Handelsregister · HRB 13139
Chronologischer Auszug
Naturschutzzentrum Erzgebirge gemeinnützige GmbH · Amtsgericht Chemnitz
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Naturschutzzentrum Annaberg gemeinnützige GmbH b) Schlettau c) alle Aufgaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die dazu beitragen, - die natürlichen Lebensgrundlagen für die freilebende Tier- und Pflanzenwelt als Grundlage für die eigene menschenwürdige Existenz zu schützen, zu erhalten, zu pflegen gegebenenfalls wiederherzustellen - die Bürger über die Wirkungsweise und Bedeutung von Natur und Landschaft zu informieren und das Verständnis für die Verantwortung des Menschen für seine Umwelt zu fördern und - die in den Gesetzen des Bundes und des Freistaates Sachsen fixierten Aufgaben umzusetzen. Zu seinen Aufgaben gehören insbe sondere a) die Durchführung von Pflegeund Entwicklungsmaßnahmen auf den naturschutzrelevanten Flächen des Landkreises Annaberg und wenn erforderlich darüber hinaus; b) die Durchführung von Maßnahmen zur Sicherung der Erhaltung von Vorkommen gefährdeter Pflanzen- und Tierarten; c) die Renatuierung von ökologisch gestörten Biotopen und der Aufbau von Biotopverbundsystemen; d) Planung, Projektierung und Effizienzkontrolle der unter a) - c) genannten und selbst oder durch andere Träger durchgeführten Maßnahmen sowie von Maßnahmen, die sich im Rahmen des Ausgleiches von Eingriffen in Natur und Landschaft ergeben; e) die umfassende Betreuung der Schutzgebiete; f) die Erfassung und Fortschreibung der wissenschaftlichen Grundlagen über Flora, Fauna und Biotope, einschließlich der Förderung der heimatkundlichen Forschung; g) die Erarbeitung von Pflegeund Entwicklungsplänen für Schutzgebiete, von landschaftspflegerischen Begleitplänen für Eingriffe in Natur und Landschaft und von gebiets- und fachübergreifenden Plänen im Sinne des § 2 (1); h) die naturschutzfachliche Beratung des Landkreises, der Kommunen, Vereine und Verbände, Trägern von Maßnahmen im Sinne des § 2 (1) und allen Bürgern; i) die Betreuung von ehrenamtlichen Naturschutzmitarbeitern; j) die Unterstützung der schulischen und außerschulischen Bildungsarbeit für Kinder und Jugendlichen; k) die Durchführung von Bildungsveranstaltungen im Sinne des § 2 (1) und im Rahmen der Sächsischen Naturschutzakademie; l) die umfassende Öffentlichkeitsarbeit entsprechend der unter a) bis k) genannten Aufgaben, einschließlich der Schaffung dafür geeigneter Einrichtungen und Publikationen. | 26.000,00 EUR a) | Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer. b) Geschäftsführer: Pommer, Claudia, Sosa, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Teucher, Jürgen, Mildenau OT Arnsfeld, *XX.XX.XXXX | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 27.09.1995 | a) 19.09.2003 Determann b) Tag der ersten Eintragung: 26.06.1996. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Gesellschaftsvertrag Bl. 35-48 SB. |
| 2 | c) alle Aufgaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die dazu beitragen, - die natürlichen Lebensgrundlagen für die freilebende Tier- und Pflanzenwelt als Grundlage für die eigene menschenwürdige Existenz zu schützen, zu erhalten, zu pflegen und gegebenenfalls wiederherzustellen - die Bürger über die Wirkungsweise und Bedeutung von Natur und Landschaft zu informieren und das Verständnis für die Verantwortung des Menschen für seine Umwelt zu fördern und - die in den Gesetzen des Bundes und des Freistaates Sachsen fixierten Aufgaben umzusetzen. