VR 1481

NABU (Naturschutzbund Deutschland) Gruppe Wettenberg e.V.

Amtsgericht Gießen · Hessen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Wettenberg

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Registerdaten

Sitz
Wettenberg
Datenstand
2024-12-25
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-25

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Bund für Vogelschutz, Krofdorf-Gleiberg Wettenberg (Krofdorf-Gleiberg)
  2. Bund für Vogelschutz, Krofdorf-Gleiberg e.V. Wettenberg (Krofdorf-Gleiberg)
  3. Naturschutzbund Deutschland (NABU), Gruppe Krofdorf-Gleiberg e.V. Wettenberg (Krofdorf-Gleiberg)
  4. Naturschutzbund Deutschland (NABU), Gruppe Wettenberg e.V. Wettenberg

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 1481 VR 1481: Naturschutzbund Deutschland (NABU), Gruppe Wettenberg e.V., Wettenberg (Kirchgäßchen 2, 35435 Wettenberg). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom …
VR 1481: Naturschutzbund Deutschland (NABU), Gruppe Wettenberg e.V., Wettenberg (Kirchgäßchen 2, 35435 Wettenberg). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.05.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 31.03.2017 mit dem Bund für Vogelschutz Launsbach e.V. mit dem Sitz in Wettenberg-Launsbach (Amtsgericht Gießen, VR 2115) verschmolzen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.