HRA 2630
Naturerde Bethke GmbH & Co. KG
aktuell 10 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Mark Landin
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Registerdaten
- Sitz
- Mark Landin
- Datenstand
- 2024-12-24
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Schlusstermin 15 IN 7/19 · Naturerde Bethke GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Neuruppin
- Insolvenzgericht
- Neuruppin
- Aktenzeichen
- 15 IN 7/19
- Wirksam am
- 21.05.2026
- Registerbezug
- Neuruppin, HRA 2630
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Naturerde Bethke GmbH & Co. KG (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRA 2630 NP), Geschäftszweig: Produktion von Bioerden, Kompost und organischen Düngestoffen, Lagerung ,Umschlag und Handel mit den Natur- und Bioerden, Kompost u.a. , OT Schönermark, Am Dorfanger 7, 16278 Mark Landin, vertreten durch den persönlich haftende Gesellschafterin Naturerden Schönermark Verwaltungs-GmbH, Am Dorfanger 7, 16278 Mark Landin, vertreten durch den Geschäftsführer wird das Verfahren nach Abhaltung des Schlusstermins und nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung bzgl. der Aufhebung des Verfahrens
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Erinnerung gegeben. Die sofortige Erinnerung ist durch Einreichung einer in deutscher Sprache verfassten Erinnerungsschrift beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung einzulegen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Erinnerung kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in elektronischer Form eingelegt werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung, ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen.
Neuruppin, den 13. Februar 2026
15 IN 7/19
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 15 IN 7/19 · Naturerde Bethke GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Neuruppin
- Insolvenzgericht
- Neuruppin
- Aktenzeichen
- 15 IN 7/19
- Wirksam am
- 12.06.2025
- Registerbezug
- Neuruppin, HRA 2630
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Naturerde Bethke GmbH & Co. KG (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRA 2630 NP), Geschäftszweig: Produktion von Bioerden, Kompost und organischen Düngestoffen, Lagerung ,Umschlag und Handel mit den Natur- und Bioerden, Kompost u.a. , OT Schönermark, Am Dorfanger 7, 16278 Mark Landin, vertreten durch den persönlich haftende Gesellschafterin Naturerden Schönermark Verwaltungs-GmbH, Am Dorfanger 7, 16278 Mark Landin, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Fritz Bethke, Am Dorfanger 7, 16278 Mark Landin OT Schönermark
wird
Frau Rechtsanwältin Steffi Radack-Müller,
Kurfürstendamm 38-39,
10719 Berlin
Insolvenzverwalter
für die Tätigkeit im Rahmen der Verwaltung und Verwertung des Vermögens der Schuldnerin gemäß § 1 ff InsVV ein Entgelt für das Verfahren wie folgt festgesetzt:
Die Vergütung gemäß § 2 InsVV nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % wurde aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 84.276,45 EUR und den angemeldeten Tabellenforderungen von insgesamt 16 Gläubigern festgesetzt.
Zuschläge wurden nicht berücksichtigt, es wurde die Regelvergütung festgesetzt.
An von dem Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Insolvenzmasse eine Vergütung gezahlt, die bei der Festsetzung berücksichtigt wurde.
Aufgrund der Übertragung der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 8 Abs. 3 InsO auf den Verwalter war ein Zuschlag auf die Vergütung von 2,80 EUR inklusive Auslagen je Zustellung zu berücksichtigen, da dies eine zusätzliche Tätigkeit des Verwalters darstellt. Ausweislich der in der Akte befindlichen Zustellbescheinigung erfolgte die Zustellung an 58 Gläubiger.
Ausgehend von der festgesetzten Vergütung war die Auslagenpauschale für die Zeit vom 26.03.2019 bis 26.02.2025 zu berücksichtigen.
Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung, der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts von den Beteiligten zu den gewöhnlichen Sprechzeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde oder Erinnerung entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts oder in schriftlicher Form (auch per Telefax) eingelegt werden. Ein schriftlich formulierter Rechtsbehelf ist in deutscher Sprache zu verfassen. Er muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen sowie die Erklärung enthalten, dass entweder sofortige Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Rechtsbehelfsschrift kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen. Der jeweilige Rechtsbehelf ist beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung des Beschlusses einzureichen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend.
sofortige Beschwerde:
Die sofortige Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden
Neuruppin, den 11. Juni 2025
15 IN 7/19
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 15 IN 7/19 · Naturerde Bethke GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Neuruppin
- Insolvenzgericht
- Neuruppin
- Aktenzeichen
- 15 IN 7/19
- Wirksam am
- 06.03.2025
- Registerbezug
- Neuruppin, HRA 2630
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Naturerde Bethke GmbH & Co. KG (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRA 2630 NP), Geschäftszweig: Produktion von Bioerden, Kompost und organischen Düngestoffen, Lagerung ,Umschlag und Handel mit den Natur- und Bioerden, Kompost u.a. , OT Schönermark, Am Dorfanger 7, 16278 Mark Landin, vertreten durch den persönlich haftende Gesellschafterin Naturerden Schönermark Verwaltungs-GmbH, Am Dorfanger 7, 16278 Mark Landin, vertreten durch den Geschäftsführer wird die abschließende Anhörung der Gläubiger durchgeführt.
Die Anhörung erfolgt zu
der Schlussrechnungslegung des Insolvenzverwalters,
der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
dem Antrag des Insolvenzverwalters auf Festsetzung der Vergütung,
Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zum 30. April 2025 bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf der Frist. Die Schlussrechnung und der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten aus. Der Schlussverteilung wird gemäß § 197 Absatz 1 Satz 1 InsO zugestimmt.
Neuruppin, den 5. März 2025
15 IN 7/19
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 15 IN 7/19 · Naturerde Bethke GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Neuruppin
- Insolvenzgericht
- Neuruppin
- Aktenzeichen
- 15 IN 7/19
- Wirksam am
- 17.01.2022
- Registerbezug
- Neuruppin, HRA 2630
Naturerde Bethke GmbH & Co. KG (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRA 2630 NP), Geschäftszweig: Produktion von Bioerden, Kompost und organischen Düngestoffen, Lagerung ,Umschlag und Handel mit den Natur- und Bioerden, Kompost u.a. , OT Schönermark, Am Dorfanger 7, 16278 Mark Landin, vertreten durch den persönlich haftende Gesellschafterin Naturerden Schönermark Verwaltungs-GmbH, Am Dorfanger 7, 16278 Mark Landin, vertreten durch den Geschäftsführer
wird
werden folgende zu beachtenden Hinweise für eine Teilnahme an einem Gerichtstermin bekannt gegeben:
Hinweise bei einer Terminsteilnahme
Beteiligte führen bitte einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Am Eingang des Gerichts finden regelmäßig Eingangskontrollen statt. Dies kann bei einem hohen Besucheraufkommen zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen. Richten Sie sich bitte darauf ein, damit Sie pünktlich im Gerichtssaal erscheinen.
Als Behördenvertreter, Betreuer, Polizeibeamter, Rechtsanwalt, Notar halten Sie bitte ihren Dienstausweis bereit.
Führen Sie bitte keine gefährlichen Gegenstände (z.B. Messer, Pfefferspray oder sonstige Stich- und Schlagwaffen) mit. Lassen Sie möglichst alle metallischen Gegenstände zu Hause oder deponieren Sie diese im Auto.
Es ist Teil unserer Aufgaben, die massiven Anstrengungen auf allen Ebenen des öffentlichen Gesundheitsdienstes zur Verzögerung der weiteren Ausbreitung des neuartigen Coronavirus zu unterstützen.
Zum Schutz Ihrer Gesundheit und der Gesundheit unserer Mitarbeiterenden werden Sie aufgrund der aktuellen Entwicklung auf Folgendes hingewiesen:
Ihnen kann kein Zugang gewährt werden, wenn Sie an Covid-19 erkrankt sind oder Erkältungssymptome (z. B. Husten, Fieber oder Atemnot) haben oder Kontakt zu einer nachweislich mit dem Coronavirus infizierten Person hatten und dieser Kontakt nicht mehr als 14 Tage zurückliegt oder der 14tägigen Quarantäneverpflichtung nach einer Einreise aus dem Ausland unterfallen.
