HRB 6849

MWS Moderne Werbesysteme GmbH

Amtsgericht Neubrandenburg · Mecklenburg-Vorpommern

aktuell 19 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Neubrandenburg

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Neubrandenburg
Datenstand
2025-01-02
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-02

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-02-02 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

9 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. MWS Projektsteuerungsgesellschaft mbH Burg Stargard
  2. MWS Projektsteuerungsgesellschaft mbH Woldegk
  3. MWS Projektsteuerungsgesellschaft mbH Neubrandenburg

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

19
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 702 IN 595/24 · MWS Moderne Werbesysteme GmbH · Insolvenzgericht Neubrandenburg
Insolvenzgericht
Neubrandenburg
Aktenzeichen
702 IN 595/24
Wirksam am
12.02.2026
Registerbezug
Neubrandenburg, HRB 6849
702 IN 595/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

MWS Moderne Werbesysteme GmbH, Gerstenstraße 11 a, 17034 Neubrandenburg, vertreten durch den Geschäftsführer Roland Stemmler
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 6849
- Schuldnerin -

hat die Insolvenzverwalterin am 11.02.2026 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 12.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 702 IN 595/24 · MWS Moderne Werbesysteme GmbH · Insolvenzgericht Neubrandenburg
Insolvenzgericht
Neubrandenburg
Aktenzeichen
702 IN 595/24
Wirksam am
28.02.2025
Registerbezug
Neubrandenburg, HRB 6849
702 IN 595/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

MWS Moderne Werbesysteme GmbH, Gerstenstraße 11 a, 17034 Neubrandenburg, vertreten durch den Geschäftsführer Roland Stemmler
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 6849
- Schuldnerin -

Beschluss:

Die Vergütung und die Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin wurden festgesetzt.
Die Vergütung wird auf der Grundlage eines Regelsatzes ermittelt, der vom Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung des Verfahrens abhängt. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz durch Zuschläge überschreiten oder durch Abschläge hinter ihm zurückbleiben (§ 63 InsO, § 3 InsVV). Wegen der Einzelheiten wird auf den Vergütungsantrag vom 03.02.2025 verwiesen.
Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Neubrandenburg
Friedrich-Engels-Ring 16 - 18
17033 Neubrandenburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 27.02.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 702 IN 595/24 · MWS Moderne Werbesysteme GmbH · Insolvenzgericht Neubrandenburg
Insolvenzgericht
Neubrandenburg
Aktenzeichen
702 IN 595/24
Wirksam am
02.01.2025
Registerbezug
Neubrandenburg, HRB 6849
702 IN 595/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

MWS Moderne Werbesysteme GmbH, Gerstenstraße 11 a, 17034 Neubrandenburg, vertreten durch den Geschäftsführer Roland Stemmler
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 6849
- Schuldnerin -

1. Das am 04.11.2024 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.01.2025 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Sabine Fochler
Große Straße 27, 17217 Penzlin
Telefon: 03962 2579990
Telefax: 03962 2579992
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 24.02.2025 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden.

Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, die Insolvenzverwalterin kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Die Insolvenzverwalterin muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen der Insolvenzverwalterin oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 25.03.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 25.03.2025, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 06.03.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 04.11.2024 beim Insolvenzgericht Neubrandenburg eingegangen.
Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 01.01.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 702 IN 595/24 · MWS Moderne Werbesysteme GmbH · Insolvenzgericht Neubrandenburg
Insolvenzgericht
Neubrandenburg
Aktenzeichen
702 IN 595/24
Wirksam am
04.11.2024
Registerbezug
Neubrandenburg, HRB 6849
702 IN 595/24

In dem Verfahren über den Antrag

MWS Moderne Werbesysteme GmbH, Gerstenstraße 11 a, 17034 Neubrandenburg, vertreten durch den Geschäftsführer Roland Stemmler
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 6849
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird

