HRB 159787

mycs GmbH

Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) · Berlin

aktuell 26 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Berlin

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Registerdaten

Sitz
Berlin
Datenstand
2024-03-15
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-15

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  1. iDsign GmbH Berlin

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

26
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36m IN 1257/24 · mycs GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36m IN 1257/24
Wirksam am
20.01.2025
Registerbezug
Berlin, HRB 159787
36m IN 1257/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

mycs GmbH, Karl-Marx-Allee 79, 10243 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Christoph Jung und Piotr Siudak
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 159787
- Schuldnerin -

Die Vergütung des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses Bundesagentur für Arbeit wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des vorkäufigen Gläubigerausschusses vom 02.01.2025.
Der Stundensatz des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses für die Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 13,1 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 20.01.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36m IN 1257/24 · mycs GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36m IN 1257/24
Wirksam am
03.09.2024
Registerbezug
Berlin, HRB 159787
36m IN 1257/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

mycs GmbH, Karl-Marx-Allee 79, 10243 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Christoph Jung und Piotr Siudak
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 159787
- Schuldnerin -

Die Vergütung des Mitglieds des Gläubigerausschusses Rechtsanwalt Alexander Bernd Wollschlaeger wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 28.08.2024.
Der Stundensatz des Mitglieds des Gläubigerausschusses für seine Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 6,67 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 02.09.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36m IN 1257/24 · mycs GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36m IN 1257/24
Wirksam am
14.05.2024
Registerbezug
Berlin, HRB 159787
36m IN 1257/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

mycs GmbH,
Karl-Marx-Allee 79, 10243 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführer Christoph Jung und Piotr Siudak
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 159787
Geschäftszweig: Handel mit Waren aus Holz, Metall, Leder, Stoffen und Kunststoffen, die Lizensierung solcher Produkte und diesbezüglicher Vertriebskanäle u.a.
- Schuldnerin -

hat der Insolvenzverwalter am 08.05.2024 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 13.05.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 36m IN 1257/24 · mycs GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36m IN 1257/24
Wirksam am
16.04.2024
Registerbezug
Berlin, HRB 159787
36m IN 1257/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

mycs GmbH, Karl-Marx-Allee 79, 10243 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführer Christoph Jung und Piotr Siudak
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 159787
Geschäftszweig: Handel mit Waren aus Holz, Metall, Leder, Stoffen und Kunststoffen, die Lizensierung solcher Produkte und diesbezüglicher Vertriebskanäle u.a.
- Schuldnerin -

hat das Amtsgericht Charlottenburg am 16.04.2024 beschlossen:

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 16.04.2024 um 08.00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Jesko Stark
Budapester Straße 35, 10787 Berlin
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 28.06.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Donnerstag, 16.05.2024, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 120, 1. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Freitag, 09.08.2024, 10:20 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird bis zur ersten Gläubigerversammlung eingesetzt. Dieser besteht aus den bereits im Beschluss des Gerichts vom 18.03.2024 - 36m IN 1257/24 - eingesetzten Mitgliedern , L-2449, Luxemburg, L-2449, Luxemburg
9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 16.02.2024 beim Insolvenzgericht Charlottenburg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 16.04.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36m IN 1257/24 · mycs GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36m IN 1257/24
Wirksam am
19.02.2024
Registerbezug
Berlin, HRB 159787
36m IN 1257/24

In dem Verfahren über den Antrag

mycs GmbH,
Karl-Marx-Allee 79,
10243 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführer Christoph Jung und Piotr Siudak
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 159787
Geschäftszweig: Handel mit Waren aus Holz, Metall, Leder, Stoffen und Kunststoffen u.a.
- Schuldnerin -

