HRB 33290

MyOmega Systems GmbH

Amtsgericht Nürnberg · Bayern

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Neumeyerstraße 28-34, 90411 Nürnberg

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

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Registerdaten

Sitz
Nürnberg
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Letzte Eintragung
21.02.2022
Datenstand
2024-02-21
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Bernhard Franz Möller

Henfenfeld

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

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Stand 2025-09-28

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Gegenstand des Unternehmens

Die Bereitstellung von Informationstechnik-Produkten und -Dienstleistungen, insbesondere für die Mobilfunkindustrie und alle verwandten Arbeitsbereiche, insbesondere: - Unternehmensberatung für Mobilfunkindustrie; - Dienstleistungen für hochwertige Ingenieurdienstleistungen, insbesondere Systemdesign und Projektmanagement; - Design Service für mobile Lösungen im Bereich Infrastruktur und Endgeräte; - Dienstleistungen, IP und Produkte für das IoT (Internet of Things (Internet der Dinge)), insbesondere IoT-Gebäudeautomation, IoT-Automatisierung sowie Industrie 4.0.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung IE 1563/21 · MyOmega Systems GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IE 1563/21
Wirksam am
12.01.2024
Registerbezug
Nürnberg, HRB 33290
IE 1563/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

MyOmega Systems GmbH, Neumeyerstraße 28-34, 90411 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Möller Bernhard Franz
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 33290
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte THORWART Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer PartmbB, Am Stadtpark 2, 90409 Nürnberg, Gz.: 00528/21 67 / 24

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl, Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 18.12.2023.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt einen Zuschlag für die Betriebsfortführung und Sanierungsbemühungen in Höhe von insgesamt 67 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 18.12.2023 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 67 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem vorläufigen Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für Auslagen in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 11.01.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung IE 1563/21 · MyOmega Systems GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IE 1563/21
Wirksam am
21.12.2023
Registerbezug
Nürnberg, HRB 33290
IE 1563/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

MyOmega Systems GmbH, Neumeyerstraße 28-34, 90411 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Möller Bernhard Franz
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 33290
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte THORWART Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer PartmbB, Am Stadtpark 2, 90409 Nürnberg, Gz.: 00528/21 67 / 24

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt. Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Nürnberg eingesehen werden. Der Insolvenzschuldner und die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit hierzu binnen zwei Wochen ab wirksamer Veröffentlichung schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht Stellung zu nehmen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt einen Zuschlag für die Betriebsfortführung und Sanierungsbemühungen in Höhe von insgesamt 67 %.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 20.12.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 33290 HRB 33290: MyOmega Systems GmbH, Nürnberg, Neumeyerstraße 28-34, 90411 Nürnberg. Prokura infolge Insolvenzeröffnung erloschen: Eissen, Jilles Henrik, De Meern / Niederlande, *XX.XX.XXXX; Dr. Kreß, Jochen Ber…
HRB 33290: MyOmega Systems GmbH, Nürnberg, Neumeyerstraße 28-34, 90411 Nürnberg. Prokura infolge Insolvenzeröffnung erloschen: Eissen, Jilles Henrik, De Meern / Niederlande, *XX.XX.XXXX; Dr. Kreß, Jochen Bernd, Nürnberg, *XX.XX.XXXX; Möller, Gabriele, geb. Herberz, Henfenfeld, *XX.XX.XXXX; Winkelmeyr, Christian, Kirchheim, *XX.XX.XXXX. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 15.02.2022 (Az. IE 1563/21) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IE 1563/21 · MyOmega Systems GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IE 1563/21
Wirksam am
15.02.2022
Registerbezug
Nürnberg, HRB 33290
IE 1563/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

MyOmega Systems GmbH, Neumeyerstraße 28-34, 90411 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Möller Bernhard Franz, geboren am XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 33290
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte THORWART Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer PartmbB, Am Stadtpark 2, 90409 Nürnberg, Gz.: 00528/21 67 / 24

hat der Insolvenzverwalter am 15.02.2022 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 15.02.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 33290 HRB 33290: MyOmega Systems GmbH, Nürnberg, Neumeyerstraße 28-34, 90411 Nürnberg. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 28.12.2021 (Az. IE 1563/21) die vorläufig…
HRB 33290: MyOmega Systems GmbH, Nürnberg, Neumeyerstraße 28-34, 90411 Nürnberg. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 28.12.2021 (Az. IE 1563/21) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IE 1563/21 · MyOmega Systems GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IE 1563/21
Wirksam am
28.12.2021
Registerbezug
Nürnberg, HRB 33290
Az.: IE 1563/21

In dem Verfahren über den Antrag d.