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere a) die Durchführung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen auf den naturschutzrelevanten Flächen des Landkreises Annaberg und wenn erforderlich darüber hinaus; b) die Durchführung von Maßnahmen zur Sicherung der Erhaltung von Vorkommen gefährdeter Pflanzen- und Tierarten; c) die Renatuierung von ökologisch gestörten Biotopen und der Aufbau von Biotopverbundsystemen; d) Planung, Projektierung und Effizienzkontrolle der unter a) - c) genannten und selbst oder durch andere Träger durchgeführten Maßnahmen sowie von Maßnahmen, die sich im Rahmen des Ausgleiches von Eingriffen in Natur und Landschaft ergeben; e) die umfassende Betreuung der Schutzgebiete; f) die Erfassung und Fortschreibung der wissenschaftlichen Grundlagen über Flora, Fauna und Biotope, einschließlich der Förderung der heimatkundlichen Forschung; g) die Erarbeitung von Pflege- und Entwicklungsplänen für Schutzgebiete, von landschaftspflegerischen Begleitplänen für Eingriffe in Natur und Landschaft und von gebiets- und fachübergreifenden Plänen im Sinne des Absatzes 1; h) die naturschutzfachliche Beratung des Landkreises, der Kommunen, Vereine und Verbände, Trägern von Maßnahmen im Sinne des Absatzes 1 und allen Bürgern; i) die Betreuung von ehrenamtlichen Naturschutzmitarbeitern; j) die Unterstützung der schulischen und außerschulischen Bildungsarbeit für Kinder und Jugendlichen; k) die Durchführung von Schullandheimaufenthalten mit bestimmten Erziehungs-, Ausbildungs- oder Fortbildungszwecken; l) Durchführung von Bildungsveranstaltungen im Sinne des Absatzes 1 und im Rahmen der Sächsischen Akademie für Natur und Umwelt; m) die umfassende Öffentlichkeitsarbeit entsprechend der unter a) bis l) genannten Aufgaben, einschließlich der Schaffung dafür geeigneter Publikationen. | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 22.11.2005 mit Nachtrag vom 23.03.2006 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefaßt. Dabei wurde insbesondere geändert: §§ 2 (Gegenstand der Gesellschaft) und 5 (Vertretung und Geschäftsführung). | a) 31.05.2006 Hirschberg b) Beschluss Bl. 53-71 SB Nachtrag Bl. 86-91 SB Neuer Gesellschaftsvertrag Bl. 112-124 SB | ||
| 3 | a) Naturschutzzentrum Erzgebirge gemeinnützige GmbH c) alle Aufgaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die dazu beitragen, - die natürlichen Lebensgrundlagen für die freilebende Tier- und Pflanzenwelt als Grundlage für die eigene menschenwürdige Existenz zu schützen, zu erhalten, zu pflegen und gegebenenfalls wiederherzustellen - die Bürger über die Wirkungsweise und Bedeutung von Natur und Landschaft zu informieren und das Verständnis für die Verantwortung des Menschen für seine Umwelt zu fördern und - die in den Gesetzen des Bundes und des Freistaates Sachsen fixierten Aufgaben umzusetzen. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere a) die Durchführung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen auf den naturschutzrelevanten Flächen des Landkreises Erzgebirgskreis und wenn erforderlich darüber hinaus; b) die Durchführung von Maßnahmen zur Sicherung der Erhaltung von Vorkommen gefährdeter Pflanzen- und Tierarten; c) die Renatuierung von ökologisch gestörten Biotopen und der Aufbau von Biotopverbundsystemen; d) Planung, Projektierung und Effizienzkontrolle der unter a) - c) genannten und selbst oder durch andere Träger durchgeführten Maßnahmen sowie von Maßnahmen, die sich im Rahmen des Ausgleiches von Eingriffen in Natur und Landschaft ergeben; e) die umfassende Betreuung der Schutzgebiete; f) die Erfassung und Fortschreibung der wissenschaftlichen Grundlagen über Flora, Fauna und Biotope, einschließlich der Förderung der heimatkundlichen Forschung; g) die