HRB 10576

NBT Trans GmbH

Amtsgericht Neuruppin · Brandenburg

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Angermünde

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Registerdaten

Sitz
Angermünde
Datenstand
2025-01-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2025-01-01

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 15 IN 277/18 · NBT Trans GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
Insolvenzgericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 277/18
Wirksam am
20.03.2026
Registerbezug
Neuruppin, HRB 10576
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
NBT Trans GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 10576), Geschäftszweig: Transportleistungen aller Art, Schönermarker Straße 14, 16278 Angermünde, vertreten durch den Geschäftsführer wird die abschließende Anhörung der Gläubiger durchgeführt.
Es wird für die Durchführung der abschließenden Anhörung der Gläubiger die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben und das weitere Verfahren schriftlich durchgeführt (§§ 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Anhörung erfolgt zu
der Schlussrechnungslegung des Insolvenzverwalters,
der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
dem Antrag des Insolvenzverwalters auf Festsetzung der Vergütung,

Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zum 13. Mai 2026 bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf der Frist. Die Schlussrechnung und der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten aus. Der Schlussverteilung wird gemäß § 197 Absatz 1 Satz 1 InsO zugestimmt.
Neuruppin, den 19. März 2026
15 IN 277/18

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 15 IN 277/18 · NBT Trans GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
Insolvenzgericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 277/18
Wirksam am
20.03.2026
Registerbezug
Neuruppin, HRB 10576
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
NBT Trans GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 10576), Geschäftszweig: Transportleistungen aller Art, Schönermarker Straße 14, 16278 Angermünde, vertreten durch den Geschäftsführer
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, Az: 15 IN 277/18 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus. Die Summe der gemäß § 38 InsO zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 567.303,14 EUR. Der derzeitige Massebestand beträgt 224.891,00 EUR. Von dem Massebestand sind zunächst die Gerichtskosten, die Vergütung des Insolvenzverwalters nebst Auslagen sowie die sonstigen Masseverbindlichkeiten gem. § 55 InsO abzusetzen, der verbleibende Betrag steht einer Verteilung an die Gläubiger zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen. Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Justus Schneidewind, Friedrich-Ebert-Straße 50, 14469 Potsdam.
Amtsgericht Neuruppin, den 19. März 2026
15 IN 277/18

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 15 IN 277/18 · NBT Trans GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
Insolvenzgericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 277/18
Wirksam am
25.02.2025
Registerbezug
Neuruppin, HRB 10576
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
NBT Trans GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 10576), Geschäftszweig: Transportleistungen aller Art, Schönermarker Straße 14, 16278 Angermünde, vertreten durch den Geschäftsführer
werden die nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen geprüft (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Es wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben und das weitere Verfahren schriftlich durchgeführt (§§ 177 Absatz 2, 5 Abs. 2 InsO).
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 20. März 2025 bei dem Insolvenzgericht schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers, dessen Forderung bestritten wird, anzugeben.
Die Insolvenztabelle der zu prüfenden Forderungen mit den Forderungsanmeldungen sowie eventuell eingehende Widersprüche sind bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten niedergelegt. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt. Die Gläubiger, deren Forderung festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Neuruppin, den 21. Februar 2025
15 IN 277/18

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 15 IN 277/18 · NBT Trans GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
Insolvenzgericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 277/18
Wirksam am
18.09.2019
Registerbezug
Neuruppin, HRB 10576
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma NBT Trans GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 10576),
Geschäftszweig: Transportleistungen aller Art, Schönermarker Straße 14, 16278
Angermünde, eingetragener Sitz: Angermünde, vertreten durch den Geschäftsführer
wird
Herrn Rechtsanwalt Justus Schneidewind,
Friedrich-Ebert-Straße 50,
14469 Potsdam
- vorläufiger Insolvenzverwalter -
für die Tätigkeit im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung ein Entgelt wie
folgt festgesetzt:
..........
Der Vergütung gemäß § 11 InsVV des vorläufigen Insolvenzverwalters wurde das
Vermögen in Höhe von 91.198,17 EUR zugrunde gelegt, da sich die Tätigkeit
während des Eröffnungsverfahrens hierauf erstreckt und bei
Vermögensgegenständen, bei denen Aus- oder Absonderungsrechten bestehen, sich
der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst hat.
Die Auslagen gemäß § 8 InsVV, zzgl. der Kosten für die übertragenden
Zustellungen, nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe
von 19 % wurden ebenfalls festgesetzt.
Die vom vorläufigen Insolvenzverwalter geltend gemachten Zuschläge wurden in
Höhe von insgesamt 32 % für die Fortführung eines kleinen Unternehmens nebst
Insolvenzgeldvorfinanzierung und intensive Vorbereitung der übertragenden
Sanierung festgesetzt.
.........
Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung, der vollständige Beschluss kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts von den Beteiligten zu den gewöhnlichen
Sprechzeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde oder Erinnerung entweder durch
Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts oder in
schriftlicher Form (auch per Telefax) eingelegt werden.
Ein schriftlich formulierter Rechtsbehelf ist in deutscher Sprache zu
verfassen. Er muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen sowie die Erklärung
enthalten, dass entweder sofortige Beschwerde oder Erinnerung gegen diese
Entscheidung eingelegt werde.
Die Rechtsbehelfsschrift kann auch als elektronisches Dokument eingereicht
werden. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden
Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung
verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen
Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV)
in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und
www.erv.brandenburg.de verwiesen.
Der jeweilige Rechtsbehelf ist beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a,
16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung des
Beschlusses einzureichen. Die Zustellung kann - mit einheitlicher Wirkung gegen
alle Beteiligten - durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt,
sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§
9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der
Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis
maßgebend.

