HRB 14245

Nanowetlaids Senn GmbH

Amtsgericht Frankfurt/Oder · Brandenburg

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Rüdersdorf bei Berlin

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Registerdaten

Sitz
Rüdersdorf bei Berlin
Datenstand
2024-12-03
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-03

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 155/19 · Nanowetlaids Senn GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzgericht
Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 155/19
Wirksam am
22.02.2024
Registerbezug
Frankfurt (Oder), HRB 14245
3 IN 155/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nanowetlaids Senn GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 14245FF), Ahornstraße 3, 15378 Rüdersdorf bei Berlin, OT Herzfelde, vertreten durch den Geschäftsführer ist am 19.02.2024 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 21. Februar 2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 3 IN 155/19 · Nanowetlaids Senn GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzgericht
Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 155/19
Wirksam am
18.01.2023
Registerbezug
Frankfurt (Oder), HRB 14245
3 IN 155/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nanowetlaids Senn GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 14245FF), Ahornstraße 3, 15378 Rüdersdorf bei Berlin, OT Herzfelde, vertreten durch den Geschäftsführer
wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Falk Eppert,
Schinkelstraße 32,
17268 Templin
wie folgt festgesetzt:
Vergütung: [] €
Auslagen: [] €
[] €
Umsatzsteuer: [] €
Gesamtbetrag: [] €
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 63 InsO i.V.m. § 11 InsVV Anspruch auf Vergütung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Grundlage der Berechnung ist die Insolvenzmasse, auf die sich die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters erstreckt, §§ 11, 1 InsVV. Insolvenzmasse {Im vorliegenden Fall liegt der festgesetzten Vergütung eine Masse von 255.850,00 Euro zu Grunde.
Diese entspricht der durch den vorläufigen Insolvenzverwalter ermittelten Masse.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht im Normalfall ein Bruchteil von 25% des Regelsatzes zu. Dieser Normalfall liegt vor.
Die Auslagen waren wie beantragt festzusetzen.
Gemäß § 7 InsVV wurde zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen ein Betrag in Höhe der zu zahlenden Umsatzsteuer festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde, wenn der Beschwerdewert 200,00 € übersteigt, im Übrigen die befristete Erinnerung gegeben. Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung ist durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift binnen einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.

Die Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde / Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, eingelegt werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 17. Januar 2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 155/19 · Nanowetlaids Senn GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzgericht
Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 155/19
Wirksam am
07.10.2019
Registerbezug
Frankfurt (Oder), HRB 14245
3 IN 155/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nanowetlaids Senn GmbH
(Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 14245FF), Ahornstraße 3,
15378 Rüdersdorf bei Berlin, OT Herzfelde, vertreten durch den Geschäftsführer
ist am 01.10.2019 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass
Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 2. Oktober 2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 14245 FF HRB 14245 FF: Nanowetlaids Senn GmbH, Rüdersdorf bei Berlin, Ahornstraße 3, 15378 Rüdersdorf bei Berlin OT Herzfelde. Prokura: Die Eintragung zu Nr. 1: Senn, Olena, geb. Kaluhina; ist von Amts wegen gelöscht…
HRB 14245 FF: Nanowetlaids Senn GmbH, Rüdersdorf bei Berlin, Ahornstraße 3, 15378 Rüdersdorf bei Berlin OT Herzfelde. Prokura: Die Eintragung zu Nr. 1: Senn, Olena, geb. Kaluhina; ist von Amts wegen gelöscht. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 155/19 · Nanowetlaids Senn GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzgericht
Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 155/19
Wirksam am
09.09.2019
Registerbezug
Frankfurt (Oder), HRB 14245
Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzabteilung
3 IN 155/19

BESCHLUSS

Über das Vermögen der

Nanowetlaids Senn GmbH, Ahornstraße 3, 15378 Rüdersdorf bei Berlin, OT
Herzfelde , vertreten durch den Geschäftsführer
(Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder), HRB 14245FF)

wird auf den am 27.05.2019 bei Gericht eingegangenen Antrag wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 09.09.2019 um 09:00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet.

Rechtsanwalt Falk Eppert,
Vietmannsdorfer Straße 23,
17268 Templin

wird zum Insolvenzverwalter bestellt.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr Vermögen, das ihr zur Zeit der
Eröffnung zusteht und das während des Verfahrens erlangt wird, verboten. Das
Verwaltungs- und Verfügungsrecht geht auf den Insolvenzverwalter über.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.10.2019 unter Beachtung des
§ 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter in 2facher Ausfertigung anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft
unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28
Abs. 2 InsO).Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern nur noch an den
Insolvenzverwalter.

Die Forderungsanmeldungen liegen ab 07.11.2019 in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichtes zur Einsicht der Beteiligten aus.

