HRB 206734

MVZ Herzogin-Elisabeth-Hospital GmbH

Amtsgericht Braunschweig · Niedersachsen

aktuell 12 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Braunschweig

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Registerdaten

Sitz
Braunschweig
Datenstand
2024-03-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-23

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

12
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 273 IN 252/25 · MVZ Herzogin-Elisabeth-Hospital GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
273 IN 252/25
Wirksam am
09.09.2026
Registerbezug
Braunschweig, HRB 206734
273 IN 252/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MVZ Herzogin-Elisabeth-Hospital GmbH, Hamburger Straße 277, 38114 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 206734), vertr. d.: Bianca Wessels, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Karina Schwarz festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
um 120,41 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 20.07.2026 beantragte die vorläufige Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihre Vergütung und Auslagen.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 1.437.598,06 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Der vorläufigen Insolvenzverwalterin steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Aufgrund der gewährten Stundung erfolgt die Erstattung gemäß § 63 Abs. 2 InsO aus der Landeskasse.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Braunschweig, 02.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 273 IN 252/25 · MVZ Herzogin-Elisabeth-Hospital GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
273 IN 252/25
Wirksam am
12.08.2026
Registerbezug
Braunschweig, HRB 206734
273 IN 252/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MVZ Herzogin-Elisabeth-Hospital GmbH, Hamburger Straße 277, 38114 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 206734), vertr. d.: Bianca Wessels, (Geschäftsführerin), soll im schriftlichen Verfahren die Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag
der Insolvenzverwalterin erfolgen.
Der Vergütungsantrag beinhaltet Zuschläge.
Einwendungen zum Vergütungsantrag können binnen zwei Wochen erhoben werden.
Der Vergütungsantrag kann von den Beteiligten von der Geschäftstelle angefordertwerden.
Amtsgericht Braunschweig, 10.08.2026
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Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 273 IN 252/25 · MVZ Herzogin-Elisabeth-Hospital GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
273 IN 252/25
Wirksam am
29.05.2026
Registerbezug
Braunschweig, HRB 206734
273 IN 252/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MVZ Herzogin-Elisabeth-Hospital GmbH, Hamburger Straße 277, 38114 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 206734), vertr. d.: Bianca Wessels, (Geschäftsführerin), wird unter Aufhebung des schriftlichen Verfahrens Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf Mittwoch, 17.06.2026, 11:00 Uhr, A 107, Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig Tagesordnung: Entscheidung der Gläubigerversammlung der Insolvenzverwalterin zu gestatten, im eigenen Ermessen Aktiv- und Passivprozesse zu führen bzw. sich über Ansprüche (auch außergerichtlich) zu vergleichen, soweit die Verfahrensabwicklung dies gebietet.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung gem. § 160 Abs. 1 InsO als erteilt.

Braunschweig, 28.05.2026

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Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 273 IN 252/25 · MVZ Herzogin-Elisabeth-Hospital GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
273 IN 252/25
Wirksam am
03.12.2025
Registerbezug
Braunschweig, HRB 206734
273 IN 252/25 : Über das Vermögen der MVZ Herzogin-Elisabeth-Hospital GmbH, Hamburger Straße 277, 38114 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 206734), vertr. d.: Bianca Wessels, (Geschäftsführerin), ist am 28.11.2025 um 07:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Karina Schwarz, Bertastraße 10, 30159 Hannover, Tel.: 0511/4753390, Fax: 0511/4753399, E-Mail: hannover@insolvenzverwaltungen.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 26.01.2026 anzumelden;

b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 26.02.2026.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

" Anträge über:

- die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (26.01.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (26.02.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Braunschweig, 01.12.2025

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Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 273 IN 252/25 · MVZ Herzogin-Elisabeth-Hospital GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
273 IN 252/25
Wirksam am
04.09.2025
Registerbezug
Braunschweig, HRB 206734
273 IN 252/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MVZ Herzogin-Elisabeth-Hospital GmbH, Hamburger Straße 277, 38114 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 206734), vertr. d.: Bianca Wessels, (Geschäftsführerin), ist am 04.09.2025 um 14:14 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Karina Schwarz, Bertastraße 10, 30159 Hannover, Tel.: 0511/4753390, Fax: 0511/4753399, E-Mail: hannover@insolvenzverwaltungen.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Braunschweig, 04.09.2025

