HRA 31719

NAMAC Maschinenbau GmbH & Co. KG

Amtsgericht Stendal · Sachsen-Anhalt

aktuell 18 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Naumburg (Saale)

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Registerdaten

Sitz
Naumburg (Saale)
Datenstand
2024-05-04
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-05-04

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. NAMAC Maschinenbau GmbH & Co. KG Naumburg

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

18
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 59 IN 597/19 · NAMAC Maschinenbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 597/19
Wirksam am
06.10.2026
Registerbezug
Stendal, HRA 31719
59 IN 597/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NAMAC Maschinenbau GmbH & Co. KG, Nordstraße 5, 06618 Naumburg (Saale) (AG Stendal, HRA 31719), vertr. d.: 1. VR Vermögensverwaltung GmbH, Vollhardtstraße 16, 04279 Leipzig, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. Volker Reschke, Leipzig, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Zuschläge wurden beantragt für den erhöhten Arbeitsaufwand für Erschwernisse bei der Bearbeitung von Aus- und Absonderungsrechten, Betriebsfortführung und Arbeitnehmerangelegenheiten und übertragenen Sanierung.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Halle (Saale), 02.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 59 IN 597/19 · NAMAC Maschinenbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 597/19
Wirksam am
06.10.2026
Registerbezug
Stendal, HRA 31719
59 IN 597/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NAMAC Maschinenbau GmbH & Co. KG, Nordstraße 5, 06618 Naumburg (Saale) (AG Stendal, HRA 31719), vertr. d.: 1. VR Vermögensverwaltung GmbH, Vollhardtstraße 16, 04279 Leipzig, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. Volker Reschke, Leipzig, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).

Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).

Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 02.01.2027.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse

Der Schlussbericht, die Schlussrechnung mit Belegen sowie das Schlussverzeichnis sind beim Insolvenzgericht zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Bis zu o. g. Termin sind weitere Forderungsanmeldungen möglich und sind schriftliche Widersprüche, mit denen ein Beteiligter eine der zu prüfenden Forderungen bestreitet einzureichen. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden dieser Forderungsanmeldungen werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 02.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 59 IN 597/19 · NAMAC Maschinenbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 597/19
Wirksam am
06.10.2026
Registerbezug
Stendal, HRA 31719
59 IN 597/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin NAMAC Maschinenbau GmbH & Co. KG, Nordstraße 5, 06618 Naumburg (Saale) (AG Stendal, HRA 31719), vertr. d.: 1. VR Vermögensverwaltung GmbH, Vollhardtstraße 16, 04279 Leipzig, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. Volker Reschke, Leipzig, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Halle (Saale) zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.

Gläubiger von bestrittenen Forderungen sowie Ausfallforderung werden darauf hingewiesen, dass innerhalb der Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Veröffentlichung, erhobene Feststellungsklagen bzw. der Ausfall gem. § 189,190 InsO nachzuweisen sind, um an einer eventuellen Verteilung teilnehmen zu können.

Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Thomas Reichelt, hat dem Gericht gem. § 188 InsO angezeigt:

Für die Schlussverteilung verfügbar ist ein Betrag in Höhe von 185.739,94 €, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten (§§ 54, 55 InsO).
Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 788.527,83 € (§188 InsO).

Amtsgericht Halle (Saale), 02.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 59 IN 597/19 · NAMAC Maschinenbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 597/19
Wirksam am
22.06.2026
Registerbezug
Stendal, HRA 31719
59 IN 597/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NAMAC Maschinenbau GmbH & Co. KG, Nordstraße 5, 06618 Naumburg (Saale) (AG Stendal, HRA 31719), vertr. d.: 1. VR Vermögensverwaltung GmbH, Vollhardtstraße 16, 04279 Leipzig, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. Volker Reschke, Leipzig, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 20.08.2026 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 18.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 59 IN 597/19 · NAMAC Maschinenbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 597/19
Wirksam am
22.07.2024
Registerbezug
Stendal, HRA 31719
59 IN 597/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NAMAC Maschinenbau GmbH & Co. KG, Nordstraße 5, 06618 Naumburg (Saale) (AG Stendal, HRA 31719), vertr. d.: 1. VR Vermögensverwaltung GmbH, Vollhardtstraße 16, 04279 Leipzig, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. Volker Reschke, Leipzig, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Donnerstag, 22.08.2024, 10:00 Uhr, Saal 2.034, Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale).