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 19.02.2024 um 08:30 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Herr Rechtsanwalt Jesko Stark
Budapester Straße 35, 10787 Berlin

bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 19.02.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 159787 B HRB 159787 B: mycs GmbH, Berlin, Am Treptower Park 28 - 30 (Haus C), 12435 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 76.344,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.11.2021 ist das St…
HRB 159787 B: mycs GmbH, Berlin, Am Treptower Park 28 - 30 (Haus C), 12435 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 76.344,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.11.2021 ist das Stammkapital um 3.420,00 EUR auf 76.344,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag neu gefasst.
Veränderungen
HRB 159787 B HRB 159787 B: mycs GmbH, Berlin, Am Treptower Park 28 - 30 (Haus C), 12435 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.08.2021 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffer 3 (…
HRB 159787 B: mycs GmbH, Berlin, Am Treptower Park 28 - 30 (Haus C), 12435 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.08.2021 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffer 3 (Stammkapital/genehmigtes Kapital). Rechtsverhaeltnis: Die Geschäftsführer sind durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.08.2021 ermächtigt, das Stammkapital bis zum 31.08.2026 einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 1.254,00 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2021/I)
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HRB 159787 B HRB 159787 B: mycs GmbH, Berlin, Am Treptower Park 28 - 30 (Haus C), 12435 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 72.924,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 31.03.2…
HRB 159787 B: mycs GmbH, Berlin, Am Treptower Park 28 - 30 (Haus C), 12435 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 72.924,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 31.03.2020 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Stammkapitals um 400,00 EUR auf 72.924,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss der hierzu ermächtigten Geschäftsführung ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital) (Genehmigtes Kapital 2020/I); Rechtsverhaeltnis: Das genehmigte Kapital vom 31.03.2020 ist ausgeschöpft. (Genehmigtes Kapital 2020/)
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HRB 159787 B HRB 159787 B: mycs GmbH, Berlin, Am Treptower Park 28 - 30 (Haus C), 12435 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 72.524,00 EUR; Rechtsform: Aufgrund der durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 31.03.20…
HRB 159787 B: mycs GmbH, Berlin, Am Treptower Park 28 - 30 (Haus C), 12435 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 72.524,00 EUR; Rechtsform: Aufgrund der durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 31.03.2020 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Stammkapitals um 428,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss der hierzu ermächtigten Geschäftsführung vom 24.04.2020 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital). (Genehmigtes Kapital 2020/I); Rechtsverhaeltnis: Die Geschäftsführer sind durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 31.03.2020 ermächtigt das Stammkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 400,00 EUR Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 31.12.2020. (Genehmigtes Kapital 2020/I)
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HRB 159787 B HRB 159787 B: mycs GmbH, Berlin, Am Treptower Park 28 - 30 (Haus C), 12435 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 31.03.2020 ist der Gesellschaftsvertrag ergänzt in Ziffer 3 (S…
HRB 159787 B: mycs GmbH, Berlin, Am Treptower Park 28 - 30 (Haus C), 12435 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 31.03.2020 ist der Gesellschaftsvertrag ergänzt in Ziffer 3 (Stammkapital, Genehmigtes Kapital) durch Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals in Absatz 7. Rechtsverhaeltnis: Die Geschäftsführer sind durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 31.03.2020 ermächtigt, das Stammkapital bis zum 31.12.2020 einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 828,00 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2020/I)
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HRB 159787 B HRB 159787 B: mycs GmbH, Berlin, Am Treptower Park 28 - 30 (Haus C), 12435 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 72.096,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.01.2020 ist das St…
HRB 159787 B: mycs GmbH, Berlin, Am Treptower Park 28 - 30 (Haus C), 12435 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 72.096,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.01.2020 ist das Stammkapital um 3.419,99 EUR auf 72.096,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffer 3 (Stammkapital, Genehmigtes Kapital). Rechtsverhaeltnis: Das genehmigte Kapital vom 26.08.2019 ist aufgehoben. (Genehmigtes Kapital 2019/I)
