HRB 29748

Natursteinwerk Theuma GmbH

Amtsgericht Chemnitz · Sachsen

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Zum Plattenbruch 6, 08541 Theuma

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Theuma
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
07.03.2023
Datenstand
2025-10-20
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Gerhard Weiß

Nürnberg

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließeneinzelvertretungsberechtigt;
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

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Stand 2025-10-22

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Gegenstand des Unternehmens

Betrieb eigener oder gepachteter Steinbrüche und Steinwerke; Handel mit eigenen oder fremden Rohwaren und Erzeugnissen der Natursteinindustrie

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 303 IN 1894/22 · Natursteinwerk Theuma GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
303 IN 1894/22
Wirksam am
25.02.2026
Registerbezug
Chemnitz, HRB 29748
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 303 IN 1894/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Natursteinwerk Theuma GmbH, vertr. d.d. GF Zum Plattenbruch 6-8, 08541 Theuma, Amtsgericht Chemnitz , HRB 29748
vertreten durch den Geschäftsführer Gerhard Weiß

- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 24.02.2026 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.

Die Zustellung der Anzeige der Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 2 Satz 2 InsO wird auf den Insolvenzverwalter übertragen.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 303 IN 1894/22 · Natursteinwerk Theuma GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
303 IN 1894/22
Wirksam am
02.09.2024
Registerbezug
Chemnitz, HRB 29748
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 303 IN 1894/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Natursteinwerk Theuma GmbH, vertr. d.d. GF Zum Plattenbruch 6-8, 08541 Theuma, Amtsgericht Chemnitz , HRB 29748
vertreten durch den Geschäftsführer Gerhard Weiß

ergeht am 30.08.2024 nachfolgende Entscheidung:

Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.

Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 01.10.2024 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.

Die Forderungsanmeldungen liegen in den Büroräumen des Insolvenzverwalters RA Dr. Dirk Herzig, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.

Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz;

Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 303 IN 1894/22 · Natursteinwerk Theuma GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
303 IN 1894/22
Wirksam am
01.03.2023
Registerbezug
Chemnitz, HRB 29748
Amtsgericht Chemnitz - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 303 IN 1894/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Natursteinwerk Theuma GmbH, vertr. d.d. GF Zum Plattenbruch 6-8, 08541 Theuma, Amtsgericht Chemnitz , HRB 29748
vertreten durch den Geschäftsführer Gerhard Weiß

ergeht am 01.03.2023 nachfolgende Entscheidung:

1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Betrieb von Steinbrüchen, Steinwerken) wird am 01.03.2023 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

2. Zum Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Dr. Dirk Herzig
Promenadenstraße 3
09111 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 382370
Telefax: 0371 3823710
Email geschäftlich: dherzig@schultze-braun.de

bestellt.

3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.

4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 18.04.2023 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.

5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Entscheidung über die Verwertung der Insolvenzmasse gemäß § 159 InsO, Entscheidung über die Veräußerung des Geschäftsbetriebes im Ganzen, § 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO, Entscheidung über die Veräußerung des Geschäftsbetriebes oder Teilen davon an besonders Interessierte, § 162 InsO, Entscheidung über die Stilllegung des Geschäftsbetriebes, Entscheidung über die Ermächtigung des Insolvenzverwalters, einen Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig zu machen oder aufzunehmen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abzulehnen oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits einen Vergleich oder Schiedsvertrag zuschließen, § 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)

sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen

wird bestimmt auf:

Dienstag, 30.05.2023, 10:30 Uhr, Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz

Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.

Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 303 IN 1894/22 · Natursteinwerk Theuma GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
303 IN 1894/22
Wirksam am
16.12.2022
Registerbezug
Chemnitz, HRB 29748
Amtsgericht Chemnitz - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 303 IN 1894/22

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Natursteinwerk Theuma GmbH, vertr. d.d. GF Zum Plattenbruch 6-8, 08541 Theuma, Amtsgericht Chemnitz , HRB 29748
vertreten durch den Geschäftsführer Gerhard Weiß

- wurde am 16.12.2022 um 12:26 Uhr Dr. Dirk Herzig, Promenadenstraße 3, 09111 Chemnitz, Telefon geschäftlich 0371 382370, Telefax 0371 3823710, Email geschäftlich dherzig@schultze-braun.de

zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 29748 HRB 29748: Natursteinwerk Theuma GmbH, Theuma, Zum Plattenbruch 6, 08541 Theuma. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.07.2015 mit Nachtrag vom 13.08.2015. Geschäftsanschrift: Zu…
HRB 29748: Natursteinwerk Theuma GmbH, Theuma, Zum Plattenbruch 6, 08541 Theuma. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.07.2015 mit Nachtrag vom 13.08.2015. Geschäftsanschrift: Zum Plattenbruch 6, 08541 Theuma. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb eigener oder gepachteter Steinbrüche und Steinwerke; Handel mit eigenen oder fremden Rohwaren und Erzeugnissen der Natursteinindustrie. Stammkapital: 260.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Weiß, Gerhard, Nürnberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung der Natursteinwerk Theuma AG mit Sitz in Theuma (Amtsgericht Chemnitz HRB 17384).Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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