HRB 112927

Natulis Group AG

Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) · Berlin

aktuell 22 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Berlin

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Registerdaten

Sitz
Berlin
Datenstand
2024-03-12
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-12

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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

22
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 3608 IN 1387/26 · Natulis Group AG · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3608 IN 1387/26
Wirksam am
08.05.2026
Registerbezug
Berlin, HRB 112927
3608 IN 1387/26

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Natulis Group AG, Reichenberger Straße 154 B, 10999 Berlin, vertreten durch den Vorstand James Guerin,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 112927 B
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Stellung als Komplementärin in Gesellschaften

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 06.05.2026 um 17.40 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Christian Otto,
Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin.
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 17.06.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 24.07.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 17.06.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ferner wird ihm die gemäß Art. 54 EuInsVO erforderliche Unterrichtung aller bekannten ausländischen Gläubiger übertragen.

Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer), die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 07.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3608 IN 1387/26 · Natulis Group AG · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3608 IN 1387/26
Wirksam am
03.03.2026
Registerbezug
Berlin, HRB 112927
3608 IN 1387/26

In dem Verfahren über den Antrag

Natulis Group AG,
ehemals geschäftsansässig Reichenberger Straße 154 B, 10999 Berlin, vertreten durch den Vorstand James Guerin
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 112927
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 02.03.2026 um 15:16 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Herr Rechtsanwalt Christian Otto,
Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin

