HRB 21016
MW - Eurologistik GmbH
aktuell 14 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Feldstraße 3, 17033 NeubrandenburgGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Neubrandenburg
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 03.07.2020
- Datenstand
- 2025-09-23
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Krzysztof Zbigniew Kawicki
Wroclaw
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsanschrift
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Handelsregister
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- Projektentwicklung im Bereich Spedition und Logistik - Beratung & Interimsmanagement in dem Bereich von Spedition, Logistik, Fuhrparkmanagement - Spedition und Logistikdienstleistungen aller Art - Waren und Rohstoffhandel - allgemeine Dienstleistungen.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 702 IN 155/20 · MW - Eurologistik GmbH · Insolvenzgericht Neubrandenburg
- Insolvenzgericht
- Neubrandenburg
- Aktenzeichen
- 702 IN 155/20
- Wirksam am
- 29.07.2025
- Registerbezug
- Neubrandenburg, HRB 21016
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MW - Eurologistik GmbH, Feldstraße 3, 17033 Neubrandenburg, vertreten durch den Geschäftsführer Krzysztof Zbigniew Kawicki
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 21016
- Schuldnerin -
hat der Insolvenzverwalter am 24.07.2025 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 28.07.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 702 IN 155/20 · MW - Eurologistik GmbH · Insolvenzgericht Neubrandenburg
- Insolvenzgericht
- Neubrandenburg
- Aktenzeichen
- 702 IN 155/20
- Wirksam am
- 15.07.2021
- Registerbezug
- Neubrandenburg, HRB 21016
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MW - Eurologistik GmbH, Feldstraße 3, 17033 Neubrandenburg, vertreten durch den Geschäftsführer Krzysztof Zbigniew Kawicki, geboren am XX.XX.XXXX, Swidncka 13, 50-066 Wroclaw, Polen
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 21016
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Neubrandenburg am 08.02.2021 beschlossen:
Der Bestellung des neuen Verwalters, Herrn Rechtsanwalt Roland Gronau, wird durch das Gericht zugestimmt.
Gründe:
Nach der gerichtlichen Stimmrechtsfestsetzung mit Beschluss vom 16.12.2020 sollte in der Gläubigerversammlung am 18.01.2021 die Wiederholung der Abstimmung über die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters stattfinden.
Da weitere Gläubiger an dieser Abstimmung teilnehmen wollten, wurde durch die Gläubigervertreterin Antrag auf Zulassung dieser Gläubiger an der Abstimmung beantragt. Die gerichtliche Entscheidung liegt nunmehr mit Beschluss vom 04.02.2021 vor. Danach wurde der Antrag auf Zulassung weiterer Gläubiger an der Wahl eines neuen Verwalters als unzulässig verworfen.
Insoweit wird auf das Protokoll der Gläubigerversammlung vom 18.01.2021 und des richterlichen Beschlusses vom 04.02.2021 vollinhaltlich Bezug genommen.
In der Gläubigerversammlung am 18.01.2021 wurde aus Effektivitätsgründen die Wiederholung der Abstimmung über die Wahl eines anderen Verwalters durchgeführt mit dem Ergebnis, dass ein neuer Verwalter bestellt werden soll. Vorgeschlagen wurde Herr Rechtsanwalt Roland Gronau, der in dieser Gläubigerversammlung sein Amt bereits annahm.
Eine gerichtliche Zustimmung zur Verwalterbestellung von Rechtsanwalt Gronau konnte an diesem Tag noch nicht erfolgen, da die richterliche Entscheidung auf den o.g. gestellten Antrag abgewartet werden musste.
Dieser Schwebezustand wird mit der obigen ausgesprochenen gerichtlichen Zustimmung zur Verwalterbestellung von Rechtsanwalt Gronau beendet.
Eine erneute Prüfung der Eignung zum Verwalteramt von Rechtsanwalt Gronau entfällt, da der gewählte Verwalter bereits beim Amtsgericht Neubrandenburg als Verwalter gelistet ist.
Die Bestellungsurkunde wird dem neuen Verwalter durch das Gericht übersandt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Neubrandenburg
Friedrich-Engels-Ring 16 - 18
17033 Neubrandenburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 08.02.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 702 IN 155/20 · MW - Eurologistik GmbH · Insolvenzgericht Neubrandenburg
- Insolvenzgericht
- Neubrandenburg
- Aktenzeichen
- 702 IN 155/20
- Wirksam am
- 03.05.2021
- Registerbezug
- Neubrandenburg, HRB 21016
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MW - Eurologistik GmbH, Feldstraße 3, 17033 Neubrandenburg, vertreten durch den
Geschäftsführer Krzysztof Zbigniew Kawicki, geboren am XX.XX.XXXX, Swidncka 13,
50-066 Wroclaw, Polen
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 21016
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 15.04.2021 angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 1 -- 110 erfolgt im
schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der
11.06.2021.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein
Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag
oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben
werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben
angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben
werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.
