HRA 5261

Naumann Optik OHG

Amtsgericht Stendal · Sachsen-Anhalt

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Köthen (Anhalt)

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Köthen (Anhalt)
Datenstand
2024-12-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-28

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-28 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

11 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
HRA 5261 HRA 5261: Naumann Optik OHG, Köthen (Anhalt), Schalaunische Straße 29, 06366 Köthen (Anhalt). (Die OHG hat sämtliche Leistungen auf dem Gebiet der Augenoptik, den Handel mit optischen Geräten und den Handel …
HRA 5261: Naumann Optik OHG, Köthen (Anhalt), Schalaunische Straße 29, 06366 Köthen (Anhalt). (Die OHG hat sämtliche Leistungen auf dem Gebiet der Augenoptik, den Handel mit optischen Geräten und den Handel mit modischen Accessoires zum Gegenstand.). Offene Handelsgesellschaft. Geschäftsanschrift: Schalaunische Straße 29, 06366 Köthen (Anhalt). Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Naumann, Jörg, Dessau-Roßlau, *XX.XX.XXXX; Naumann, Juliane, Dessau-Roßlau, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Naumann Optik GmbH Augenoptik und Brillenmode mit dem Sitz in Köthen (Amtsgericht Stendal HRB 12200).Nicht eingetragen:Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Formwechsels nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.