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Zustimmung zum Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs, das die NAMAC GmbH (neu) zur Abgeltung der Restkaufpreisforderung aus dem Unternehmenskaufvertrag vom 15.12.2019/18.12.2019 in Höhe von € 34.915,06 einen Betrag in Höhe von € 10.000,00 zahlt.

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der entsprechende Vergleichsvorschlag liegt zur Einsicht für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Halle (Saale) - Insolvenzabteilung - aus.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 19.07.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 59 IN 597/19 · NAMAC Maschinenbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 597/19
Wirksam am
22.12.2020
Registerbezug
Stendal, HRA 31719
59 IN 597/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NAMAC
Maschinenbau GmbH & Co. KG, Nordstraße 5, 06618 Naumburg (Saale) (AG Stendal,
HRA 31719), vertr. d.: VR Vermögensverwaltung GmbH, Vollhardtstraße 16, 04279
Leipzig, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: Dr. Volker Reschke,
Leipzig, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Es wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf

Montag, den 11.01.2021, 10:00 Uhr, Saal 1.044, Amtsgericht Halle (Saale),
Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale).

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über die Zustimmung zu dem
zwischen dem Insolvenzverwalter und der Puttler GmbH geschlossenen
Unternehmenskaufvertrag vom 15.12.2020 als besonders bedeutsame Rechtshandlung
des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO).

Die Einzelheiten und der zugrundeliegende Sachverhalt ergeben sich aus dem
Schreiben des Insolvenzverwalters vom 21.12.2020 nebst diesem anliegenden
Kaufvertrag.

Diese Schriftstücke können von den Verfahrensbeteiligten in der zuständigen
Geschäftsstelle des Amtsgerichts Halle (Saale) - Insolvenzgericht - eingesehen
werden.

Hinweis:

Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der
Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.

Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer
Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.

Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder
auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden,
wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen
Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten
zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen
Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen
Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten
werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll
begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 22.12.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 59 IN 597/19 · NAMAC Maschinenbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 597/19
Wirksam am
24.09.2020
Registerbezug
Stendal, HRA 31719
59 IN 597/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NAMAC
Maschinenbau GmbH & Co. KG, Nordstraße 5, 06618 Naumburg (Saale) (AG Stendal,
HRA 31719), vertr. d.: VR Vermögensverwaltung GmbH, Vollhardtstraße 16, 04279
Leipzig, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: Dr. Volker Reschke,
Leipzig, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des
Insolvenzgerichts über Antrag auf Zustimmung zur Entnahme eines Vorschusses auf
die endgültige Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur
schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden
dieser Bekanntmachung gegeben (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Halle (Saale), 23.09.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 59 IN 597/19 · NAMAC Maschinenbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 597/19
Wirksam am
20.08.2020
Registerbezug
Stendal, HRA 31719
59 IN 597/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NAMAC
Maschinenbau GmbH & Co. KG, Nordstraße 5, 06618 Naumburg (Saale) (AG Stendal,
HRA 31719), vertr. d.: 1. VR Vermögensverwaltung GmbH, Vollhardtstraße 16,
04279 Leipzig, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr.
Volker Reschke, Leipzig, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des
vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Thomas Reichelt festgesetzt
worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu
veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Halle (Saale) eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer
Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei
dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale)
einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 19.08.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 59 IN 597/19 · NAMAC Maschinenbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 597/19
Wirksam am
10.06.2020
Registerbezug
Stendal, HRA 31719
59 IN 597/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NAMAC
Maschinenbau GmbH & Co. KG, Nordstraße 5, 06618 Naumburg (Saale) (AG Stendal,
HRA 31719), vertr. d.: VR Vermögensverwaltung GmbH, Vollhardtstraße 16, 04279
Leipzig, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: Dr. Volker Reschke,
Leipzig, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).