Besucherinnen und Besucher des Amtsgerichts haben auf Aufforderung schriftlich zu versichern, dass bei ihnen kein Grund vorliegt, der sie im Sinne der vorstehenden Aufzählung vom Zugang zum Amtsgericht Neuruppin ausschließt.
Nach Maßgabe der im Land Brandenburg geltenden Eindämmungsverordnung und der Hausverfügung des Direktors kann der Zutritt zu dem Gebäude des Amtsgerichts nur bei Verwendung einer FFP2-Maske gestattet werden. In den Verhandlungssälen gelten die Anordnungen der die Verhandlung leitenden Richterinnen und Richter und Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger. Sie werden deshalb gebeten, eine FFP2-Maske mitzubringen.
Von der Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske sind
1. Gehörlose und schwerhörige Menschen, ihre Begleitperson und im Bedarfsfall Personen, die mit diesen kommunizieren,
2. Personen, denen die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist,
ausgenommen. Sollten Sie zu diesem Personenkreis gehören, teilen Sie dies bitte beim Betreten des Gebäudes den am Einlass tätigen Beschäftigten mit. Im Falle der vorstehenden Ziffer 2. ist ein ärztliches Attest im Original mit dem Inhalt, der durch die im Land Brandenburg geltende Eindämmungsverordnung festgelegt wird, vorzulegen.
Im Übrigen finden im Gebäude des Amtsgerichts die allgemeinen Hygieneregeln Anwendung, insbesondere auch das Gebot zur Einhaltung des Mindestabstands. Machen Sie beim Betreten des Gebäudes bitte auch von der Möglichkeit der Handdesinfektion an den im Eingangsbereich und vor den Verhandlungssälen eingerichteten Desinfektionsstationen Gebrauch.
Wenn Sie eine gerichtliche Ladung zu einem Termin erhalten haben, sind Sie zum Erscheinen verpflichtet, wenn Ihr persönliches Erscheinen angeordnet worden ist. Sollte in Ihrem Fall ein Verhinderungsgrund im Sinne der obigen Aufzählung vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt zum Amtsgericht Neuruppin auf, um die weitere Verfahrensweise zu klären. Sie werden vorsorglich darauf hingewiesen, dass jeder Verhinderungsgrund auf Aufforderung glaubhaft zu machen ist.
Neuruppin, den 14. Januar 2022
15 IN 7/19
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 15 IN 7/19 · Naturerde Bethke GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Neuruppin
- Insolvenzgericht
- Neuruppin
- Aktenzeichen
- 15 IN 7/19
- Wirksam am
- 07.01.2022
- Registerbezug
- Neuruppin, HRA 2630
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Naturerde Bethke GmbH & Co. KG (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRA 2630 NP), Geschäftszweig: Produktion von Bioerden, Kompost und organischen Düngestoffen, Lagerung ,Umschlag und Handel mit den Natur- und Bioerden, Kompost u.a. , OT Schönermark, Am Dorfanger 7, 16278 Mark Landin, vertreten durch den persönlich haftende Gesellschafterin Naturerden Schönermark Verwaltungs-GmbH, Am Dorfanger 7, 16278 Mark Landin, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Fritz Bethke, Am Dorfanger 7, 16278 Mark Landin OT Schönermark
wird Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Freitag, 11. Februar 2022, 11:00 Uhr, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, Saal 325 (Gläubigerversammlung)
Für die Durchführung der Gläubigerversammlung wird das mündliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Die Tagesordnung für diesen Termin wird wie folgt bestimmt:
Der Termin dient zur Beschlussfassung über folgende besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
Anhängigmachung, Aufnahme und Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, Abschluss eines Vergleichs zur Beilegung eines Rechtsstreits in Bezug auf die geltend gemachten Ansprüche gegen den Kommanditisten und Geschäftsführer der Komplementärin des schuldnerischen Unternehmens.