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Veränderungen
HRB 206734 HRB 206734: MVZ Herzogin-Elisabeth-Hospital GmbH, Braunschweig, Leipziger Straße 24, 38124 Braunschweig. Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Organ…
HRB 206734: MVZ Herzogin-Elisabeth-Hospital GmbH, Braunschweig, Leipziger Straße 24, 38124 Braunschweig. Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Organe der Gesellschaft) und § 6 (Geschäftsführung) beschlossen. Darüber hinaus wurde ein neuer § 8 eingefügt und der bisherige § 8 sowie die Nummerierung der folgenden Paragrafen entsprechend geändert.
Veränderungen
HRB 206734 HRB 206734: MVZ Herzogin-Elisabeth-Hospital GmbH, Braunschweig, Leipziger Straße 24, 38124 Braunschweig. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Hentschel, Mandy Car…
HRB 206734: MVZ Herzogin-Elisabeth-Hospital GmbH, Braunschweig, Leipziger Straße 24, 38124 Braunschweig. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Hentschel, Mandy Carolin, Braunschweig, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 206734 HRB 206734: MVZ Herzogin-Elisabeth-Hospital GmbH, Braunschweig, Leipziger Straße 24, 38124 Braunschweig. Prokura erloschen: Tierney, Jeanice, Braunschweig, *XX.XX.XXXX.
HRB 206734: MVZ Herzogin-Elisabeth-Hospital GmbH, Braunschweig, Leipziger Straße 24, 38124 Braunschweig. Prokura erloschen: Tierney, Jeanice, Braunschweig, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 206734 HRB 206734: MVZ Herzogin-Elisabeth-Hospital GmbH, Braunschweig, Leipziger Straße 24, 38124 Braunschweig. Nicht mehr Geschäftsführer: Schimmel-Vogel, Hannes, Braunschweig, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsf…
HRB 206734: MVZ Herzogin-Elisabeth-Hospital GmbH, Braunschweig, Leipziger Straße 24, 38124 Braunschweig. Nicht mehr Geschäftsführer: Schimmel-Vogel, Hannes, Braunschweig, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Skiba, Monika, Braunschweig, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Tierney, Jeanice, Braunschweig, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 206734 HRB 206734: MVZ Herzogin-Elisabeth-Hospital GmbH, Braunschweig, Leipziger Straße 24, 38124 Braunschweig. Nicht mehr Geschäftsführer: Skiba, Monika, Braunschweig, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Sc…
HRB 206734: MVZ Herzogin-Elisabeth-Hospital GmbH, Braunschweig, Leipziger Straße 24, 38124 Braunschweig. Nicht mehr Geschäftsführer: Skiba, Monika, Braunschweig, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Schimmel-Vogel, Hannes, Braunschweig, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 206734 HRB 206734: MVZ Herzogin-Elisabeth-Hospital GmbH, Braunschweig, Leipziger Straße 24, 38124 Braunschweig. Nicht mehr Geschäftsführer: von Manowski, Veronika, Wolfsburg, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführ…
HRB 206734: MVZ Herzogin-Elisabeth-Hospital GmbH, Braunschweig, Leipziger Straße 24, 38124 Braunschweig. Nicht mehr Geschäftsführer: von Manowski, Veronika, Wolfsburg, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Skiba, Monika, Braunschweig, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 206734 HRB 206734: MVZ Herzogin-Elisabeth-Hospital GmbH, Braunschweig, Leipziger Straße 24, 38124 Braunschweig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.07.2017. Geschäftsanschrift: Leipzi…
HRB 206734: MVZ Herzogin-Elisabeth-Hospital GmbH, Braunschweig, Leipziger Straße 24, 38124 Braunschweig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.07.2017. Geschäftsanschrift: Leipziger Straße 24, 38124 Braunschweig. Gegenstand: (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege sowie des Wohlfahrtswesens. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Gründung und den Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums, oder - soweit rechtlich zulässig - mehrerer Medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung aller hiernach zulässigen ärztlichen und nichtärztlichen Leistungen und aller hiermit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten (Zweckbetriebe gem. § 66 Abgabenordnung) sowie soweit rechtlich zulässig Zweigniederlassungen zu errichten. (2) Der Satzungszweck kann ferner verwirklicht werden durch die Bildung und Durchführung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern, mit Einrichtungen der Vorsorge und Rehabilitation und mit nichtärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer ärztlicher Versorgungsformen, wie z. B. der Integrierten Versorgung, soweit dies rechtlich zulässig ist. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: von Manowski, Veronika, Wolfsburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.