Rechtsanwältin Sabine Fochler
Große Straße 27, 17217 Penzlin
Telefon: 03962 2579990, Fax: 03962 2579992

bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist nicht die allgemeine Vertreterin der Schuldnerin. Sie hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf die vorläufige Insolvenzverwalterin über. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, auf den Namen der Schuldnerin oder auf ihren Namen in der Funktion als vorläufige Insolvenzverwalterin Sonderkonten (gemäß Urteilen des Bundesgerichtshofes vom 07.02.2019, Az. IX ZR 47/18 und vom 24.01.2019, Az. IX ZR 110/17) zu eröffnen und auch über diese Konten zu verfügen.
Sie wird insoweit ermächtigt, für die Kontoführung Masseverbindlichkeiten i. S. v. § 55 Abs. 2 InsO zu begründen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden der vorläufigen Insolvenzverwalterin gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung dieser Anordnung nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird die vorläufige Insolvenzverwalterin beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihr Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie dieser auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat ihr alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird zugleich beauftragt, als Sachverständige zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt ,ob eine die Kosten des Insolvenzverfahrens deckende Masse vorhanden ist und welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 04.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 6849 HRB 6849: MWS Moderne Werbesysteme GmbH, Neubrandenburg, Gerstenstraße 11 a, 17034 Neubrandenburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2019 …
HRB 6849: MWS Moderne Werbesysteme GmbH, Neubrandenburg, Gerstenstraße 11 a, 17034 Neubrandenburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2019 mit der RS Industrieservice GmbH mit Sitz in Neubrandenburg (Amtsgericht Neubrandenburg, HRB 7147) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 6849 HRB 6849: MWS Moderne Werbesysteme GmbH, Neubrandenburg, Gerstenstraße 11 a, 17034 Neubrandenburg. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Stemmler, Roland, Neubrandenburg, *XX.XX.XXXX, einzel…
HRB 6849: MWS Moderne Werbesysteme GmbH, Neubrandenburg, Gerstenstraße 11 a, 17034 Neubrandenburg. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Stemmler, Roland, Neubrandenburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: von Ahsen, Sabine, Friedland, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 6849 HRB 6849: MWS Moderne Werbesysteme GmbH, Neubrandenburg, Gerstenstraße 11 a, 17034 Neubrandenburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Duggert, Stefanie, Neubrandenburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 6849: MWS Moderne Werbesysteme GmbH, Neubrandenburg, Gerstenstraße 11 a, 17034 Neubrandenburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Duggert, Stefanie, Neubrandenburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 6849 HRB 6849: MWS Moderne Werbesysteme GmbH, Neubrandenburg, Gerstenstraße 11 a, 17034 Neubrandenburg. Die Gesellschafterversammlung vom 21.09.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapita…
HRB 6849: MWS Moderne Werbesysteme GmbH, Neubrandenburg, Gerstenstraße 11 a, 17034 Neubrandenburg. Die Gesellschafterversammlung vom 21.09.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 500,00 EUR beschlossen.neues Stammkapital :25.500,00 EUR.
Veränderungen
HRB 6849 HRB 6849:MWS Projektsteuerungsgesellschaft mbH, Neubrandenburg, Gerstenstraße 11 a, 17034 Neubrandenburg.Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und m…
HRB 6849:MWS Projektsteuerungsgesellschaft mbH, Neubrandenburg, Gerstenstraße 11 a, 17034 Neubrandenburg.Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: MWS Moderne Werbesysteme GmbH.
Veränderungen
HRB 6849 HRB 6849:MWS Projektsteuerungsgesellschaft mbH, Neubrandenburg, Gerstenstraße 11 a, 17034 Neubrandenburg.Bestellt als Geschäftsführer: Stemmler, Roland, Berlin, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit …
HRB 6849:MWS Projektsteuerungsgesellschaft mbH, Neubrandenburg, Gerstenstraße 11 a, 17034 Neubrandenburg.Bestellt als Geschäftsführer: Stemmler, Roland, Berlin, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 6849 MWS Projektsteuerungsgesellschaft mbH, Neubrandenburg, Gerstenstraße 11 a, 17034 Neubrandenburg. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Duggert, Stefanie, Neubrandenburg, *XX.XX.XXXX, einzelv…