bestellt.
3. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Der Schuldnerin ist insbesondere die Einziehung von Außenständen untersagt.
4. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO).
5. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen, eingehende Gelder und Schecks entgegenzunehmen sowie ein Insolvenzsonderkonto gemäß dem Urteil des BGHs vom 07.02.2019 - Az. IX ZR 47/18 - für die spätere Insolvenzmasse einzurichten und zu führen.
6. Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, unter Beachtung dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
7. Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§23 Abs. 1 Satz 2 InsO) .
8. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
9. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Auskünfte bei Dritten - insbesondere bei Banken, Versicherungsgesellschaften, Behörden, Gerichten und Staatsanwaltschaften - einzuholen.
Er ist ferner ermächtigt, Grundbücher einzusehen, soweit diese Eintragungen bezüglich des Schuldners enthalten.
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 02.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 112927 B HRB 112927 B: Natulis Group AG, Berlin, Hackesches Quartier, Litfaß-Platz 2, 10178 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 26.02.2021 ist die Satzung abgeändert in § 4 (Grundkapital und …
HRB 112927 B: Natulis Group AG, Berlin, Hackesches Quartier, Litfaß-Platz 2, 10178 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 26.02.2021 ist die Satzung abgeändert in § 4 (Grundkapital und Aktien/Höhe und Einteilung des Grundkapitals/Bedingtes Kapital). Rechtsverhaeltnis: Das durch Beschluss der Hauptversammlung vom 06.06.2012 um bis zu 275.500 EUR erhöhte Grundkapital ist durch beschluss der Hauptversammlung vom 26.02.2021 um 103.268 EUR herabgesetzt. Das Bedingte Kapital 2012/I beträgt danach noch 172.232 EUR. (Bedingtes Kapital 2012/I); Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 26.02.2021 um bis zu 104.450 EUR bedingt erhöht. (Bedingtes Kapital 2021/I)
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 112927 B HRB 112927 B: Natulis Group AG, Berlin, Hackesches Quartier, Litfaß-Platz 2, 10178 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht (§ 106 A…
HRB 112927 B: Natulis Group AG, Berlin, Hackesches Quartier, Litfaß-Platz 2, 10178 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht (§ 106 AktG).
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 112927 B HRB 112927 B: Natulis Group AG, Berlin, Hackesches Quartier, Litfaß-Platz 2, 10178 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht (§ 106 A…
HRB 112927 B: Natulis Group AG, Berlin, Hackesches Quartier, Litfaß-Platz 2, 10178 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht (§ 106 AktG).
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 112927 B HRB 112927 B: Natulis Group AG, Berlin, Hackesches Quartier, Litfaß-Platz 2, 10178 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht (§ 106 A…
HRB 112927 B: Natulis Group AG, Berlin, Hackesches Quartier, Litfaß-Platz 2, 10178 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht (§ 106 AktG).
Veränderungen
HRB 112927 B HRB 112927 B: Natulis Group AG, Berlin, Hackesches Quartier, Litfaß-Platz 2, 10178 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.12.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tag…
HRB 112927 B: Natulis Group AG, Berlin, Hackesches Quartier, Litfaß-Platz 2, 10178 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.12.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Projekt Triftstr. 41 GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 171803 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
Veränderungen
HRB 112927 B HRB 112927 B: Natulis Group AG, Berlin, Hackesches Quartier, Litfaß-Platz 2, 10178 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 553.366,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 13.12.2016 ist das Gr…
HRB 112927 B: Natulis Group AG, Berlin, Hackesches Quartier, Litfaß-Platz 2, 10178 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 553.366,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 13.12.2016 ist das Grundkapital zum Zweck der Verschmelzung mit der Projekt Triftstr. 41 GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 171803 B) um 2.366 EUR auf 555.366 EUR erhöht und die Satzung geändert in § 4 (Grundkapital, Aktien). Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 112927 B HRB 112927 B: Natulis Group AG, Berlin, Hackesches Quartier, Litfaß-Platz 2, 10178 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Die Gesellschaft hat am heutigen Tage den Entwurf eines Verschmelzungsver…
HRB 112927 B: Natulis Group AG, Berlin, Hackesches Quartier, Litfaß-Platz 2, 10178 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Die Gesellschaft hat am heutigen Tage den Entwurf eines Verschmelzungsvertrages betreffend die Verschmelzung der Projekt Triftstr 41. GmbH mit dem Sitz in Berlin (AG Charlottenburg HRB 171803 B) auf diese Gesellschaft eingereicht. Der Entwurf kann im Registerordner dieser Gesellschaft eingesehen werden.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 112927 B HRB 112927 B: Natulis Group AG, Berlin, Hackesches Quartier, Litfaß-Platz 2, 10178 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht (§ 106 A…
HRB 112927 B: Natulis Group AG, Berlin, Hackesches Quartier, Litfaß-Platz 2, 10178 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht (§ 106 AktG).
Veränderungen
HRB 112927 B HRB 112927 B: Natulis Group AG, Berlin, Hackesches Quartier, Litfaß-Platz 2, 10178 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Hauptversammlung vom 03.11.2014 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf d…
HRB 112927 B: Natulis Group AG, Berlin, Hackesches Quartier, Litfaß-Platz 2, 10178 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Hauptversammlung vom 03.11.2014 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär Silutan Beteiligungs KG mit Sitz in Berlin (AG Charlottenburg HRA 48534 b gegen Gewährung einer Barabfindung beschlosssen.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 112927 B Natulis Group AG, Berlin, Hackesches Quartier, Litfaß-Platz 2, 10178 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht (§ 106 AktG)..