Wegen der Einzelheiten wird auf den Schriftsatz des Insolvenzverwalters vom 05.01.2022 verwiesen, welcher zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten niederliegt.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO).
Neuruppin, den 6. Januar 2022
15 IN 7/19
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 15 IN 7/19 · Naturerde Bethke GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Neuruppin
- Insolvenzgericht
- Neuruppin
- Aktenzeichen
- 15 IN 7/19
- Wirksam am
- 03.11.2020
- Registerbezug
- Neuruppin, HRA 2630
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Naturerde Bethke GmbH & Co. KG (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRA 2630
NP), Geschäftszweig: Produktion von Bioerden, Kompost und organischen
Düngestoffen, Lagerung ,Umschlag und Handel mit den Natur- und Bioerden,
Kompost u.a. , OT Schönermark, Am Dorfanger 7, 16278 Mark Landin, vertreten
durch die persönlich haftende Gesellschafterin Naturerden Schönermark
Verwaltungs-GmbH, Am Dorfanger 7, 16278 Mark Landin, vertreten durch den
Geschäftsführer
werden die nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen
geprüft (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum
Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 26. November 2020 bei dem Insolvenzgericht
schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer
angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers,
dessen Forderung bestritten wird, anzugeben.
Die Insolvenztabelle der zu prüfenden Forderungen mit den Forderungsanmeldungen
sowie eventuell eingehende Widersprüche sind bis zum Ablauf der
Widerspruchsfrist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen
Geschäftszeiten niedergelegt. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine
angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Die Gläubiger, deren Forderung festgestellt worden sind, werden über das
Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Neuruppin, den 2. November 2020
15 IN 7/19
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 15 IN 7/19 · Naturerde Bethke GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Neuruppin
- Insolvenzgericht
- Neuruppin
- Aktenzeichen
- 15 IN 7/19
- Wirksam am
- 06.11.2019
- Registerbezug
- Neuruppin, HRA 2630
Naturerde Bethke GmbH & Co. KG (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRA 2630
NP), Geschäftszweig: Produktion von Bioerden, Kompost und organischen
Düngestoffen, Lagerung ,Umschlag und Handel mit den Natur- und Bioerden,
Kompost u.a. , OT Schönermark, Am Dorfanger 7, 16278 Mark Landin, vertreten
durch die persönlich haftende Gesellschafterin Naturerden Schönermark
Verwaltungs-GmbH, Am Dorfanger 7, 16278 Mark Landin, vertreten durch den
Geschäftsführer ist am 04.11.2019 bei Gericht die Anzeige der Verwalterin
eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
Neuruppin, den 5. November 2019
15 IN 7/19
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 2630 NP HRA 2630 NP: Naturerde Bethke GmbH & Co. KG, Mark Landin, Am Dorfanger 7, 16278 Mark Landin OT Schönermark. Die Gesellschaft ist infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens (AZ: 15 IN 7/19 Amtsgericht Neuruppi…
Forderungsprüfung 15 IN 7/19 · Naturerde Bethke GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Neuruppin
- Insolvenzgericht
- Neuruppin
- Aktenzeichen
- 15 IN 7/19
- Wirksam am
- 28.03.2019
- Registerbezug
- Neuruppin, HRA 2630
Naturerde Bethke GmbH & Co. KG (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRA 2630
NP), Geschäftszweig: Produktion von Bioerden, Kompost und organischen
Düngestoffen, Lagerung, Umschlag und Handel mit den Natur- und Bioerden,
Kompost u.a. , Am Dorfanger 7, 16278 Mark Landin OT Schönermark, vertreten
durch den persönlich haftende Gesellschafterin Naturerden Schönermark
Verwaltungs- GmbH, Am Dorfanger 7, 16278 Mark Landin OT Schönermark, vertreten
durch den Geschäftsführer Herrn Fritz Bethke, Am Dorfanger 7, 16278 Mark Landin
OT Schönermark wird am 26.03.2019, um 14:00 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet. Insolvenzverwalter: Rechtsanwältin Steffi Radack-Müller,
Kurfürstendamm 38-39, 10719 Berlin. Der Schuldnerin wird die Verfügung über
Gegenstände, die zur Insolvenzmasse gehören, verboten. Das Recht der
Schuldnerin, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es
zu verfügen, geht auf den ernannten Insolvenzverwalter über. Die Gläubiger
werden aufgefordert, ihre Forderungen schriftlich bis zum 21.05.2019 bei dem
Insolvenzverwalter unter Beifügung der die Forderungen belegenden Urkunden in