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HRB 159787 B HRB 159787 B: mycs GmbH, Berlin, Am Treptower Park 28 - 30 (Haus C), 12435 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 68.677,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.08.2019 ist das St…
HRB 159787 B: mycs GmbH, Berlin, Am Treptower Park 28 - 30 (Haus C), 12435 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 68.677,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.08.2019 ist das Stammkapital um 693,00 EUR auf 68.677,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffer 3 (Stammkapital/Genehmigtes Kapital). Rechtsverhaeltnis: Die Geschäftsführer sind durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.08.2019 ermächtigt, das Stammkapital bis zum 30.06.2020 einmalig um insgesamt 404,00 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2019/I)
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HRB 159787 B HRB 159787 B: mycs GmbH, Berlin, Am Treptower Park 28 - 30 (Haus C), 12435 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 2. To, Ka Chun
HRB 159787 B: mycs GmbH, Berlin, Am Treptower Park 28 - 30 (Haus C), 12435 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 2. To, Ka Chun
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HRB 159787 B HRB 159787 B: mycs GmbH, Berlin, Am Treptower Park 28 - 30 (Haus C), 12435 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 24.07.2019 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 10 (Beir…
HRB 159787 B: mycs GmbH, Berlin, Am Treptower Park 28 - 30 (Haus C), 12435 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 24.07.2019 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 10 (Beirat), § 11 (Aufgaben und Rechte) und § 12 (Sitzungen und Beschlüsse).
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HRB 159787 B HRB 159787 B: mycs GmbH, Berlin, Am Treptower Park 28 - 30 (Haus C), 12435 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 67.984,00 EUR; Änderung zu Nr. 2: zum Wohnort: Geschäftsführer: To, Ka Chun, *XX.XX.XXXX, Berlin; …
HRB 159787 B: mycs GmbH, Berlin, Am Treptower Park 28 - 30 (Haus C), 12435 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 67.984,00 EUR; Änderung zu Nr. 2: zum Wohnort: Geschäftsführer: To, Ka Chun, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.05.2019 ist das Stammkapital um 3.491,00 EUR auf 67.984,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffer 3 (Stammkapital, Genehmigtes Kapital) und Ziffer 9 (Gesellschafterversammlung).
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HRB 159787 B HRB 159787 B: mycs GmbH, Berlin, Am Treptower Park 28 - 30 (Haus C), 12435 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.12.2018 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stamm…
HRB 159787 B: mycs GmbH, Berlin, Am Treptower Park 28 - 30 (Haus C), 12435 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.12.2018 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital, Genehmigtes Kapital). Rechtsverhaeltnis: Die Geschäftsführer sind durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.12.2018 ermächtigt, das Stammkapital bis zum 10.12.2023 um einen Betrag in Höhe bis zu 627 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2018/I)
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HRB 159787 B HRB 159787 B: mycs GmbH, Berlin, Am Treptower Park 28 - 30 (Haus C), 12435 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 64.493,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 09.08.2018 ist das St…
HRB 159787 B: mycs GmbH, Berlin, Am Treptower Park 28 - 30 (Haus C), 12435 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 64.493,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 09.08.2018 ist das Stammkapital um 1.710,00 EUR auf 64.493,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffer 3 (Stammkapital).
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HRB 159787 B HRB 159787 B: mycs GmbH, Berlin, Am Treptower Park 28 - 30 (Haus C), 12435 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 62.783,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 03.05.2018 ist das St…
HRB 159787 B: mycs GmbH, Berlin, Am Treptower Park 28 - 30 (Haus C), 12435 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 62.783,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 03.05.2018 ist das Stammkapital um 6.869,00 EUR auf 62.783,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag neu gefasst, insbesondere geändert in § 3 (Stammkapital).
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HRB 159787 B HRB 159787 B: mycs GmbH, Berlin, Am Treptower Park 28 - 30 (Haus C), 12435 Berlin. Rechtsform: Die Eintragunen betreffend die Kapitalerhöhungen vom 26.01.2018 und 02.03.2018 (laufende Nummern 9 und 10) werde…
HRB 159787 B: mycs GmbH, Berlin, Am Treptower Park 28 - 30 (Haus C), 12435 Berlin. Rechtsform: Die Eintragunen betreffend die Kapitalerhöhungen vom 26.01.2018 und 02.03.2018 (laufende Nummern 9 und 10) werden auf Antrag der Gesellschaft wie folgt bestätigend eingetragen: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.01.2018 ist das Stammkapital um 1.300,00 EUR auf 52.911,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag neu gefasst, insbesondere geändert in § 3 (Stammkapital). Durch weiteren Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 02.03.2018 ist das Stammkapital um 3.003,00 EUR auf 55.914,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital).