Natulis Group AG, Berlin, Hackesches Quartier, Litfaß-Platz 2, 10178 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht (§ 106 AktG)..
Berichtigungen
HRB 112927 B Natulis Group AG, Berlin, Hackesches Quartier, Litfaß-Platz 2, 10178 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Eintragung betreffend das bedingte Kapital 2012/I (lfd Eintragung Nr. 8 Spalte 6b) ist von Amts wegen beric…
Natulis Group AG, Berlin, Hackesches Quartier, Litfaß-Platz 2, 10178 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Eintragung betreffend das bedingte Kapital 2012/I (lfd Eintragung Nr. 8 Spalte 6b) ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen:; Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 06.06.2012 um bis zu 275.500,00 EUR bedingt erhöht. (Bedingtes Kapital 2012/I).
Veränderungen
HRB 112927 B Natulis Group AG, Berlin, Hackesches Quartier, Litfaß-Platz 2, 10178 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 06.06.2012 ist die Satzung geändert in § 4 Abs. 4 (Bedingtes Kapital 2012/I).…
Natulis Group AG, Berlin, Hackesches Quartier, Litfaß-Platz 2, 10178 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 06.06.2012 ist die Satzung geändert in § 4 Abs. 4 (Bedingtes Kapital 2012/I). Rechtsverhaeltnis: Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 06.06.2012 um bis zu 275.000,00 EUR bedingt erhöht. (Bedingtes Kapital 2012/I); Das am 10.04.2008 beschlossene bedingte Kapital besteht nicht mehr..
Veränderungen
HRB 112927 B Natulis Group AG, Berlin, Hackesches Quartier, Litfaß-Platz 2, 10178 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.10.2011 und der Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlu…
Natulis Group AG, Berlin, Hackesches Quartier, Litfaß-Platz 2, 10178 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.10.2011 und der Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 14.12.2011 ist die Bernauer Straße 49 Projekt GmbH mit dem Sitz in Berlin (HRB 106429 b) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
Veränderungen
HRB 112927 B Natulis Group AG, Berlin, Hackesches Quartier, Litfaß-Platz 2, 10178 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Hackesches Quartier, Litfaß-Platz 2, 10178 Berlin.
Natulis Group AG, Berlin, Hackesches Quartier, Litfaß-Platz 2, 10178 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Hackesches Quartier, Litfaß-Platz 2, 10178 Berlin.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 112927 B Natulis Group AG, Berlin, Unter den Linden 39, 10117 Berlin. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Es ist bei dem Registergericht des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg ein am 21.10.2011 beurkundeter V…
Natulis Group AG, Berlin, Unter den Linden 39, 10117 Berlin. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Es ist bei dem Registergericht des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg ein am 21.10.2011 beurkundeter Verschmelzungsvertrag beim dem Handelsregister zu HRB 112927 B (Natulis Group AG als übernehmender Rechtsträger) und zu HRB 106429 B (Bernauer Straße 49 Projekt GmbH) als übertragender Rechtsträger eingereicht. Die Unterlagen können hier eingesehen werden.
Veränderungen
HRB 112927 B Natulis Group AG, Berlin, Unter den Linden 39, 10117 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 551.000,00 EUR Rechtsform: Die durch Beschluss der Hauptversammlung vom 14.04.2010 beschlossene Kapitalerhöhung ist in e…
Natulis Group AG, Berlin, Unter den Linden 39, 10117 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 551.000,00 EUR Rechtsform: Die durch Beschluss der Hauptversammlung vom 14.04.2010 beschlossene Kapitalerhöhung ist in einer Höhe von 500.000 EUR auf nunmehr 551.000 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 05.05.2010 ist die Satzung geändert in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals)..
Veränderungen
HRB 112927 B Natulis Group AG, Berlin, Unter den Linden 39, 10117 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 14.04.2010 ist das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen erhöht von 51.000,00 Euro …
Natulis Group AG, Berlin, Unter den Linden 39, 10117 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 14.04.2010 ist das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen erhöht von 51.000,00 Euro um mindestens 500.000,00 Euro und höchstens 750.000,00 Euro auf mindestens 551.000,00 Euro und bis zu 801.000,00 Euro durch Ausgabe von mindestens 500.000 und höchstens 750.000 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien..
Veränderungen
HRB 112927 B Natulis Group AG, BerlinUnter den Linden 39, 10117 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Unter den Linden 39, 10117 Berlin.
Natulis Group AG, BerlinUnter den Linden 39, 10117 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Unter den Linden 39, 10117 Berlin.
Veränderungen
HRB 112927 B Natulis Group AG, Berlin(Unter den Linden 21, 10117 Berlin). Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10.04.2008 ist die Satzung geändert in § 4 (Bedingtes Kapital 2008/I). Rechtsverhaeltnis: Das…
Natulis Group AG, Berlin(Unter den Linden 21, 10117 Berlin). Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10.04.2008 ist die Satzung geändert in § 4 (Bedingtes Kapital 2008/I). Rechtsverhaeltnis: Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10.04.2008 um bis zu 20.000.000 EUR bedingt erhöht. (Bedingtes Kapital 2008/I).
Neueintragungen
HRB 112927 B Natulis Group AG, Berlin(Unter den Linden 21, 10117 Berlin). Firma: Natulis Group AG Sitz: Berlin Gegenstand: Die Übernahme der Komplementärstellung in Gesellschaften, deren Unternehmensgegenstand der Erwerb…
Natulis Group AG, Berlin(Unter den Linden 21, 10117 Berlin). Firma: Natulis Group AG Sitz: Berlin Gegenstand: Die Übernahme der Komplementärstellung in Gesellschaften, deren Unternehmensgegenstand der Erwerb und die Entwicklung von eigenen Gewerbe- und Wohnimmobilien sowie deren Verwaltung und Weiterveräußerung sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Tätigkeiten ist. Stamm- bzw. Grundkapital: 51.000,00 EUR Vertretungsregelung: Der Vorstand besteht aus einer Person. Sie vertritt die Gesellschaft stets allein und darf Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abschließen. Vorstand:; 1. Guerin, James, *XX.XX.XXXX, Berlin Rechtsform: Aktiengesellschaft; Satzung vom: 06.12.2007.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.