3. An diesem Prüfungsstichtag werden alle bis zum 15.04.2021 angemeldeten
gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 1 -- 110
geprüft, da auf Grund des bisherigen Verfahrensverlaufs eine Forderungsprüfung
durch das Gericht noch nicht erfolgen konnte.
Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 30.04.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 702 IN 155/20 · MW - Eurologistik GmbH · Insolvenzgericht Neubrandenburg
- Insolvenzgericht
- Neubrandenburg
- Aktenzeichen
- 702 IN 155/20
- Wirksam am
- 23.12.2020
- Registerbezug
- Neubrandenburg, HRB 21016
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MW - Eurologistik GmbH, Feldstraße 3, 17033 Neubrandenburg, vertreten durch den
Geschäftsführer Krzysztof Zbigniew Kawicki, geboren am XX.XX.XXXX, Swidncka 13,
50-066 Wroclaw, Polen
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 21016
- Schuldnerin -
Beschluss:
Der Termin zur Fortsetzung der 1. Gläubigerversammlung und des Prüfungstermins
vom
Montag, 21.09.2020, 13:00 Uhr, wird verlegt auf
Montag, 18.01.2021, 13:00 Uhr,
Sitzungssaal 10, DG, Friedrich-Engels-Ring 16 - 18, 17033 Neubrandenburg
Gründe:
In der 1. Gläubigerversammlung am 21.09.2020 wurde Antrag auf richterliche
Stimmrechtsentscheidung nach § 18 Abs. 3 RPflG gestellt. Daraufhin wurde die
Gläubigerversammlung zwecks Entscheidung des Richters unterbrochen. Die
richterliche Stimmrechtsentscheidung liegt nunmehr vor, so dass der o.g. Termin
angesetzt werde konnte.
Der Termin am 18.01.2021 ist die Fortsetzung des Termins vom 21.09.2020 zu den
ausschließlich an diesem Tag und in diesem Termin vorgelegenen Bedingungen.
Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 23.12.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 702 IN 155/20 · MW - Eurologistik GmbH · Insolvenzgericht Neubrandenburg
- Insolvenzgericht
- Neubrandenburg
- Aktenzeichen
- 702 IN 155/20
- Wirksam am
- 08.12.2020
- Registerbezug
- Neubrandenburg, HRB 21016
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MW - Eurologistik GmbH, Feldstraße 3, 17033 Neubrandenburg, vertreten durch den
Geschäftsführer Krzysztof Zbigniew Kawicki, geboren am XX.XX.XXXX, Swidncka 13,
50-066 Wroclaw, Polen
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 21016
- Schuldnerin -
Beschluss:
1. Der Termin zur Fortsetzung der 1. Gläubigerversammlung und des
Prüfungstermins vom
Montag, 14.12.2020, 13:00 Uhr wird hiermit aufgehoben.
2. Neue Terminsbestimmung erfolgt von Amts wegen nach Vorlage der richterlichen
Entschei- dung zur Stimmrechtsfestzung gemäß § 18 (3) RPflG.
Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 07.12.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 702 IN 155/20 · MW - Eurologistik GmbH · Insolvenzgericht Neubrandenburg
- Insolvenzgericht
- Neubrandenburg
- Aktenzeichen
- 702 IN 155/20
- Wirksam am
- 24.11.2020
- Registerbezug
- Neubrandenburg, HRB 21016
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MW - Eurologistik GmbH, Feldstraße 3, 17033 Neubrandenburg, vertreten durch den
Geschäftsführer Krzysztof Zbigniew Kawicki, geboren am XX.XX.XXXX, Swidncka 13,
50-066 Wroclaw, Polen
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 21016
- Schuldnerin -
Der Termin zur Fortsetzung der 1. Gläubigerversammlung und des Prüfungstermins
vom
Montag, 07.12.2020, 13:00 Uhr, wird verlegt auf
Montag, 14.12.2020, 13:00 Uhr,
Sitzungssaal 10, DG, Friedrich-Engels-Ring 16 - 18, 17033 Neubrandenburg
Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 24.11.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 702 IN 155/20 · MW - Eurologistik GmbH · Insolvenzgericht Neubrandenburg
- Insolvenzgericht
- Neubrandenburg
- Aktenzeichen
- 702 IN 155/20
- Wirksam am
- 19.11.2020
- Registerbezug
- Neubrandenburg, HRB 21016
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MW - Eurologistik GmbH, Feldstraße 3, 17033 Neubrandenburg, vertreten durch den
Geschäftsführer Krzysztof Zbigniew Kawicki, geboren am XX.XX.XXXX, Swidncka 13,
50-066 Wroclaw, Polen
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 21016
- Schuldnerin -
Der Termin zur Fortsetzung der 1. Gläubigerversammlung und des Prüfungstermins
vom
Montag, 23.11.2020, 13:00 Uhr, wird verlegt auf
Montag, 07.12.2020, 13:00 Uhr,
Sitzungssaal 10, DG, Friedrich-Engels-Ring 16 - 18, 17033 Neubrandenburg
Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 19.11.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 702 IN 155/20 · MW - Eurologistik GmbH · Insolvenzgericht Neubrandenburg
- Insolvenzgericht
- Neubrandenburg
- Aktenzeichen
- 702 IN 155/20
- Wirksam am
- 28.09.2020
- Registerbezug
- Neubrandenburg, HRB 21016
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MW - Eurologistik GmbH, Feldstraße 3, 17033 Neubrandenburg, vertreten durch den
Geschäftsführer Krzysztof Zbigniew Kawicki, geboren am XX.XX.XXXX, Swidncka 13,
50-066 Wroclaw, Polen
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 21016
- Schuldnerin -
In Abänderung des Beschlusses in der Gläubigerversammlung am 21.09.2020 wird
der Termin zur Fortsetzung der 1. Gläubigerversammlung und des Prüfungstermins
mit gleichbleibender Tagesordnung: Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149
(Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des
Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des
Insolvenzverwalters), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163
(Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und
Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO
bezeichneten Angelegenheiten
anberaumt auf
Montag, 23.11.2020, 13:00 Uhr,
Sitzungssaal 9, 2. OG, Friedrich-Engels-Ring 16 - 18, 17033 Neubrandenburg
