HRB 731198

MVZ Alte Grafschaft gGmbH

Amtsgericht Mannheim · Baden-Württemberg

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Rotkreuzstraße 2, 97877 Wertheim

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Wertheim
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
23.01.2024
Datenstand
2025-09-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Rudolf Weininger

München

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.

Handelsregister

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Stand 2025-09-23

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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. MVZ Alte Grafschaft GmbH Wertheim

Gegenstand des Unternehmens

(1) Zweck des Unternehmens ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens im Bereich der Wohlfahrtspflege im Rahmen einer möglichst optimalen ambulanten Versorgung. (2) Der gemeinnützige Betrieb von medizinischen Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung vertrags- und privatärztlicher Leistungen unter ärztlicher Leitung zu mindestens zwei Drittel an hilfsbedürftige Personen im Sinne von § 53 AO. (3) Der Betrieb der medizinischen Versorgungszentren wird nach Erteilung der erforderlichen Genehmigung aufgenommen. (4) Grundlage allen Handelns der Gesellschaft ist das Leitbild der Schwesternschaft München vom bayrischen Roten Kreuz e.V. (5) Die Gesellschaft kann jeweils mit einzelnen oder mehreren der nachstehend in § 3 Abs. 5 bezeichneten Körperschaften zusammen, zur Erfüllung ihrer jeweiligen gemeinsamen steuerbegünstigten Zwecke kooperieren im Sinne von § 57 Abs. 3 AO durch die wechselseitige Einbringung von Verwaltungs- und Servicedienstleistungen, durch Nutzungsüberlassungen, durch Lieferungen oder durch die Beistellung von Personal.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 1500 IN 2619/23 · MVZ Alte Grafschaft gGmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 2619/23
Wirksam am
05.02.2026
Registerbezug
Mannheim, HRB 731198
1500 IN 2619/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

MVZ Alte Grafschaft gGmbH, Rotkreuzstraße 2, 97877 Wertheim, vertreten durch den Geschäftsführer Weininger Rudolf
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 731198
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Eckert Rechtsanwälte Steuerberater Partnergesellschaft mbB, Spichernstraße 75, 50672 Köln, Gz.: A985-23 oh-jgr

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl, Nymphenburger Straße 5, 80335 München, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem Sachwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Sachwalters vom 07.09.2023.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 370.115,73 EUR auszugehen.
Der vorläufige Sachwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 46 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 07.09.2023 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 12a, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 46 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 175,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 04.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 1500 IN 2619/23 · MVZ Alte Grafschaft gGmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 2619/23
Wirksam am
02.01.2026
Registerbezug
Mannheim, HRB 731198
1500 IN 2619/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

MVZ Alte Grafschaft gGmbH, Rotkreuzstraße 2, 97877 Wertheim, vertreten durch den Geschäftsführer Weininger Rudolf
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 731198
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Eckert Rechtsanwälte Steuerberater Partnergesellschaft mbB, Spichernstraße 75, 50672 Köln
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erfolgt der Bekanntgabe über die Anhörung der Insolvenzgläubiger und des Insolvenzschuldners zum eingereichten Vergütungsantrag des ehemaligen vorläufigen Sachwalters vom 27.11.2025 mit beantragten Zuschlägen in Höhe von insgesamt 46 %.

Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 20.01.2026.

Akteneinsichtsgesuche sind vorab schriftlich bei Gericht zu beantragen.

Mit freundlichen Grüßen

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 30.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1500 IN 2619/23 · MVZ Alte Grafschaft gGmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 2619/23
Wirksam am
18.02.2025
Registerbezug
Mannheim, HRB 731198
1500 IN 2619/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

MVZ Alte Grafschaft gGmbH, Rotkreuzstraße 2, 97877 Wertheim, vertreten durch den Geschäftsführer Weininger Rudolf
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 731198
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Eckert Rechtsanwälte Steuerberater Partnergesellschaft mbB, Spichernstraße 75, 50672 Köln, Gz.: A985-23 oh-jgr

Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Verkauf des orthopädischen Praxissitzes am MVZ Miltenberg im Umfang eines bedarfsplanerischen Anfrechnungsfaktors von 0,75 an Herrn Dr. Alexander Anton
wird bestimmt auf
Mittwoch, 26.02.2025, 10:00 Uhr
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 14.02.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1500 IN 2619/23 · MVZ Alte Grafschaft gGmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 2619/23
Wirksam am
04.12.2024
Registerbezug
Mannheim, HRB 731198
1500 IN 2619/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

MVZ Alte Grafschaft gGmbH, Rotkreuzstraße 2, 97877 Wertheim, vertreten durch den Geschäftsführer Weininger Rudolf
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 731198
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Eckert Rechtsanwälte Steuerberater Partnergesellschaft mbB, Spichernstraße 75, 50672 Köln,

1. Die Anordnung der Eigenverwaltung wird am 03.12.2024 um 13:00 Uhr aufgehoben.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl
Nymphenburger Straße 5, 80335 München
Telefon: +49(89)3090586-0, Fax: +49(89)3090586-10
advo@ra-dr-beck.de
bestellt.
3. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
4. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Absatz 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen durchzuführen. Ausgenommen sind die Zustellungen gerichtlicher Entscheidungen an die Schuldnerin; diese erfolgen durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 03.12.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1500 IN 2619/23 · MVZ Alte Grafschaft gGmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 2619/23
Wirksam am
10.10.2024
Registerbezug
Mannheim, HRB 731198
1500 IN 2619/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

MVZ Alte Grafschaft gGmbH, Rotkreuzstraße 2, 97877 Wertheim, vertreten durch den Geschäftsführer Weininger Rudolf
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 731198
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Eckert Rechtsanwälte Steuerberater Partnergesellschaft mbB, Spichernstraße 75, 50672 Köln, Gz.: A985-23 oh-jgr

hat der Sachwalter am 23.09.2024 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 01.10.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1500 IN 2619/23 · MVZ Alte Grafschaft gGmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 2619/23
Wirksam am
08.12.2023
Registerbezug
Mannheim, HRB 731198
1500 IN 2619/23

In dem Verfahren über den Antrag d.

