HRA 4339
Naturalis GmbH & Co. KG
aktuell 8 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Ibbenbüren
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Registerdaten
- Sitz
- Ibbenbüren
- Datenstand
- 2024-12-14
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- B. Walterskötter Wohnbau oHG Ibbenbüren
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 73 IN 15/11 · Naturalis GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
- Insolvenzgericht
- Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 73 IN 15/11
- Wirksam am
- 13.05.2026
- Registerbezug
- Steinfurt, HRA 4339
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Naturalis GmbH & Co. KG, Osnabrücker Straße 298, 48429 Rheine, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 5775 eingetragene Naturalis Verwaltungs-GmbH GmbH, Osnabrücker Straße 298, 48429 Rheine, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Josef Seeger, Ochtruper Straße 39, 48431 Rheine,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dirk Hofschulte, Kirchstraße 36, 48282 Emsdetten
wird heute, am 11.05.2026, um 16:45 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
73 IN 15/11
Amtsgericht Münster, 11.05.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 73 IN 15/11 · Naturalis GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
- Insolvenzgericht
- Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 73 IN 15/11
- Wirksam am
- 20.05.2025
- Registerbezug
- Steinfurt, HRA 4339
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Naturalis GmbH & Co. KG, Osnabrücker Straße 298, 48429 Rheine, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 5775 eingetragene Naturalis Verwaltungs-GmbH GmbH, Osnabrücker Straße 298, 48429 Rheine, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Josef Seeger, Ochtruper Straße 39, 48431 Rheine,
werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dirk Hofschulte, Kirchstraße 36, 48282 Emsdetten wie folgt festgesetzt:
Vergütung XXX EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen XXX EUR
Zwischensumme XXX EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von XXX EUR XXX EUR
Endbetrag XXX EUR
Im Übrigen wird der Vergütungsfestsetzungsantrag vm 04.02.2025 zurückgewiesen.
Gründe:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 17.03.2011 bis zum 01.05.2011 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Der Regelsatz soll mindestens XXX EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05). Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug XXX EUR. Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach XXX EUR. Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von XXX EUR zu. Die Regelmindestvergütung nach diesem Wert beträgt XXX EUR. Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 50 % und damit auf den Betrag von XXX EUR gerechtfertigt.
Dabei wird der geltend gemachte Zuschlag für die Betriebsfortführung des kleinen Handwerkbetriebes mit zwei Mitarbeitern über die Dauer von lediglich sechs Wochen in Höhe von 50 %, demnach in Höhe von XXX EUR, für zu hoch erachtet.
Soweit der Insolvenzverwalter darauf abstellt, dass im Rahmen der Betriebsfortführung übliche Tätigkeiten wie Kalkulation jedes einzelnen Auftrages, Kommunikation mit Kunden angefallen sind, ist festzuhalten, dass sich die vorgenannten Tätigkeiten nach der Rechnungslegung Gegenkonto Nr. 8010 - Forderungseinzug L.u.L. vorl-Verfahren - zu urteilen - auf dokumentiert drei Kunden bezog - "Miedema", "Ritz" und "Plagemann" mit einem Gesamtvolumen von XXX EUR bezog. Im Übrigen gibt der Insolvenzverwalter auf gerichtliche Nachfrage mit Schreiben vom 28.04.2025 an, dass noch weitere Kundenforderungen besprochen und kalkuliert worden sind, die dann jedoch nach einer Aufdeckung des offensichtlichen Betrugs nicht mehr umgesetzt worden sind. Insoweit wird der ergänzende Sachvortrag zur Begründung des geltend gemachten Zuschlags als nicht sonderlich konkret und den geltend gemachten Zuschlag rechtfertigend eingestuft.
Unter Berücksichtigung der vom Insolvenzverwalter im Übrigen geschilderten Schwierigkeiten wie Zweckentfremdung von Geldern durch den Geschäftsführer wie mängelbehaftete Abarbeitung von Aufträgen verbunden mit der Notwendigkeit der Überarbeitung der Kalkulation wird nach alledem ein Zuschlag für die Betriebsfortführung in Höhe von maximal 20 % für angemessen erachtet.
Der geltend gemachte Zuschlag für die Bemühungen um eine Auffanglösung wird allenfalls in Höhe von 5 % für angemessen erachtet, da in dem Zusammenhang lediglich mit einem Interessenten, dem Hauptlieferanten, Gespräche stattgefunden haben, zu deren Zahl, Umfang und Tiefe zu möglichen Vertragsinhalten nichts Konkretes vorgetragen ist. Es wird daher davon ausgegangen, dass das Kaufinteresse von Anfang an eher zurückhaltend war und schließlich frühzeitig nach Kenntnisnahme der mängelbehafteten Arbeit der Schuldnerin gänzlich verloren gegangen ist.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 04.02.2025 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 218 B eingesehen werden.
73 IN 15/11
Amtsgericht Münster, 16.05.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 73 IN 15/11 · Naturalis GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Münster
- Insolvenzgericht
- Münster
- Aktenzeichen
- 73 IN 15/11
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Steinfurt, HRA 4339
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 73 IN 15/11 · Naturalis GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Münster
- Insolvenzgericht
- Münster
- Aktenzeichen
- 73 IN 15/11
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Steinfurt, HRA 4339
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 4339 Naturalis GmbH & Co. KG, Ibbenbüren, Gutenbergstr. 15, 49479 Ibbenbüren. Durch Beschluss des Amtsgerichts Münster (73 IN 15/11) vom 01.05.2011 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren er…
Insolvenzbekanntmachung 73 IN 15/11 · Naturalis GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Münster
- Insolvenzgericht
- Münster
- Aktenzeichen
- 73 IN 15/11
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Steinfurt, HRA 4339
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 73 IN 15/11 · Naturalis GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Münster
- Insolvenzgericht
- Münster
- Aktenzeichen
- 73 IN 15/11
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Steinfurt, HRA 4339
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 4339 Naturalis GmbH & Co. KG, Ibbenbüren, Gutenbergstr. 15, 49479 Ibbenbüren.Geschäftsanschrift: Gutenbergstr. 15, 49479 Ibbenbüren.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.