HRB 721895

MVZ Tettnang GmbH

Amtsgericht Ulm · Baden-Württemberg

aktuell 12 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Tettnang

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Registerdaten

Sitz
Tettnang
Datenstand
2024-04-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-01

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

12
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 20 IN 334/25 · MVZ Tettnang GmbH · Insolvenzgericht Ravensburg
Insolvenzgericht
Ravensburg
Aktenzeichen
20 IN 334/25
Wirksam am
01.08.2025
Registerbezug
Ulm, HRB 721895
20 IN 335/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

MVZ Tettnang GmbH, Emil-Münch-Straße 16, 88069 Tettnang, vertreten durch die Geschäftsführerin Anthea Felicitas Mayer
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 721895
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.08.2025 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Steffen Beck
Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart
Telefon: 0711 7696880
Telefax: 0711 76968850
Email: pluta@stuttgart.net
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 02.10.2025 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 08.10.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Montag, 20.10.2025, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal 001, EG, Herrenstraße 40 - 44, 88212 Ravensburg

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Montag, 20.10.2025, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal 001, EG, Herrenstraße 40 - 44, 88212 Ravensburg

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.

Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht - 01.08.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 20 IN 334/25 · MVZ Tettnang GmbH · Insolvenzgericht Ravensburg
Insolvenzgericht
Ravensburg
Aktenzeichen
20 IN 334/25
Wirksam am
30.05.2025
Registerbezug
Ulm, HRB 721895
105 IN 335/25

In dem Verfahren über den Antrag

MVZ Tettnang GmbH, Emil-Münch-Straße 16, 88069 Tettnang, vertreten durch die Geschäftsführerin Anthea Felicitas Mayer
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 721895
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 28.05.2025 um 17:35 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt Steffen Beck
Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart
Telefon: 0711 7696880, Fax: 0711 76968850
pluta@stuttgart.net

bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, auf den Namen der Schuldnerin oder auf seinen Namen in der Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter Sonderkonten (gemäß Urteilen des Bundesgerichtshofes vom 07.02.2019, Az. IX ZR 47/18 und vom 24.01.2019, Az. IX ZR 110/17) zu eröffnen und auch über diese Konten zu verfügen.
Er wird insoweit ermächtigt, für die Kontoführung Masseverbindlichkeiten i. S. v. § 55 Abs. 2 InsO zu begründen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ravensburg
Herrenstraße 40 - 44
88212 Ravensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht - 28.05.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 721895 HRB 721895: MVZ Tettnang GmbH, Tettnang, Emil-Münch-Straße 16, 88069 Tettnang. Nicht mehr Geschäftsführer: Wolf, Jochen, Friedrichshafen, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Winkler, Susanne, Wasserburg, *XX.XX.…
HRB 721895: MVZ Tettnang GmbH, Tettnang, Emil-Münch-Straße 16, 88069 Tettnang. Nicht mehr Geschäftsführer: Wolf, Jochen, Friedrichshafen, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Winkler, Susanne, Wasserburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 721895 HRB 721895: MVZ Tettnang GmbH, Tettnang, Emil-Münch-Straße 16, 88069 Tettnang. Bestellt als Geschäftsführer: Sachsenmaier, Jürgen Uwe, Tettnang, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im …
HRB 721895: MVZ Tettnang GmbH, Tettnang, Emil-Münch-Straße 16, 88069 Tettnang. Bestellt als Geschäftsführer: Sachsenmaier, Jürgen Uwe, Tettnang, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 721895 HRB 721895: MVZ Tettnang GmbH, Tettnang, Emil-Münch-Straße 16, 88069 Tettnang. Einzelprokura: Winkler, Susanne, Wasserburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 721895: MVZ Tettnang GmbH, Tettnang, Emil-Münch-Straße 16, 88069 Tettnang. Einzelprokura: Winkler, Susanne, Wasserburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 721895 HRB 721895:MVZ Tettnang GmbH, Tettnang, Emil-Münch-Straße 16, 88069 Tettnang.Bestellt als Geschäftsführer: Wolf, Jochen, Friedrichshafen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen d…
HRB 721895:MVZ Tettnang GmbH, Tettnang, Emil-Münch-Straße 16, 88069 Tettnang.Bestellt als Geschäftsführer: Wolf, Jochen, Friedrichshafen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Sachsenmaier, Jürgen, Tettnang, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 721895 HRB 721895:MVZ Tettnang GmbH, Tettnang, Emil-Münch-Straße 16, 88069 Tettnang.Der zwischen der Gesellschaft und der "Klinik Tettnang GmbH", Tettnang (Amtsgericht Ulm HRB 632039) am 15.07.2010 mit Änderungen v…
HRB 721895:MVZ Tettnang GmbH, Tettnang, Emil-Münch-Straße 16, 88069 Tettnang.Der zwischen der Gesellschaft und der "Klinik Tettnang GmbH", Tettnang (Amtsgericht Ulm HRB 632039) am 15.07.2010 mit Änderungen vom 14.10.2011 und 21.11.2011 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wurde mit Wirkung zum 31.12.2013 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Veränderungen
HRB 721895 HRB 721895:MVZ Tettnang GmbH, Tettnang, Emil-Münch-Straße 16, 88069 Tettnang.Die Gesellschafterversammlung vom 10.12.2013 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Gegenstand geändert; nun: …
HRB 721895:MVZ Tettnang GmbH, Tettnang, Emil-Münch-Straße 16, 88069 Tettnang.Die Gesellschafterversammlung vom 10.12.2013 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der öffentlichen Gesundheitspflege und die Förderung des Wohlfahrtswesens. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb eines fachübergreifenden medizinischen Versorgungszentrums im Sinne von § 95 SGB V als Einrichtung der Wohlfahrtspflege im Sinne von § 66 AO. Gegenstand der Gesellschaft ist damit der Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums im Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung aller hiernach zulässigen ärztlichen und nichtärztlichen Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie die hiernach zulässige Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern der Krankenhausbehandlung und der Vorsorge und Rehabilitation und nichtärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebotes der Durchführung neuer ärztlicher Versorgungsformen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die ihrem Gegenstand unmittelbar dienen. Sie kann sich im Rahmen des gesetzlich Zulässigen an weiteren, ihrem Zweck dienenden Gesellschaften und Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens beteiligen oder mit diesen kooperieren. In diesem Rahmen erfüllt die Gesellschaft öffentliche Aufgaben.
Veränderungen
HRB 721895 MVZ Tettnang GmbH, Tettnang, Emil-Münch-Straße 16, 88069 Tettnang. Der zwischen der Gesellschaft und der "Klinik Tettnang GmbH", Tettnang (Amtsgericht Ulm HRB 632039) am 15.07.2010 abgeschlossene Beherrschun…
MVZ Tettnang GmbH, Tettnang, Emil-Münch-Straße 16, 88069 Tettnang. Der zwischen der Gesellschaft und der "Klinik Tettnang GmbH", Tettnang (Amtsgericht Ulm HRB 632039) am 15.07.2010 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wurde am 21.11.2011 erneut geändert. Die Gesellschafterversammlungen haben der Änderung am 21.11.2011/16.12.2011 zugestimmt.
Veränderungen
HRB 721895 MVZ Tettnang GmbH, Tettnang, Emil-Münch-Straße 16, 88069 Tettnang. Der zwischen der Gesellschaft und der "Klinik Tettnang GmbH", Tettnang (Amtsgericht Ulm HRB 632039) am 15.07.2011 abgeschlossene Beherrschun…
MVZ Tettnang GmbH, Tettnang, Emil-Münch-Straße 16, 88069 Tettnang. Der zwischen der Gesellschaft und der "Klinik Tettnang GmbH", Tettnang (Amtsgericht Ulm HRB 632039) am 15.07.2011 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wurde am 14.10.2011 geändert. Die Gesellschafterversammlungen haben der Änderung am 14.10.2011 zugestimmt.
Veränderungen
HRB 721895 MVZ Tettnang GmbH, Tettnang, Emil-Münch-Straße 16, 88069 Tettnang. Mit der "Klinik Tettnang GmbH", Tettnang (Amtsgericht Ulm HRB 632039) wurde am 15.07.2010 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abg…
MVZ Tettnang GmbH, Tettnang, Emil-Münch-Straße 16, 88069 Tettnang. Mit der "Klinik Tettnang GmbH", Tettnang (Amtsgericht Ulm HRB 632039) wurde am 15.07.2010 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlungen am 09.08.2010 / 28.09.2010 zugestimmt haben.
Neueintragungen
HRB 721895 MVZ Tettnang GmbH, Tettnang (Emil-Münch-Straße 16, 88069 Tettnang). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.12.2007. Gegenstand: Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums im …
MVZ Tettnang GmbH, Tettnang (Emil-Münch-Straße 16, 88069 Tettnang). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.12.2007. Gegenstand: Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums im Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung aller hiernach zulässigen ärztlichen und nichtärztlichen Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie die hiernach zulässige Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern der Krankenhausbehandlung und der Vorsorge und Rehabilitation und nichtärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebotes der Durchführung neuer ärztlicher Versorgungsformen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Sachsenmaier, Jürgen, Tettnang, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.