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HRB 159787 B HRB 159787 B: mycs GmbH, Berlin, Am Treptower Park 28 - 30 (Haus C), 12435 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 55.914,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 02.03.2018 ist das St…
HRB 159787 B: mycs GmbH, Berlin, Am Treptower Park 28 - 30 (Haus C), 12435 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 55.914,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 02.03.2018 ist das Stammkapital um 3.003,00 EUR auf 55.914,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffer 3 (Stammkapital).
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HRB 159787 B HRB 159787 B: mycs GmbH, Berlin, Am Treptower Park 28 - 30 (Haus C), 12435 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 52.911,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.01.2018 ist das St…
HRB 159787 B: mycs GmbH, Berlin, Am Treptower Park 28 - 30 (Haus C), 12435 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 52.911,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.01.2018 ist das Stammkapital um 1.300,00 EUR auf 52.911,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag neu gefasst, insbesondere geändert in Ziffer 3 (Stammkapital).
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HRB 159787 B HRB 159787 B: mycs GmbH, Berlin, Am Treptower Park 28 - 30 (Haus C), 12435 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 51.611 EUR; Rechtsform: Auf Grund der in § 3 des Gesellschaftsvertrages enthaltenen Ermächtigung i…
HRB 159787 B: mycs GmbH, Berlin, Am Treptower Park 28 - 30 (Haus C), 12435 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 51.611 EUR; Rechtsform: Auf Grund der in § 3 des Gesellschaftsvertrages enthaltenen Ermächtigung ist die Erhöhung des Stammkapital um 1.424 EUR durchgeführt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital). (Genehmigtes Kapital 2017/I); Rechtsverhaeltnis: Das genehmigte Kapital vom 09.01.2017 ist ausgeschöpft. (Genehmigtes Kapital 2017/I)
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HRB 159787 B HRB 159787 B: mycs GmbH, Berlin, Am Treptower Park 28 - 30 (Haus C), 12435 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 50.187,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 09.01.2017 ist das St…
HRB 159787 B: mycs GmbH, Berlin, Am Treptower Park 28 - 30 (Haus C), 12435 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 50.187,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 09.01.2017 ist das Stammkapital um 1.425,00 EUR auf 50.187,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffer 3 (Stammkapital). Rechtsverhaeltnis: Die Geschäftsführer sind durch Beschluss der Gesellschaftsversammlung vom 09.01.2017 ermächtigt, dass Stammkapital bis zum 31.12.2017 gegen Bareinlage ein- oder mehrmals um insgesamt bis zu 1.424,00 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2017/I)
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HRB 159787 B HRB 159787 B: mycs GmbH, Berlin, Am Treptower Park 28 - 30 (Haus C), 12435 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Am Treptower Park 28 - 30 (Haus C), 12435 Berlin; Stamm- bzw. Grundkapital: 4…
HRB 159787 B: mycs GmbH, Berlin, Am Treptower Park 28 - 30 (Haus C), 12435 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Am Treptower Park 28 - 30 (Haus C), 12435 Berlin; Stamm- bzw. Grundkapital: 48.762 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.07.2016 ist das Stammkapital um 2.924 EUR auf 48.762 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital) und § 4 (Gewinausschüttung).
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HRB 159787 B HRB 159787 B: mycs GmbH, Berlin, Friedrichstraße 123, 10117 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 45.838 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 02.06.2016 ist das Stammkapital um 8.22…
HRB 159787 B: mycs GmbH, Berlin, Friedrichstraße 123, 10117 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 45.838 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 02.06.2016 ist das Stammkapital um 8.227 EUR auf 45.838,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag neu gefasst, insbesondere geändert in § 3 (Stammkapital und Geschäftsanteile).
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HRB 159787 B HRB 159787 B: mycs GmbH, Berlin, Friedrichstraße 123, 10117 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 37.611,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.02.2015 ist das Stammkapital um 1…
HRB 159787 B: mycs GmbH, Berlin, Friedrichstraße 123, 10117 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 37.611,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.02.2015 ist das Stammkapital um 1.722 EUR auf 37.611 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffer 3 (Stammkapital).

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.