Abdruck anzumelden. Alle Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter
unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen
oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese
Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus
entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der
Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten,
sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Das Verfahren wird schriftlich
durchgeführt (§ 5 Abs. 2 InsO). Die angemeldeten Forderungen werden im
schriftlichen Verfahren geprüft (§ 5 Abs. 2 InsO). Stichtag, der dem Berichts-
und Prüfungstermin und der 1. Gläubigerversammlung (§§ 29, 156, 176 InsO)
entspricht, ist der 20. Juni 2019. Sollten Beschlussfassungen der Gläubiger
über folgende Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der schriftlichen
Antragstellung beim Insolvenzgericht bis 20. Juni 2019:
- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57)
- Bestimmungen zur Zwischenrechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
- Einsetzung und Besetzung oder Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68
InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§
157 InsO)
- besondere Regelungen hinsichtlich der Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159
InsO)
- abweichende Regelungen hinsichtlich der Hinterlegungsstelle sowie der
Behandlung von Wertgegenständen (§ 149 InsO)
- eine Fortführung oder Stilllegung des Unternehmens (§ 157 InsO)
Die Insolvenztabelle mit den Forderungsanmeldungen sowie den beigefügten
Unterlagen ist ab dem 31.05.2019 bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages zur
Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes,
Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten
niedergelegt. Prüfungsstichtag ist der 20. Juni 2019.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum
Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 20. Juni 2019 bei dem Insolvenzgericht
schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer
angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers,
dessen Forderung bestritten wird, anzugeben. Sollte zwischen Ablauf der
Anmeldefrist und dem Prüfungsstichtag eine Forderung angemeldet werden, wird
diese mitgeprüft, sofern hiergegen seitens des Insolvenzverwalters, der
Insolvenzgläubiger oder des Schuldners kein Widerspruch erhoben wird. Verspätet
eingehende Widersprüche finden keine Beachtung. Wird gegen eine angemeldete
Forderung seitens des Insolvenzverwalters oder eines Insolvenzgläubigers kein
Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das
Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Absatz 3 Satz 3 InsO). Vertreter von
Gläubigern haben ihre Vollmachten einzureichen oder spätestens zum
Prüfungsstichtag vorzulegen. Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Anderkonten
einzurichten und Festgeldkonten anzulegen und nach den Regeln einer
Treuhandschaft zu führen. Der Insolvenzverwalter hat in Abständen von 6 Monaten
ab dem Prüfungsstichtag schriftlich zu den Insolvenzakten über den Sachstand
und die Geschäftsführung zu berichten.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben.
Die sofortige Beschwerde ist durch Einreichung einer in deutscher Sprache
verfassten Beschwerdeschrift beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a,
16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der
Entscheidung einzulegen. Die Zustellung kann - mit einheitlicher Wirkung gegen
alle Beteiligten - durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt,
sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§
9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der
Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis
maßgebend.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Die sofortige Beschwerde kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in
elektronischer Form eingelegt werden.
Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden
Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung
verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen
Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV)
in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und
www.erv.brandenburg.de verwiesen.
Neuruppin, den 26.03.2019
15 IN 7/19
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 2630 NP HRA 2630 NP: Naturerde Bethke GmbH & Co. KG, Mark Landin, Am Dorfanger 7, 16278 Mark Landin OT Schönermark. Aufgrund des Gesetzes zur Neuordnung von Land-, Amts- und Arbeitsgerichtsbezirken und zur Änderung …
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.