Hinweis:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 25.09.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 21016 HRB 21016: MW - Eurologistik GmbH, Neubrandenburg, Feldstraße 3, 17033 Neubrandenburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Neubrandenburg (702 IN 155/20) vom 01.07.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft da…
Forderungsprüfung 702 IN 155/20 · MW - Eurologistik GmbH · Insolvenzgericht Neubrandenburg
- Insolvenzgericht
- Neubrandenburg
- Aktenzeichen
- 702 IN 155/20
- Wirksam am
- 01.07.2020
- Registerbezug
- Neubrandenburg, HRB 21016
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MW - Eurologistik GmbH, Feldstraße 3, 17033 Neubrandenburg, vertreten durch den
Geschäftsführer Krzysztof Zbigniew Kawicki, geboren am XX.XX.XXXX, Swidncka 13,
50-066 Wroclaw, Polen
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 21016
- Schuldnerin -
1. Das am 27.03.2020 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das
Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am
01.07.2020 um 07.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel
Sponholzstraße 11, 12159 Berlin
Telefon: 030 26397660
Telefax: 030 263976629
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 20.08.2020 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
31.08.2020 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung
über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens,
Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans,
Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten wird anberaumt auf
Montag, 21.09.2020, 13:00 Uhr,
Sitzungssaal 4, 1. OG, Friedrich-Engels-Ring 16 - 18, Amtsgericht
Neubrandenburg
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Die Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgt gem. § 5 Abs. 2 InsO im
schriftlichen Verfahren.
Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der
21.09.2020.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein
Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist
anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang
bestritten wird.
§§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 272 (Aufhebung einer
Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen) und 277
(Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter)
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
31.08.2020 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 27.03.2020 beim Insolvenzgericht Neubrandenburg eingegangen.
Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 01.07.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 21016 HRB 21016: MW - Eurologistik GmbH, Neubrandenburg, Feldstraße 3, 17033 Neubrandenburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Westergerling, Mario, Blankenfelde-Mahlow, *XX.XX.XXXX.
Insolvenzbekanntmachung 702 IN 155/20 · MW - Eurologistik GmbH · Insolvenzgericht Neubrandenburg
- Insolvenzgericht
- Neubrandenburg
- Aktenzeichen
- 702 IN 155/20
- Wirksam am
- 27.03.2020
- Registerbezug
- Neubrandenburg, HRB 21016
In dem Verfahren über den Antrag
MW - Eurologistik GmbH, Feldstraße 3, 17033 Neubrandenburg, vertreten durch die
Geschäftsführer Krzysztof Zbigniew Kawicki, Swidncka 13, 50-066 Wroclaw, Polen
und Mario Westergerling, Sophie-Mereau-Weg 4, 15831 Blankenfelde-Mahlow
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 21016
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines
Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden
untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits
begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel
Sponholzstraße 11, 12159 Berlin
Telefon: 030 26397660, Fax: 030 263976629
bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind
nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs.
2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der
Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren
Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Der
vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin
die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der
Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und
der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis
auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter
wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin
einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen und zu diesem Zweck
Sonderkonten gemäß der Entscheidung des BGH vom 7.2.2019 ( AZ : IX ZR 47/18 )
zu eröffnen. Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
dieser Anordnung zu leisten ( § 23 Abs. 1 Satz 3 InsO ) .
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen
Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung
dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§
23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die
Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23
Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und
betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu
betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht
in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen
bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat
ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse
und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als
Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin
maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine
Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der
Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine
Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).
Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 27.03.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
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