Münsterland GmbH & Co KG, Velen, Anton-Lutter-Str. 9-11, 46342 Velen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Münster (81 IN 12/21) vom 05.03.2021 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter be…
HRA 7347 HRA 7347: NDM Naturdünger Münsterland GmbH & Co KG, Borken, Butenwall 17, 46325 Borken. Velen. Geschäftsanschrift: Anton-Lutter-Str. 9-11, 46342 Velen. Von Amts wegen eingetragen: Der Sitz der Gesellschaft i…
HRA 7347 NDM Naturdünger Münsterland GmbH & Co KG, Borken, Butenwall 17, 46325 Borken. (die Annahme von landwirtschaftlichen Substraten, die keine Hauptfrüchte sind bzw. deren Eignung hierzu verloren ist, sowie die L…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.