MVZ Alte Grafschaft gGmbH, Rotkreuzstraße 2, 97877 Wertheim, vertreten durch den Geschäftsführer Weininger Rudolf
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 731198
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Eckert Rechtsanwälte Steuerberater Partnergesellschaft mbB, Spichernstraße 75, 50672 Köln, Gz.: A985-23 oh-jgr
Geschäftszweig/Beschäftigung: Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens im Bereich der Wohlfahrtspflege u.a.
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.12.2023 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl
Nymphenburger Straße 5, 80335 München
Telefon: +49(89)3090586-0
Telefax: +49(89)3090586-10
Email: advo@ra-dr-beck.de
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 19.01.2024 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
5. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 01.03.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen) und 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 01.03.2024, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 06.09.2023 beim Insolvenzgericht München eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 04.12.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 731198 HRB 731198: MVZ Alte Grafschaft gGmbH, Wertheim, Rotkreuzstraße 2, 97877 Wertheim. Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Zweck und Gegenstand des Un…
HRB 731198: MVZ Alte Grafschaft gGmbH, Wertheim, Rotkreuzstraße 2, 97877 Wertheim. Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Zweck und Gegenstand des Unternehmens) sowie § 18 (Berufsspezifische Regelungen) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: (1) Zweck des Unternehmens ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens im Bereich der Wohlfahrtspflege im Rahmen einer möglichst optimalen ambulanten Versorgung. (2) Der gemeinnützige Betrieb von medizinischen Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung vertrags- und privatärztlicher Leistungen unter ärztlicher Leitung zu mindestens zwei Drittel an hilfsbedürftige Personen im Sinne von § 53 AO.
Veränderungen
HRB 731198 HRB 731198: MVZ Alte Grafschaft gGmbH, Wertheim, Rotkreuzstraße 2, 97877 Wertheim. Die Gesellschafterversammlung vom 09.08.2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Gegenstand geändert;…
HRB 731198: MVZ Alte Grafschaft gGmbH, Wertheim, Rotkreuzstraße 2, 97877 Wertheim. Die Gesellschafterversammlung vom 09.08.2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Gegenstand geändert; nun: (1) Zweck des Unternehmens ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens im Bereich der Wohlfahrtspflege im Rahmen einer möglichst optimalen ambulanten Versorgung. (2) Der gemeinnützige Betrieb eines medizinischen Versorgungszentrums im Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung vertrags- und privatärztlicher Leistungen unter ärztlicher Leitung zu mindestens zwei Drittel an hilfsbedürftige Personen im Sinne von § 53 AO.
Veränderungen
HRB 731198 HRB 731198: MVZ Alte Grafschaft GmbH, Wertheim, Rotkreuzstraße 2, 97877 Wertheim. Die Gesellschafterversammlung vom 17.08.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Firma geändert; nun: …
HRB 731198: MVZ Alte Grafschaft GmbH, Wertheim, Rotkreuzstraße 2, 97877 Wertheim. Die Gesellschafterversammlung vom 17.08.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Firma geändert; nun: MVZ Alte Grafschaft gGmbH. Gegenstand geändert; nun: (1) Zweck der Gesellschaft ist es, das öffentliche Gesundheitswesen zum Gemeinwohl der Bevölkerung nachhaltig zu fördern. Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck insbesondere durch folgende Maßnahmen, die den Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft bilden: Betrieb eines oder mehrerer medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V), insbesondere im Rahmen der vertragsärztlichen und privatärztlichen Versorgung sowie der sonstigen ärztlichen Tätigkeiten. Die Gesellschaft kann sich an Unternehmen ähnlicher Art beteiligen, solche erweben, Vertretungen auf dem Gebiet des Unternehmensgegenstandes übernehmen und Zweigniederlassungen errichten. (2) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Bestellt als Geschäftsführer: Weininger, Rudolf, München, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Geschäftsführer: Hauck, Anita Rosa, Rothenfels, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 731198 HRB 731198: MVZ Alte Grafschaft GmbH, Wertheim, Rotkreuzstraße 2, 97877 Wertheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.05.2018. Geschäftsanschrift: Rotkreuzstraße 2, 97877 Werth…
HRB 731198: MVZ Alte Grafschaft GmbH, Wertheim, Rotkreuzstraße 2, 97877 Wertheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.05.2018. Geschäftsanschrift: Rotkreuzstraße 2, 97877 Wertheim. Gegenstand: Betrieb eines medizinischen Versorgungszentrums im Sinne des § 95 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V), insbesondere im Rahmen der vertragsärztlichen und privatärztlichen Versorgung sowie der sonstigen ärztlichen Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Hauck, Anita Rosa, Rothenfels, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.