VR 273

Naturschutzbund Deutschland Regionalverband Frankfurt (Oder) e.V.

Amtsgericht Frankfurt/Oder · Brandenburg

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Frankfurt (Oder)

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Registerdaten

Sitz
Frankfurt (Oder)
Datenstand
2025-01-10
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-10

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Naturschutzbund Deutschland Kreisverband Frankfurt/Oder e.V. Frankfurt (Oder)

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 273 FF VR 273 FF: Naturschutzbund Deutschland Regionalverband Frankfurt (Oder) e.V., Frankfurt (Oder). Rechtsverhaeltnis: Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 09.…
VR 273 FF: Naturschutzbund Deutschland Regionalverband Frankfurt (Oder) e.V., Frankfurt (Oder). Rechtsverhaeltnis: Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 09.12.2013 sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 04.12.2013 der "Naturschutzbund Deutschland Kreisverband Eisenhüttenstadt" e.V. mit Sitz in Eisenhüttenstadt (Amtsgericht Frankfurt (Oder), VR 1163) durch Übertragung des Vermögens als Ganzes verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:
Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.