MWS Projektsteuerungsgesellschaft mbH, Neubrandenburg, Gerstenstraße 11 a, 17034 Neubrandenburg. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Duggert, Stefanie, Neubrandenburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Berichtigungen
HRB 6849 MWS Projektsteuerungsgesellschaft mbH, Neubrandenburg, Gerstenstraße 11 a, 17034 Neubrandenburg. von Amts wegen Rötung des ausgeschiedenen Geschäftsführers nachgetragen: Geschäftsführer: Dr. Stemmler, Armin,…
MWS Projektsteuerungsgesellschaft mbH, Neubrandenburg, Gerstenstraße 11 a, 17034 Neubrandenburg. von Amts wegen Rötung des ausgeschiedenen Geschäftsführers nachgetragen: Geschäftsführer: Dr. Stemmler, Armin, Hockenheim, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 6849 MWS Projektsteuerungsgesellschaft mbH, Neubrandenburg, Gerstenstraße 11 a, 17034 Neubrandenburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Stemmler, Armin Roland, Hockenheim, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer:…
MWS Projektsteuerungsgesellschaft mbH, Neubrandenburg, Gerstenstraße 11 a, 17034 Neubrandenburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Stemmler, Armin Roland, Hockenheim, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Rother, Stefanie, Neubrandenburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 6849 MWS Projektsteuerungsgesellschaft mbH, Neubrandenburg, Gerstenstraße 11 a, 17034 Neubrandenburg.Prokura erloschen: Stemmler, Roland, Neubrandenburg, *XX.XX.XXXX.
MWS Projektsteuerungsgesellschaft mbH, Neubrandenburg, Gerstenstraße 11 a, 17034 Neubrandenburg.Prokura erloschen: Stemmler, Roland, Neubrandenburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 6849 MWS Projektsteuerungsgesellschaft mbH, Neubrandenburg, Gerstenstraße 11 a, 17034 Neubrandenburg.Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dr…
MWS Projektsteuerungsgesellschaft mbH, Neubrandenburg, Gerstenstraße 11 a, 17034 Neubrandenburg.Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Stemmler, Roland, Neubrandenburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 6849 MWS Projektsteuerungsgesellschaft mbH, Neubrandenburg, Gerstenstraße 11 a, 17034 Neubrandenburg.Nicht mehr Geschäftsführer: Stemmler, Roland, Neubrandenburg, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. St…
MWS Projektsteuerungsgesellschaft mbH, Neubrandenburg, Gerstenstraße 11 a, 17034 Neubrandenburg.Nicht mehr Geschäftsführer: Stemmler, Roland, Neubrandenburg, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Stemmler, Armin, Hockenheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 6849 MWS Projektsteuerungsgesellschaft mbH, Woldegk, Mühlenblick 5, 17348 Woldegk.Die Gesellschafterversammlung vom 07.01.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nac…
MWS Projektsteuerungsgesellschaft mbH, Woldegk, Mühlenblick 5, 17348 Woldegk.Die Gesellschafterversammlung vom 07.01.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Neubrandenburg beschlossen. Sitz nun: Neubrandenburg. Geschäftsanschrift: Gerstenstraße 11 a, 17034 Neubrandenburg. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Geschäftsführer: Stemmler, Roland, Neubrandenburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 6849 MWS Projektsteuerungsgesellschaft mbH, Burg Stargard, Mühlenblick 5, 17348 Woldegk.Die Gesellschafterversammlung vom 29.01.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegu…
MWS Projektsteuerungsgesellschaft mbH, Burg Stargard, Mühlenblick 5, 17348 Woldegk.Die Gesellschafterversammlung vom 29.01.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Woldegk beschlossen. neuer Sitz : Woldegk. Geschäftsanschrift: Mühlenblick 5, 17348 Woldegk.
Neueintragungen
HRB 6849 MWS Projektsteuerungsgesellschaft mbH, Burg Stargard (Strelitzer Straße 19 a, 17094 Burg Stargard). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.12.2007. Gegenstand: Akquisition, Steuer…
MWS Projektsteuerungsgesellschaft mbH, Burg Stargard (Strelitzer Straße 19 a, 17094 Burg Stargard). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.12.2007. Gegenstand: Akquisition, Steuerung und Vermittlung von Werbetechnik und Systembauprojekten, Schilder- und Lichtreklameherstellung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Stemmler, Roland, Torgelow, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.