HRA 7098

My - SkyConcept GmbH & Co. Kommanditgesellschaft

Amtsgericht Coesfeld · Nordrhein-Westfalen

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Isselburg

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Isselburg
Datenstand
2024-12-14
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-14

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-14 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

3 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 70 IN 24/21 · My - SkyConcept GmbH & Co. Kommanditgesellschaft · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
Insolvenzgericht
Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
70 IN 24/21
Wirksam am
13.08.2024
Registerbezug
Coesfeld, HRA 7098
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 70 IN 24/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 7098 eingetragenen My - SkyConcept GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Moorweg 12, 46419 Isselburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin My-SkyConcept Verwaltungs-GmbH, Moorweg 12, 46419 Isselburg, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Yvonne Hotschicke, Moorweg 12, 46419 Isselburg,

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Thomas Bückmann, Blankenburgstraße 13, 46483 Wesel

werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:

Vergütung XXX €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen XXX €
Zwischensumme XXX €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von XXX € XXX €
Endbetrag XXX €

Auf die Vergütung sind folgende bereits bewilligte Vorschüsse anzurechnen:
Festsetzungsdatum: 13.12.2022, festgesetzter Vorschuss XXX Euro, Festsetzungsdatum: 26.05.2023, festgesetzter Vorschuss XXX Euro und Festsetzungsdatum: 12.01.2022, festgesetzter Vorschuss XXX Euro

Die Restvergütung von XXX EUR kann der Insolvenzmasse entnommen werden.

Gründe:

Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 02.07.2021 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens XXX EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).

Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse XXX €.

Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach XXX € (§ 2 Abs. 1 InsVV). Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 155 % und damit auf den Betrag von XXX € gerechtfertigt.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 01.07.2024 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 219 B eingesehen werden.

70 IN 24/21
Amtsgericht Münster, 09.08.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70 IN 24/21 · My - SkyConcept GmbH & Co. Kommanditgesellschaft · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
Insolvenzgericht
Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
70 IN 24/21
Wirksam am
23.11.2023
Registerbezug
Coesfeld, HRA 7098
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 70 IN 24/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 7098 eingetragenen My - SkyConcept GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Moorweg 12, 46419 Isselburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin My-SkyConcept Verwaltungs-GmbH, Moorweg 12, 46419 Isselburg, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Yvonne Hotschicke, Moorweg 12, 46419 Isselburg,

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 22.01.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 219 B niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

70 IN 24/21
Amtsgericht Münster, 23.11.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70 IN 24/21 · My - SkyConcept GmbH & Co. Kommanditgesellschaft · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
Insolvenzgericht
Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
70 IN 24/21
Wirksam am
22.02.2023
Registerbezug
Coesfeld, HRA 7098
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 70 IN 24/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 7098 eingetragenen My - SkyConcept GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Moorweg 12, 46419 Isselburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin My-SkyConcept Verwaltungs-GmbH, Moorweg 12, 46419 Isselburg, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Yvonne Hotschicke, Moorweg 12, 46419 Isselburg,

wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 21.04.2023. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Münster, Zimmer Nr. 219 B niedergelegt.

70 IN 24/21
Amtsgericht Münster, 21.02.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 70 IN 24/21 · My - SkyConcept GmbH & Co. Kommanditgesellschaft · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
Insolvenzgericht
Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
70 IN 24/21
Wirksam am
18.07.2022
Registerbezug
Coesfeld, HRA 7098
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 70 IN 24/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 7098 eingetragenen My - SkyConcept GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Moorweg 12, 46419 Isselburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin My-SkyConcept Verwaltungs-GmbH, Moorweg 12, 46419 Isselburg, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Yvonne Hotschicke, Moorweg 12, 46419 Isselburg,

wird Termin für eine Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren (§ 5 InsO)

zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Verwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Vergleichsabschluss zur Abgeltung der Ansprüche gegen Frau Yvonne Hotschicke (Vergleichssumme: 13.500,00 EUR) bestimmt auf den 11.08.2022.
Spätestens an diesem Tag müssen die Stellungnahmen der Gläubiger bei Gericht eingehen.

Der Antrag des Verwalters auf Einberufung der Gläubigerversammlung nebst Ablichtung des Vergleichsvorschlags liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstraße 2, 48145 Münster, Raum 219 B, aus.