sofortige Beschwerde:
Die sofortige Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des
Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt. In Insolvenzverfahren, die vor
dem 01.03.2012 beantragt worden sind, kann die Beschwerdeschrift auch beim
Landgericht Neuruppin, Feldmannstraße 1, 16816 Neuruppin eingelegt werden (Art
103g EGInsO).

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden
Neuruppin, den 13. September 2019
15 IN 277/18

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 10576 NP HRB 10576 NP: NBT Trans GmbH, Angermünde, Schönermarker Straße 14, 16278 Angermünde. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens (AZ: 15 IN 277/18, Amtsgericht Neuruppin…
HRB 10576 NP: NBT Trans GmbH, Angermünde, Schönermarker Straße 14, 16278 Angermünde. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens (AZ: 15 IN 277/18, Amtsgericht Neuruppin) aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 15 IN 277/18 · NBT Trans GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
Insolvenzgericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 277/18
Wirksam am
01.02.2019
Registerbezug
Neuruppin, HRB 10576
Über das Vermögen der
Firma NBT Trans GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 10576),
Geschäftszweig: Transportleistungen aller Art, Schönermarker Straße 14, 16278
Angermünde, eingetragener Sitz: Angermünde, vertreten durch den Geschäftsführer
Herrn Mario Neubrandt, Schönermarker Straße 14, 16278 Angermünde wird am
01.02.2019, um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Insolvenzverwalter:
Rechtsanwalt Justus Schneidewind, Friedrich-Ebert-Straße 50, 14469 Potsdam. Es
wird für das Hauptverfahren das mündliche Verfahren angeordnet. Der Schuldnerin
wird die Verfügung über Gegenstände, die zur Insolvenzmasse gehören, verboten.
Das Recht der Schuldnerin, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu
verwalten und über es zu verfügen, geht auf den ernannten Insolvenzverwalter
über. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen schriftlich bis zum
13.03.2019 bei dem Insolvenzverwalter unter Beifügung der die Forderungen
belegenden Urkunden in Abdruck anzumelden. Alle Gläubiger werden aufgefordert,
dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an
beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der
Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet
für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen
gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin
zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Termin zur
Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des
Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird
und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen Der Termin dient zugleich
zur möglichen Beschlussfassung der Gläubiger über:
- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57)
- Bestimmungen zur Zwischenrechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
- Einsetzung und Besetzung oder Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68
InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§
157 InsO)
- besondere Regelungen hinsichtlich der Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159
InsO)
- abweichende Regelungen hinsichtlich der Hinterlegungsstelle sowie der
Behandlung von Wertgegenständen (§ 149 InsO)
- eine Betriebsveräußerung an eine nahestehende Person (§§ 162 Abs. 1 S. 1
InsO)

Ferner ist in dem Termin über folgende besonders bedeutsame Rechtshandlungen
des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO) zu beschließen:
- eine nachträgliche Zustimmung zur (zunächst auflösend bedingten) Veräußerung
des Geschäftsbetriebs der Schuldnerin an die NBT Logistik GmbH in Gründung zum
01.02.2019 (§ 160 InsO)

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil
(Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO).

Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das
Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Absatz 3 Satz 3 InsO). Vertreter von
Gläubigern haben ihre Vollmachten einzureichen oder spätestens im Termin
vorzulegen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben.
Die sofortige Beschwerde ist durch Einreichung einer in deutscher Sprache
verfassten Beschwerdeschrift beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a,
16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der
Entscheidung einzulegen. Die Zustellung kann - mit einheitlicher Wirkung gegen
alle Beteiligten - durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt,
sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§
9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der
Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis
maßgebend.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Die sofortige Beschwerde kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in
elektronischer Form eingelegt werden.
Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden
Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung
verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen
Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV)
in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und
www.erv.brandenburg.de verwiesen.
Hinweise bei einer Terminsteilnahme
Beteiligte führen bitte einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis
(Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines
EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass,
elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich.
Gegebenenfalls kann sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen
Gerichtstagen verweigert werden.
Am Eingang des Gerichts finden regelmäßig Eingangskontrollen statt. Dies kann
bei einem hohen Besucheraufkommen zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen.
Richten Sie sich bitte darauf ein, damit Sie pünktlich im Gerichtssaal
erscheinen.
Als Behördenvertreter, Betreuer, Polizeibeamter, Rechtsanwalt/Notar halten Sie
bitte ihren Dienstausweis bereit.
Führen Sie bitte keine gefährlichen Gegenstände (z.B. Messer, Pfefferspray oder
sonstige Stich- und Schlagwaffen) mit. Lassen Sie möglichst alle metallischen
Gegenstände zu Hause oder deponieren Sie diese im Auto.
Neuruppin, den 01.02.2019
15 IN 277/18

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 15 IN 277/18 · NBT Trans GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
Insolvenzgericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 277/18
Wirksam am
29.11.2018
Registerbezug
Neuruppin, HRB 10576
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren
BAHN-BKK , Engelstraße 55, 48123 Münster
- Gläubiger -
gegen
Firma NBT Trans GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 10576),
Schönermarker Straße 14, 16278 Angermünde, eingetragener Sitz: Angermünde,
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mario Neubrandt, Schönermarker Str.
14, 16278 Angermünde OT Frauenhagen
- Schuldnerin -
ist heute, am 29. November 2018, um 11.00 Uhr, angeordnet worden (§§ 21, 22
InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Justus
Schneidewind, Friedrich-Ebert-Straße 50, 14469 Potsdam bestellt. Verfügungen
der Schuldnerin über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung
des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen, soweit nicht deren Abtretung offengelegt
wurde. Er wird ermächtigt, Auskünfte über die Vermögenslage der Schuldnerin bei
Dritten (Banken, Versicherungen, Behörden, Vertragspartnern usw.) einzuholen.
Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben.
Die sofortige Beschwerde ist durch Einreichung einer in deutscher Sprache
verfassten Beschwerdeschrift beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a,
16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der
Entscheidung einzulegen. Die Zustellung kann - mit einheitlicher Wirkung gegen
alle Beteiligten - durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt,
sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§
9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der
Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis
maßgebend.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Die sofortige Beschwerde kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in
elektronischer Form eingelegt werden.
Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden
Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung
verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen
Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV)
in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und
www.erv.brandenburg.de verwiesen.
Neuruppin, den 29. November 2018
15 IN 277/18

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 10576 NP HRB 10576 NP: NBT Trans GmbH, Angermünde, Schönermarker Straße 14, 16278 Angermünde. Geschäftsanschrift: Schönermarker Straße 14, 16278 Angermünde. Gegenstand: Transportleistungen aller Art. Kapital: 25.000,…
HRB 10576 NP: NBT Trans GmbH, Angermünde, Schönermarker Straße 14, 16278 Angermünde. Geschäftsanschrift: Schönermarker Straße 14, 16278 Angermünde. Gegenstand: Transportleistungen aller Art. Kapital: 25.000,00 EUR. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Vorstand: Geschäftsführer: Neubrandt, Mario, *XX.XX.XXXX, Angermünde OT Frauenhagen, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Prokura: Neubrandt, Nicole, *XX.XX.XXXX, Angermünde OT Frauenhagen, Einzelprokura, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
Neubrandt, Gerd, *XX.XX.XXXX, Angermünde, OT Frauenhagen, Einzelprokura, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom: 30.05.2013 mit Änderung vom 28.08.2013. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Gesellschafter Mario und Nicole Neubrandt haben Gesellschaftsanteile in Höhe von je 9.125 EUR durch Einbringen eines Pkw BMW mit dem amtlichen Kennzeichen UM-BG 56 eingebracht.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.