HRB 16960
MWA Magdeburger Werkzeugmaschinen & Automation GmbH
aktuell 15 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Alt Salbke 6-10, 39122 MagdeburgGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Magdeburg
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 02.09.2025
- Datenstand
- 2025-10-26
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Csaba Lerinc
Velbert
einzelvertretungsberechtigtTien-Hsin Hsieh
Taichung City
einzelvertretungsberechtigtAndré Berg
Hockenheim
EinzelprokuraJulia Sonja Lerinc
Velbert
EinzelprokuraMarco Eckhardt
Velbert
EinzelprokuraAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsanschrift
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Handelsregister
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Abrufstand 2025-10-26 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Die Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Werkzeugmaschinen und maschinellen Anlagen.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 505 IN 325/25 · MWA Magdeburger Werkzeugmaschinen & Automation GmbH · Insolvenzgericht Wuppertal
- Insolvenzgericht
- Wuppertal
- Aktenzeichen
- 505 IN 325/25
- Wirksam am
- 22.05.2026
- Registerbezug
- Stendal, HRB 16960
Die Durchführung der Gläubigerversammlung unter Beibehaltung der bestehenden Tagesordnungspunkte wird vertagt auf
Mittwoch, 17.06.2026, 10:00 Uhr ,
im Gebäude des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, 2. Etage, Sitzungssaal A234.
505 IN 325/25
Amtsgericht Wuppertal, 20.05.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 505 IN 325/25 · MWA Magdeburger Werkzeugmaschinen & Automation GmbH · Insolvenzgericht Wuppertal
- Insolvenzgericht
- Wuppertal
- Aktenzeichen
- 505 IN 325/25
- Wirksam am
- 13.05.2026
- Registerbezug
- Stendal, HRB 16960
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB 16960 eingetragenen MWA Magdeburger Werkzeugmaschinen & Automation GmbH, Alt Salbke 6 - 10, 39122 Magdeburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Csaba Lerinc, Kaiserstraße 31, 42549 Velbert und Herrn Tien-Hsin Hsieh, Dajia Dist Taichung City, 437106 Taiwan, Taiwan
wird Rechtsanwalt Holger Syldath, Turmhof 15, 42103 Wuppertal zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Sein Aufgabenbereich umfasst die Prüfung der Forderungen Rang 0 lfd. Nr. 4, 5, 6, 7.
Ferner umfasst sein Aufgabenbereich die Abgabe sonstiger Erklärungen für o.g. Gläubiger in den Gläubigerversammlung(en) am Mittwoch den 20.05.2026.
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
505 IN 325/25
Amtsgericht Wuppertal, 13.05.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 505 IN 325/25 · MWA Magdeburger Werkzeugmaschinen & Automation GmbH · Insolvenzgericht Wuppertal
- Insolvenzgericht
- Wuppertal
- Aktenzeichen
- 505 IN 325/25
- Wirksam am
- 14.04.2026
- Registerbezug
- Stendal, HRB 16960
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB 16960 eingetragenen MWA Magdeburger Werkzeugmaschinen & Automation GmbH, Alt Salbke 6 - 10, 39122 Magdeburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Csaba Lerinc, Kaiserstraße 31, 42549 Velbert und Herrn Tien-Hsin Hsieh, Dajia Dist Taichung City, 437106 Taiwan, Taiwan
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GÖRG Rechtsanwälte - Düsseldorf, Steinstraße 20, 40212 Düsseldorf
wird Termin für eine Gläubigerversammlungbestimmt auf
Mittwoch, 20.05.2026, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, 2. Etage, Sitzungssaal A234.
Der Termin dient der Einholung der Zustimmung der Gläubigerversammlung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters in Form
- der Veräußerung des Unternehmens im Ganzen (§ 160 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 Nr. 1, 1. Alt. InsO) (hier Verkauf immaterieller Gegenstände zu einem Kaufpreis von mindestens € 50.000,00 an "NewCo" Lerinc GmbH)
- des Abschlusses eines Vergleichs mit GF Csaba Lerinc zur Vermeidung eines Rechtsstreites mit erheblichem Streitwert (§ 160 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
505 IN 325/25
Amtsgericht Wuppertal, 10.04.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 505 IN 325/25 · MWA Magdeburger Werkzeugmaschinen & Automation GmbH · Insolvenzgericht Wuppertal
- Insolvenzgericht
- Wuppertal
- Aktenzeichen
- 505 IN 325/25
- Wirksam am
- 10.03.2026
- Registerbezug
- Stendal, HRB 16960
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB 16960 eingetragenen MWA Magdeburger Werkzeugmaschinen & Automation GmbH, Alt Salbke 6 - 10, 39122 Magdeburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Csaba Lerinc, Kaiserstraße 31, 42549 Velbert und Herrn Tien-Hsin Hsieh, Dajia Dist Taichung City, 437106 Taiwan, Taiwan
ist am 06.03.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
505 IN 325/25
Amtsgericht Wuppertal, 10.03.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 505 IN 325/25 · MWA Magdeburger Werkzeugmaschinen & Automation GmbH · Insolvenzgericht Wuppertal
- Insolvenzgericht
- Wuppertal
- Aktenzeichen
- 505 IN 325/25
- Wirksam am
- 04.03.2026
- Registerbezug
- Stendal, HRB 16960
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB 16960 eingetragenen MWA Magdeburger Werkzeugmaschinen & Automation GmbH, gegründet am 20.07.2011, Alt Salbke 6 - 10, 39122 Magdeburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Csaba Lerinc, Kaiserstraße 31, 42549 Velbert und Herrn Tien-Hsin Hsieh, Dajia Dist Taichung City, 437106 Taiwan, Taiwan
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.03.2026, um 19:58 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 19.12.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine, Bembergstr. 2-4, 42103 Wuppertal, Telefon: 0202 245070, Fax: 0202 2450777, Internet-Adresse www.atnra.de..
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.04.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 20.05.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, 2. Etage, Sitzungssaal A234.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO) bzw. dessen Nichteinsetzung,
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- -zur Führung eines Rechtsstreites mit erheblichem Streitwert oder zum Abschluss eines Vergleiches oder Schiedsvertrages zur Beilegung oder Vermeidung eines solchen Rechtsstreites. Hierzu darf der Insolvenzverwalter Anwaltsverträge schließen, auch mit der Kanzlei ATN Rechtsanwälte d'Avoine Teubler Neu, an der er als Sozius beteiligt ist, unter Befreiung von § 181 BGB. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf den Forderungseinzug sowie die Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen.
- Der Insolvenzverwalter darf Beraterverträge auch mit der ATN Treuhand GmbH schließen, an der er als Gesellschafter beteiligt ist, unter Befreiung von § 181 BGB. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Planung.
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 27.04.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A236 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
505 IN 325/25
Wuppertal, 01.03.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
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Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.