MyOmega Systems GmbH, Neumeyerstraße 28-34, 90411 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Möller Bernhard Franz, geboren am XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 33290
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte THORWART Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer PartmbB, Am Stadtpark 2, 90409 Nürnberg, Gz.: 00528/21 67 / 24
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 28.12.2021 um 10:30 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl, Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg, Telefon: +49(911)951285-0, Telefax: +49(911)951285-10, Email: advo@ra-dr-beck.de.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind ab 01.01.2022 als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 28.12.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 33290 HRB 33290: MyOmega Systems GmbH, Nürnberg, Neumeyerstraße 28-34, 90411 Nürnberg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schnitzler, Mirko, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX.
HRB 33290: MyOmega Systems GmbH, Nürnberg, Neumeyerstraße 28-34, 90411 Nürnberg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schnitzler, Mirko, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 33290 HRB 33290: MyOmega Systems GmbH, Nürnberg, Neumeyerstraße 28-34, 90411 Nürnberg. Bestellt: Geschäftsführer: Schnitzler, Mirko, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit …
HRB 33290: MyOmega Systems GmbH, Nürnberg, Neumeyerstraße 28-34, 90411 Nürnberg. Bestellt: Geschäftsführer: Schnitzler, Mirko, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Eissen, Jilles Henrik, De Meern, *XX.XX.XXXX; Möller, Gabriele, geb. Herberz, Henfenfeld, *XX.XX.XXXX. Prokura geändert, nun: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Kreß, Jochen Bernd, Nürnberg, *XX.XX.XXXX; Winkelmeyr, Christian, Kirchheim, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 33290 HRB 33290: MyOmega Systems GmbH, Nürnberg, Neumeyerstraße 28-34, 90411 Nürnberg. Die Gesellschafterversammlung vom 14.11.2018 hat die Änderung der Ziffer 7.1.11, 7.1.12, 7.1.17 (Gesellschafterversammlung), Z…
HRB 33290: MyOmega Systems GmbH, Nürnberg, Neumeyerstraße 28-34, 90411 Nürnberg. Die Gesellschafterversammlung vom 14.11.2018 hat die Änderung der Ziffer 7.1.11, 7.1.12, 7.1.17 (Gesellschafterversammlung), Ziffer 11.6 (Sitzungen und Beschlüsse) sowie Ziffer 16.2 (Verfügungen über Geschäftsanteile) der Satzung beschlossen.
Veränderungen
HRB 33290 HRB 33290: MyOmega Systems GmbH, Nürnberg, Neumeyerstraße 28-34, 90411 Nürnberg. Die Gesellschafterversammlung vom 10.02.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 35.544,00 EUR und die Neufassung der Satzun…
HRB 33290: MyOmega Systems GmbH, Nürnberg, Neumeyerstraße 28-34, 90411 Nürnberg. Die Gesellschafterversammlung vom 10.02.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 35.544,00 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde insbesondere geändert: Stammkapital. Neues Stammkapital: 60.544,00 EUR.
Neueintragungen
HRB 33290 HRB 33290: MyOmega Systems GmbH, Nürnberg, Neumeyerstraße 28-34, 90411 Nürnberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.08.2016. Geschäftsanschrift: Neumeyerstraße 28-34, 90411 Nü…
HRB 33290: MyOmega Systems GmbH, Nürnberg, Neumeyerstraße 28-34, 90411 Nürnberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.08.2016. Geschäftsanschrift: Neumeyerstraße 28-34, 90411 Nürnberg. Gegenstand des Unternehmens: Die Bereitstellung von Informationstechnik-Produkten und -Dienstleistungen, insbesondere für die Mobilfunkindustrie und alle verwandten Arbeitsbereiche, insbesondere: - Unternehmensberatung für Mobilfunkindustrie; - Dienstleistungen für hochwertige Ingenieurdienstleistungen, insbesondere Systemdesign und Projektmanagement; - Design Service für mobile Lösungen im Bereich Infrastruktur und Endgeräte; - Dienstleistungen, IP und Produkte für das IoT (Internet of Things (Internet der Dinge)), insbesondere IoT-Gebäudeautomation, IoT-Automatisierung sowie Industrie 4.0. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Möller, Bernhard Franz, Henfenfeld, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Dr. Kreß, Jochen Bernd, Nürnberg, *XX.XX.XXXX; Winkelmeyr, Christian, Kirchheim, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.