HRB 46774

NB CLEANING GmbH

Amtsgericht Wittlich · Rheinland-Pfalz

aktuell 4 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Metternichstraße 37, 54292 Trier

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Salmtal
Datenstand
2024-03-02
Quelle
Handelsregister

Geschäftsanschrift

Weitere Unternehmen an dieser Anschrift

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Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2026-03-18

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. NB TRANSPORT SERVICES GmbH Trier

Gegenstand des Unternehmens

Transportdienstleistungen, insbesondere spezialisiert auf Umzüge.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

4
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 7a IN 70/25 · NB CLEANING GmbH · Insolvenzgericht Wittlich
Insolvenzgericht
Wittlich
Aktenzeichen
7a IN 70/25
Wirksam am
11.03.2026
Registerbezug
Wittlich, HRB 46774
7a IN 70/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der NB CLEANING GmbH, Im Kordel 6b, 54528 Salmtal (AG Wittlich, HRB 46774), vertr. d.: Richard Nussberger, Langwiese 8, 54497 Morbach, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt LL.M. Alexander Thomas Lamberty festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wittlich eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Die Vergütung wird gegen die Antragsgegnerin festgesetzt.

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 20.11.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 13.339,65 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

1. Das vorliegende vorläufige Insolvenzverfahren ist durch mehrere Faktoren gekennzeichnet, die eine Erhöhung der Vergütung rechtfertigen:
- Ein Zuschlag von 20 % wurde wegen aufwändiger Sachverhaltsaufklärung und Vermögenssicherung bei obstruierendem Schuldner gewährt.
- Weitere 5 % wurden für den außergewöhnlich erhöhten Informationsaufwand gewährt.
Es wird ein Zuschlag in Höhe von insgesamt 25 % für die vorbezeichneten Erschwernisse gewährt. Der zugrundeliegende Bruchteil der Vergütung des Insolvenzverwalters ermittelt sich daher wie folgt (BGH, Beschluss vom 27.09.2012 - IX ZB 243/11):
Regelvergütung 25 %
Besondere Tätigkeiten und Erschwernisse 25 %

Gesamtbruchteil der Regelvergütung des Insolvenzverwalters 50 %

Regelvergütung des Insolvenzverwalters EUR
davon 50 % EUR

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Wittlich, 03.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 7a IN 70/25 · NB CLEANING GmbH · Insolvenzgericht Wittlich
Insolvenzgericht
Wittlich
Aktenzeichen
7a IN 70/25
Wirksam am
09.02.2026
Registerbezug
Wittlich, HRB 46774
7a IN 70/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NB CLEANING GmbH, Im Kordel 6b, 54528 Salmtal (AG Wittlich, HRB 46774), vertr. d.: Richard Nussberger, Langwiese 8, 54497 Morbach, SCHWEIZ, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Der Antragsgegnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Wittlich, 05.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 7a IN 70/25 · NB CLEANING GmbH · Insolvenzgericht Wittlich
Insolvenzgericht
Wittlich
Aktenzeichen
7a IN 70/25
Wirksam am
21.11.2025
Registerbezug
Wittlich, HRB 46774
7a IN 70/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NB CLEANING GmbH, Im Kordel 6b, 54528 Salmtal (AG Wittlich, HRB 46774), vertr. d.: Richard Nussberger, Neuenhofstraße 99, 5400 Baden, SCHWEIZ, (Geschäftsführer), ist der Beschluss über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen vom 23.10.2025 aufgehoben worden.
Amtsgericht Wittlich, 21.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7a IN 70/25 · NB CLEANING GmbH · Insolvenzgericht Wittlich
Insolvenzgericht
Wittlich
Aktenzeichen
7a IN 70/25
Wirksam am
23.10.2025
Registerbezug
Wittlich, HRB 46774
Az.: 7a IN 70/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der NB CLEANING GmbH, Im Kordel 6b, 54528 Salmtal (AG Wittlich, HRB ), vertr. d.: Richard Nussberger, 54344 Kenn, (Geschäftsführer), ist am 23.10.2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt LL.M. Alexander Thomas Lamberty, Prof. Dr. Dr. Thomas B. Schmidt Insolvenzverwalter, Kornmarkt 4, 54290 Trier, Tel.: 0651/170830-123, E-Mail: Alexander.Lamberty@tbs.insolvenzverwalter.de bestellt worden.
Amtsgericht Wittlich, 23.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.