Den Verfahrensbeteiligten wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über
die Festsetzung Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zu dem
Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters innerhalb einer Frist von
drei Wochen ab Wirksamwerden dieser Bekanntmachung (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO)
gegeben.

Die Beteiligten haben bis zu dem Ende der Frist die Möglichkeit, sich
schriftlich zu dem Vergütungsantrag zu äußern.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Halle (Saale), 08.06.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 59 IN 597/19 · NAMAC Maschinenbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 597/19
Wirksam am
12.05.2020
Registerbezug
Stendal, HRA 31719
Geschäfts-Nr.59 IN 597/19.

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NAMAC Maschinenbau GmbH & Co.
KG, Nordstraße 5, 06618 Naumburg (Saale) (AG Stendal, HRA 31719), vertr. d.: VR
Vermögensverwaltung GmbH, Vollhardtstraße 16, 04279 Leipzig, (persönlich
haftende Gesellschafterin), vertr. d.: Dr. Volker Reschke, Leipzig,
(Geschäftsführer), soll die Gläubigerversammlung im Termin am Mittwoch,
03.06.2020, 10:00 Uhr, Saal 1.044, Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112
Halle (Saale) eine Entscheidung über folgende besonders bedeutsame
Rechtshandlungen treffen:

1. Beauftragung des Insolvenzverwalters, einen Investorenprozess zum Verkauf
des Geschäftsbetriebes der NAMAC Maschinenbau GmbH & Co. KG im Ganzen
durchzuführen und umzusetzen

2. Alternativ: Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Erstellung eines
Insolvenzplans zur Sanierung des schuldnerischen Unternehmens und zum Erhalt
des Rechtsträgers

Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung
zu bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters gem. § 160 Abs. 1 S. 3
InsO als erteilt

Amtsgericht Halle (Saale), 11.05.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 31719 HRA 31719: NAMAC Maschinenbau GmbH & Co. KG, Naumburg (Saale), Nordstraße 5, 06618 Naumburg (Saale). Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 01.03.2020 (Az. …
HRA 31719: NAMAC Maschinenbau GmbH & Co. KG, Naumburg (Saale), Nordstraße 5, 06618 Naumburg (Saale). Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 01.03.2020 (Az. 59 IN 597/19) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß §§ 161 Abs.2, 143 HGB.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 59 IN 597/19 · NAMAC Maschinenbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 597/19
Wirksam am
03.03.2020
Registerbezug
Stendal, HRA 31719
59 IN 597/19: Über das Vermögen der NAMAC Maschinenbau GmbH & Co. KG,
Nordstraße 5, 06618 Naumburg (Saale) (AG Stendal, HRA 31719), vertr. d.: 1. VR
Vermögensverwaltung GmbH, Vollhardtstraße 16, 04279 Leipzig, (persönlich
haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. Volker Reschke, Leipzig,
(Geschäftsführer), ist am 01.03.2020 um 11:03 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Thomas Reichelt, Reinhardt & Kollegen
Rechtsanw. / Inso-Verw. GmbH, Leipziger Straße (Ritterhaus) 87 - 92, 06108
Halle (Saale), Tel.: 0345/22541-88, Fax: 0345/22541-11, E-Mail:
halle@reinhardt-insolvenzverwalter.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 06.05.2020 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 03.06.2020, 10:00 Uhr, Saal 1.044,
Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) eine
Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur
Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Das Verzeichnis der Massegegenstände, das Gläubigerverzeichnis und die
Vermögensübersicht sind spätestens eine Woche vor dem Berichtstermin in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt
(§ 154 InsO).

Die Insolvenztabelle und die Anmeldeunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (06.05.2020)
und dem vorstehend genannten Prüfungstermin ( 03.06.2020), liegt, in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten
niedergelegt (§ 175 InsO).