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO)
entspricht, ist der 05.12.2019. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger
bei Gericht Widersprüche gegen die angemeldeten Forderungen und schriftliche
Stellungnahmen einreichen zur Person des Insolvenzverwalters, zur Einsetzung
und Besetzung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie zur
Hinterlegungsstelle und den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld,
Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO).

Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das
Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Absatz 3 Satz 3 InsO).

Auf eingereichten Titeln werden Vermerke über die Feststellung nur auf Antrag
angebracht.

Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die Zustellung
des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen. Ausgenommen
hiervon ist die Zustellung an die Schuldnerin, welche durch das
Insolvenzgericht erfolgt.

Bekanntmachungen des Insolvenzgerichts erfolgen ausschließlich unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Veröffentlichung der Daten aus dem
Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Insolvenzverfahrens gelöscht.

Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben.
Die sofortige Beschwerde ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim
Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder)
einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses. Für den Fall
der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses beginnt die Frist sobald nach
dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder durch
Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes Frankfurt (Oder)
eingelegt. Die schriftliche Form wird auch durch Einreichung einer
Beschwerdeschrift per Telefax oder als elektronisches Dokument mit einer
qualifizierten Signatur nach dem Signaturgesetz gewahrt. Die Beschwerdeschrift
muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung
enthalten, dass gegen die Entscheidung Beschwerde eingelegt werde.
Die Beschwerde soll begründet werden. Die Gerichtssprache ist deutsch.

Frankfurt (Oder), 9. September 2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 155/19 · Nanowetlaids Senn GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzgericht
Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 155/19
Wirksam am
03.07.2019
Registerbezug
Frankfurt (Oder), HRB 14245
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 3 IN 155/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nanowetlaids Senn GmbH,
Ahornstraße 3, 15378 Rüdersdorf bei Berlin, OT Herzfelde , vertreten durch den
Geschäftsführer
ist am 3. Juli 2019 um 15.00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens gem. §
21 Abs. 2 Nr. 1, 2 (2. HS) InsO angeordnet worden. Rechtsanwalt Falk Eppert,
Vietmannsdorfer Straße 23, 17268 Templin wird zum vorläufigen
Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über alle
Vermögensgegenstände einschließlich Vermögenswerten oder Rechten, die außerhalb
der Bundesrepublik Deutschland belegen sind, sind nur noch mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Den
Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin
zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und
sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter
Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 03.07.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 14245 FF HRB 14245 FF: Nanowetlaids Senn GmbH, Rüdersdorf bei Berlin, Ahornstraße 3, 15378 Rüdersdorf bei Berlin OT Herzfelde. Sitz der Firma: Geschäftsanschrift: Ahornstraße 3, 15378 Rüdersdorf bei Berlin OT Herzfel…
HRB 14245 FF: Nanowetlaids Senn GmbH, Rüdersdorf bei Berlin, Ahornstraße 3, 15378 Rüdersdorf bei Berlin OT Herzfelde. Sitz der Firma: Geschäftsanschrift: Ahornstraße 3, 15378 Rüdersdorf bei Berlin OT Herzfelde; Vorstand: Die Eintragung zu Nr. 1 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Geschäftsführer: Senn, Philipp, *XX.XX.XXXX, Strausberg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Veränderungen
HRB 14245 FF HRB 14245 FF: Nanowetlaids Senn GmbH, Rüdersdorf bei Berlin, c/o Philipp Senn, Ostpreußenstraße 4, 61381 Friedrichsdorf. Kapital: 450.000,00 EUR; Prokura: 1. Senn, Olena, geb. Kaluhina, *XX.XX.XXXX, Friedric…
HRB 14245 FF: Nanowetlaids Senn GmbH, Rüdersdorf bei Berlin, c/o Philipp Senn, Ostpreußenstraße 4, 61381 Friedrichsdorf. Kapital: 450.000,00 EUR; Prokura: 1.
Senn, Olena, geb. Kaluhina, *XX.XX.XXXX, Friedrichsdorf; Einzelprokura; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.02.2013 ist das Stammkapital um 425.000,00 EUR auf 450.000,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital und Stammeinlagen).
Neueintragungen
HRB 14245 FF HRB 14245 FF: Nanowetlaids Senn GmbH, Rüdersdorf bei Berlin, c/o Philipp Senn, Ostpreußenstraße 4, 61381 Friedrichsdorf. Gegenstand: Die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Vliesen für Industri…
HRB 14245 FF: Nanowetlaids Senn GmbH, Rüdersdorf bei Berlin, c/o Philipp Senn, Ostpreußenstraße 4, 61381 Friedrichsdorf. Gegenstand: Die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Vliesen für Industrie und Haushalt. Kapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Vorstand: Geschäftsführer: 1.
Senn, Philipp, *XX.XX.XXXX, Friedrichsdorf; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 18.09.2012

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.