Gehen bis zum Stichtag am 11.08.2022 keine schriftlichen Äußerungen stimmberechtigter Gläubiger ein (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zur besonders bedeutsamen Rechtshandlung des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

70 IN 24/21
Amtsgericht Münster, 15.07.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 7098 HRA 7098: My - SkyConcept GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Isselburg, Moorweg 12, 46419 Isselburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Münster (70 IN 24/21) vom 02.07.2021 ist über das Vermögen der Gesellschaf…
HRA 7098: My - SkyConcept GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Isselburg, Moorweg 12, 46419 Isselburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Münster (70 IN 24/21) vom 02.07.2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 70 IN 24/21 · My - SkyConcept GmbH & Co. Kommanditgesellschaft · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
Insolvenzgericht
Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
70 IN 24/21
Wirksam am
28.07.2021
Registerbezug
Coesfeld, HRA 7098
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 70 IN 24/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 7098 eingetragenen My - SkyConcept GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Moorweg 12, 46419 Isselburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin My-SkyConcept Verwaltungs-GmbH, Moorweg 12, 46419 Isselburg, diese vertreten durch die Geschäftsführerin die Geschäftsführerin Frau Yvonne Hotschicke, Moorweg 12, 46419 Isselburg

werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Thomas Bückmann, Blankenburgstraße 13, 46483 Wesel wie folgt festgesetzt:

Vergütung XXX €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen XXX €
Zwischensumme XXX €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von XXX € XXX €
Endbetrag XXX €

Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden.

Gründe:

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 10.05.2021 bis zum 02.07.2021 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Der Regelsatz soll mindestens XXX EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05). Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 30.06.2021 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.

Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch XXX EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.

Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 219 B eingesehen werden.

70 IN 24/21
Amtsgericht Münster, 27.07.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70 IN 24/21 · My - SkyConcept GmbH & Co. Kommanditgesellschaft · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
Insolvenzgericht
Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
70 IN 24/21
Wirksam am
22.07.2021
Registerbezug
Coesfeld, HRA 7098
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 70 IN 24/21

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 7098 eingetragenen My - SkyConcept GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Moorweg 12, 46419 Isselburg, gesetzlich vertreten durch My-SkyConcept Verwaltungs-GmbH, Moorweg 12, 46419 Isselburg, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Yvonne Hotschicke, Moorweg 12, 46419 Isselburg

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 02.07.2021, um 14:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 10.05.2021 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Thomas Bückmann, Blankenburgstraße 13, 46483 Wesel, Telefon: 0281/2063315, Fax: 02812063316.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.09.2021 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 01.10.2021.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen

- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zur Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin im Wege der übertragenen Sanierung für voraussichtlich 140.000,00 €
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 17.09.2021 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 219 B niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

70 IN 24/21
Amtsgericht Münster, 02.07.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 7098 HRA 7098: My - SkyConcept GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Isselburg, Moorweg 12, 46419 Isselburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Münster (70 IN 24/21) vom 10.05.2021 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalte…
HRA 7098: My - SkyConcept GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Isselburg, Moorweg 12, 46419 Isselburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Münster (70 IN 24/21) vom 10.05.2021 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Veränderungen
HRA 7098 HRA 7098: My - SkyConcept GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Isselburg, Milchstraße 1, 46419 Isselburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Moorweg 12, 46419 Isselburg.
HRA 7098: My - SkyConcept GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Isselburg, Milchstraße 1, 46419 Isselburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Moorweg 12, 46419 Isselburg.
Neueintragungen
HRA 7098 My - SkyConcept GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Isselburg, Milchstraße 1, 46419 Isselburg. (Die Organisation und Durchführung von Tandem-Fallschirmsprüngen und Handel mit Fallschirmsportzubehör.). Kommandi…
My - SkyConcept GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Isselburg, Milchstraße 1, 46419 Isselburg. (Die Organisation und Durchführung von Tandem-Fallschirmsprüngen und Handel mit Fallschirmsportzubehör.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Milchstraße 1, 46419 Isselburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: My-SkyConcept Verwaltungs-GmbH, Isselburg (Amtsgericht Coesfeld HRB 13675), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.