Hinweis:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von dem
Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und
Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle
(Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 02.03.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 31719 HRA 31719: NAMAC Maschinenbau GmbH & Co. KG, Naumburg (Saale), Nordstraße 5, 06618 Naumburg (Saale). Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 09.12.2019 (Az. …
HRA 31719: NAMAC Maschinenbau GmbH & Co. KG, Naumburg (Saale), Nordstraße 5, 06618 Naumburg (Saale). Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 09.12.2019 (Az. 59 IN 597/19) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 59 IN 597/19 · NAMAC Maschinenbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 597/19
Wirksam am
12.12.2019
Registerbezug
Stendal, HRA 31719
59 IN 597/19: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der NAMAC
Maschinenbau GmbH & Co. KG, Norstraße 5, 06618 Naumburg (Saale) (AG Stendal,
HRA 31719), vertr. d.: 1. VR Vermögensverwaltung GmbH, Vollhardtstraße 16,
04279 Leipzig, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr.
Volker Reschke, Leipzig, (Geschäftsführer), ist am 09.12.2019 um 17:02 Uhr die
vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden.
Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Thomas Reichelt, Reinhardt & Kollegen Rechtsanw. / Inso-Verw.
GmbH, Leipziger Straße (Ritterhaus) 87 - 92, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/
22541-88, Fax: 0345/22541-11, E-Mail: halle@reinhardt-insolvenzverwalter.de
bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle
(Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 09.12.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 59 IN 597/19 · NAMAC Maschinenbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 597/19
Wirksam am
10.12.2019
Registerbezug
Stendal, HRA 31719
59 IN 597/19: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der NAMAC
Maschinenbau GmbH & Co. KG, Norstraße 5, 06618 Naumburg (Saale) (AG Stendal,
HRA 31719), vertr. d.: 1. VR Vermögensverwaltung GmbH, Vollhardtstraße 16,
04279 Leipzig, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr.
Volker Reschke, Leipzig, (Geschäftsführer), ist am um Uhr die vorläufige
Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thomas Reichelt,
Reinhardt & Kollegen Rechtsanw. / Inso-Verw. GmbH, Leipziger Straße
(Ritterhaus) 87 - 92, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/22541-88, Fax: 0345/
22541-11, E-Mail: halle@reinhardt-insolvenzverwalter.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle
(Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 09.12.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 31719 HRA 31719: NAMAC Maschinenbau GmbH & Co. KG, Naumburg, Nordstraße 5, 06618 Naumburg. Von Amts wegen berichtigt, nun: Neuer Sitz: Naumburg (Saale). Geschäftsanschrift: Nordstraße 5, 06618 Naumburg (Saale). Au…
HRA 31719: NAMAC Maschinenbau GmbH & Co. KG, Naumburg, Nordstraße 5, 06618 Naumburg. Von Amts wegen berichtigt, nun: Neuer Sitz: Naumburg (Saale). Geschäftsanschrift: Nordstraße 5, 06618 Naumburg (Saale). Aufgrund Firmenänderung und Sitzverlegung berichtigt, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: VR Vermögensverwaltung GmbH, Leipzig (Amtsgericht Leipzig HRB 34398), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis -auch für die jeweiligen Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRA 31719 NAMAC Maschinenbau GmbH & Co. KG, Naumburg, Nordstraße 5, 06618 Naumburg. Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: Dechamps & Kretz Verwaltungs-GmbH, Erding. Eingetreten: Persönlich haftender Gese…
NAMAC Maschinenbau GmbH & Co. KG, Naumburg, Nordstraße 5, 06618 Naumburg. Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: Dechamps & Kretz Verwaltungs-GmbH, Erding. Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: RD Vermögensverwaltungs GmbH, Münsing (Amtsgericht München HRB 175400), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis -auch für die jeweiligen Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRA 31719 NAMAC Maschinenbau GmbH & Co. KG, Naumburg, Nordstraße 5, 06618 Naumburg. Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: Dechamps & Kretz Verwaltungs-GmbH, Erding. Eingetreten: Persönlich haftender Gese…
NAMAC Maschinenbau GmbH & Co. KG, Naumburg, Nordstraße 5, 06618 Naumburg. Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: Dechamps & Kretz Verwaltungs-GmbH, Erding. Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: RD Vermögensverwaltungs GmbH, Münsing (Amtsgericht München HRB 175400), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis -auch für die jeweiligen Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.