Erarbeitung von Pflege- und Entwicklungsplänen für Schutzgebiete, von landschaftspflegerischen Begleitplänen für Eingriffe in Natur und Landschaft und von gebiets- und fachübergreifenden Plänen im Sinne des Absatzes 1; h) die naturschutzfachliche Beratung des Landkreises, der Kommunen, Vereine und Verbände, Trägern von Maßnahmen im Sinne des Absatzes 1 und allen Bürgern; i) die Betreuung von ehrenamtlichen Naturschutzmitarbeitern; j) die Unterstützung der schulischen und außerschulischen Bildungsarbeit für Kinder und Jugendlichen; k) die Durchführung von Schullandheimaufenthalten mit bestimmten Erziehungs-, Ausbildungs- oder Fortbildungszwecken; l) Durchführung von Bildungsveranstaltungen im Sinne des Absatzes 1 und im Rahmen der Sächsischen Akademie für Natur und Umwelt; m) die umfassende Öffentlichkeitsarbeit entsprechend der unter a) bis l) genannten Aufgaben, einschließlich der Schaffung dafür geeigneter Publikationen. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 12.08.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere in § 1 Abs. 1 (Firma) beschlossen. Eingetragen unter Bezugnahme auf das Protokoll über den Gesellschafterbeschluss vom 12.08.2008. Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2008 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand der Gesellschaft) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. | a) 05.01.2009 Frey | |||
| 4 | b) Geschäftsanschrift: Am Sauwald 1, 09487 Schlettau Von Amts wegen eingetragen gemäß § 3 EGGmbHG. | a) 12.02.2010 Haase | ||||
| 5 | c) alle Aufgaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die dazu beitragen, die natürlichen Lebensgrundlagen für die frei lebende Tier- und Pflanzenwelt als Grundlage für die eigene menschenwürdige Existenz zu schützen, zu erhalten, zu pflegen und gegebenenfalls wiederherzustellen und- die Bürger über die Wirkungsweise und Bedeutung von Natur und Landschaft zu informieren und das Verständnis für die Verantwortung des Menschen für seine Umwelt zu fördern. Zu ihren Aufgaben im Erzgebirkskreis gehören, soweit es die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zulässt und entsprechende Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde erfolgte, insbesondere: Durchführung von Pflegeund Entwicklungsmaßnahmen auf naturschutzrelevanten Flächen; Durchführung von Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung von Vorkommen gefährdeter Pflanzen- und Tierarten; Renatuierung von ökologisch gestörten Biotopen, Biotopgestaltung und Aufbau von Biotopverbundsystemen; Vorbereitung und Kontrolle von vorstehend genannten und selbst oder durch andere Träger durchgeführten Maßnahmen sowie von Maßnahmen, die sich im Rahmen des Ausgleiches von Eingriffen in Natur und Landschaft ergeben können; Überwachung und Sicherung der Schutzgebiete; Erfassung und Fortschreibung der wissenschaftlichen Grundlagen über Flora, Fauna und Biotope, einschließlich der Förderung der heimatkundlichen Forschung; Erarbeitung von Pflege- und Entwicklungsplänen für Schutzgebiete, von landschaftspflegerischen Begleitplänen für Eingriffe in Natur und Landschaft und Landschaft und von gebiets- und fachübergreifenden Plänen im Sinne des ersten Satzes; naturschutzfachliche Beratung des Landkreises, der Kommunen, Vereine und Verbände, Trägern von Maßnahmen im Sinne des ersten Satzes und aller Bürger; Beratung von ehrenamtlichen Naturschutzmitarbeitern; Unterstützung der schulischen und außerschulischen Bildungsarbeit für Kinder und Jugendliche; Durchführung von Schullandheimaufenthalten mit Erziehungs- , Ausbildungs- oder Fortbildungszwecken im Sinne des ersten Satzes; Durchführung von Bildungsveranstaltungen im Sinne des ersten Satzes und im Rahmen der Sächsischen Akademie für Natur und Umwelt; umfassende Öffentlichkeitsarbeit entsprechend der vorstehend genannten Aufgaben | a) Die Gesellschafterversammlung vom 27.10.2011 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Dabei wurde insbesondere geändert: § 2 (Gegenstand des Unternehmens). | a) 22.11.2011 Hirschberg | |||
