HRA 200423
MWH Maschinen & Werkzeug-Handel, Inhaber Klaus Diederzen e.K.
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Oyten
Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Oyten
- Datenstand
- 2024-05-20
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
CD
lokal vorhanden
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-05-20 Chronologischen Auszug ansehen
DK
lokal vorhanden
Dokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
4 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ
lokal vorhanden
Veröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
HRA 200423 MWH Maschinen & Werkzeug-Handel, Inhaber Klaus Diederzen e.K., Oyten (Königsberger Straße 78, 28876 Oyten, Gegenstand ist der Handel mit Maschinen und Werkzeugen für die Holz- und Kunststoffverarbeitung.). E…
MWH Maschinen & Werkzeug-Handel, Inhaber Klaus Diederzen e.K., Oyten (Königsberger Straße 78, 28876 Oyten, Gegenstand ist der Handel mit Maschinen und Werkzeugen für die Holz- und Kunststoffverarbeitung.). Einzelkaufmann. Der Inhaber handelt allein. Inhaber: Diederzen, Klaus, Oyten, *XX.XX.XXXX. Der Inhaber hat das Vermögen der MWH Maschinen & Werkzeug - Handel GmbH mit Sitz in Oyten (Amtsgericht Walsrode HRB 122632) als deren alleiniger Gesellschafter im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 10.07.2007 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 10.07.2007 als Ganzes übernommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.