| 6 | Prokura erloschen: Teucher, Jürgen, Mildenau OT Arnsfeld, *XX.XX.XXXX | a) 03.07.2013 Haase | ||||
| 7 | b) Wohnort geändert: Geschäftsführer: Pommer, Claudia, Schlettau, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 21.11.2016 Haase | ||||
| 8 | c) 1. alle Aufgaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die dazu beitragen die natürlichen Lebensgrundlagen für die freilebende Tier- und Pflanzenwelt als Grundlage für die eigene menschenwürdige Existenz zu schützen, zu erhalten, zu pflegen und gegebenenfalls wiederherzustellen, die Bürger über Wirkungsweise und Bedeutung von Natur und Landschaft zu informieren, das Verständnis für die Verantwortung des Menschen für seine Umwelt zu fördern und die in den Gesetzen des Bundes und des Freistaates Sachsen festgehaltenen Aufgaben umzusetzen. 2. Zu ihren Aufgaben im Erzgebirgskreis gehören, soweit es die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zulässt und die entsprechende Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde erfolgte, insbesondere a) Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen auf naturschutzrelevanten Flächen; b) Maßnahmen zur Sicherung der Erhaltung von Vorkommen gefährdeter Pflanzen- und Tierarten; c) Renaturierung von ökologisch gestörten Biotopen, Biotopgestaltungen und Aufbau von Biotopverbundsystemen; d) Planung, Projektierung und Effizienzkontrolle der unter a) - c) genannten und selbst oder durch andere Träger durchgeführten Maßnahmen sowie von Maßnahmen, die sich im Rahmen des Ausgleiches von Eingriffen in Natur und Landschaft ergeben; e) umfassende Betreuung der Schutzgebiete; f) Erfassung und Fortschreibung der wissenschaftlichen Grundlagen über Flora, Fauna und Biotope, einschließlich Förderung der heimatkundlichen Forschung; g) Erarbeitung von Pflege- und Entwicklungsplänen für Schutzgebiete, von landschaftspflegerischen Begleitplänen für Eingriffe in Natur und Landschaft und gebiets- und fachübergreifenden Plänen im Sinne des Absatzes 1 h) naturschutzfachliche Beratung des Landkreises, der Kommunen, Vereine und Verbände, der Träger von Maßnahmen im Sinne des Absatzes 1 und aller Bürger; ) Betreuung ehrenamtlicher Naturschutzmitarbeiter; j) Unterstützung der schulischen und außerschulischen Bildungsarbeit für Kinder und Jugendliche; k) Herbergsaufenthalte für Kinder und Jugendliche mit bestimmten Erziehungs-, Ausbildung- oder Fortbildungszwecken im Sinne des Absatzes 1 und im Sinne der Bildung für nachhaltige Entwicklung; l) Bildungsveranstaltungen im Sinne des Absatzes 1 und im Rahmen der Sächsischen Akademie für Natur und Umwelt; m) umfassende Öffentlichkeitsarbeit entsprechend der unter a) - l) genannten Aufgaben, einschließlich Schaffung dafür geeigneter Publikationen | a) Die Gesellschafterversammlung vom 16.01.2017 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Dabei wurde insbesondere geändert: 2 (Gegenstand des Unternehmens). | a) 17.03.2017 Frey | |||
| 9 | a) Die Gesellschafterversammlung vom 05.09.2023 hat den Gesellschaftsvertrag geändert. Eingetragen unter Bezugnahme auf das Protokoll über den Gesellschafterbeschluss vom 05.09.2023. | a) 06.09.2023 Frey |
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