HRB 192739
MVK Asset Management GmbH
aktuell 4 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Berlin
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Registerdaten
- Sitz
- Berlin
- Datenstand
- 2024-03-17
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
HRB 192739 B HRB 192739 B: MVK Asset Management GmbH, Berlin, c/o Mario Kohle, Krausnickstraße 12, 10115 Berlin. Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere…
HRB 192739 B: MVK Asset Management GmbH, Berlin, c/o Mario Kohle, Krausnickstraße 12, 10115 Berlin. Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Änderung zu Nr. 1: Geschäftsführer: Kohle, Mario; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 05.02.2021 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 05.02.2021 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst.
HRB 192739 B HRB 192739 B: MVK Asset Management GmbH, Berlin, c/o Mario Kohle, Krausnickstraße 12, 10115 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Maro Internet Limited mit Sitz in Birmingham/Vereinigtes Königreich (Companies House…
HRB 192739 B: MVK Asset Management GmbH, Berlin, c/o Mario Kohle, Krausnickstraße 12, 10115 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Maro Internet Limited mit Sitz in Birmingham/Vereinigtes Königreich (Companies House Cardiff, Company No. 06627598) ist als übertragende Gesellschaft auf Grund des Verschmelzungsplans vom 07.03.2019, des zustimmenden Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 07.03.2019 und der Verschmelzungsbescheinigung vom 14.02.2019 auf die Gesellschaft durch Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 192739 B HRB 192739 B: MVK Asset Management GmbH, Berlin, c/o Mario Kohle, Krausnickstraße 12, 10115 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde gemäß § 122d UmwG der Entwurf eines Verschmelzungsplane…
HRB 192739 B: MVK Asset Management GmbH, Berlin, c/o Mario Kohle, Krausnickstraße 12, 10115 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde gemäß § 122d UmwG der Entwurf eines Verschmelzungsplanes zum Handelsregister eingereicht.
1. An der Verschmelzung sind beteiligt:
a) als übertragende Gesellschaft die Maro Internet Limited, eine nach dem Recht von England und Wales errichtete und bestehende Kapitalgesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (company limited by shares) mit Sitz in Birmingham, England;
b) als übernehmende Gesellschaft die MVK Asset Management GmbH, eine nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland errichtete und bestehende Kapitalgesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit Sitz in Berlin, Deutschland.
2. Die an der grenzüberscheitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sind wie folgt im Register eingetragen:
a) Die Maro Internet Limited ist im Handelsregister (Companies House) für England und Wales unter der Registrierungsnummer 06627598 eingetragen.
b) Die MVK Asset Management GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 192739 B eingetragen.
3. Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern:
a) Rechte, die Gläubiger gemäß deutschem Recht geltend machen können
Bei der übernehmenden MVK Asset Management GmbH ergeben sich die Rechte der Gläubiger aus §§ 22, 122a Abs. 2 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der MVK Asset Management GmbH gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Anmeldung von Ansprüchen hat bei bzw. gegenüber der MVK Asset Management GmbH, c/o Mario Kohle, Krausnickstraße 12, 10115 Berlin, zu erfolgen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zugrunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Die Sicherheitsleistung muss spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der MVK Asset Management GmbH gefordert werden.
Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
b) Rechte, die Gläubiger gemäß englischem Recht geltend machen können
Gläubiger der übertragenden Maro Internet Limited, deren Forderungen vor der Veröffentlichung des Verschmelzungsvorhabens in Großbritannien bei der Maro Internet Limited begründet wurden, können gem. Art. 11 (2) der Companies (Cross-Border Merger) Regu/ations 2007 beim High Court in London die Einberufung einer Gläubigerversammlung (Meeting of Creditors) beantragen. Falls das Gericht eine solche Versammlung anordnet, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75% der Gläubiger (Art. 14 der Companies (Cross-Border Merger) Regulations 2007). Die Stimmrechte bemessen sich nach dem anteiligen Wert der Forderungen im Verhältnis zum Gesamtwert aller Forderungen; Verbindlichkeiten werden nur berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung vertreten sind.
c) Rechte, die Minderheitsgesellschafter gemäß dem deutschen und dem englischem Recht geltend machen können
Die an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften haben jeweils nur einen Gesellschafter, so dass Angaben über die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entfallen.
d) Vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung ihrer Rechte können die Gläubiger und Gesellschafter unter folgender Anschrift kostenlos einholen: MVK Asset Management GmbH, Mario Kohle, Krausnickstraße 12, 10115 Berlin.
1. An der Verschmelzung sind beteiligt:
a) als übertragende Gesellschaft die Maro Internet Limited, eine nach dem Recht von England und Wales errichtete und bestehende Kapitalgesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (company limited by shares) mit Sitz in Birmingham, England;
b) als übernehmende Gesellschaft die MVK Asset Management GmbH, eine nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland errichtete und bestehende Kapitalgesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit Sitz in Berlin, Deutschland.
2. Die an der grenzüberscheitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sind wie folgt im Register eingetragen:
a) Die Maro Internet Limited ist im Handelsregister (Companies House) für England und Wales unter der Registrierungsnummer 06627598 eingetragen.
b) Die MVK Asset Management GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 192739 B eingetragen.
3. Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern:
a) Rechte, die Gläubiger gemäß deutschem Recht geltend machen können
Bei der übernehmenden MVK Asset Management GmbH ergeben sich die Rechte der Gläubiger aus §§ 22, 122a Abs. 2 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der MVK Asset Management GmbH gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Anmeldung von Ansprüchen hat bei bzw. gegenüber der MVK Asset Management GmbH, c/o Mario Kohle, Krausnickstraße 12, 10115 Berlin, zu erfolgen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zugrunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Die Sicherheitsleistung muss spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der MVK Asset Management GmbH gefordert werden.
Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
b) Rechte, die Gläubiger gemäß englischem Recht geltend machen können
Gläubiger der übertragenden Maro Internet Limited, deren Forderungen vor der Veröffentlichung des Verschmelzungsvorhabens in Großbritannien bei der Maro Internet Limited begründet wurden, können gem. Art. 11 (2) der Companies (Cross-Border Merger) Regu/ations 2007 beim High Court in London die Einberufung einer Gläubigerversammlung (Meeting of Creditors) beantragen. Falls das Gericht eine solche Versammlung anordnet, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75% der Gläubiger (Art. 14 der Companies (Cross-Border Merger) Regulations 2007). Die Stimmrechte bemessen sich nach dem anteiligen Wert der Forderungen im Verhältnis zum Gesamtwert aller Forderungen; Verbindlichkeiten werden nur berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung vertreten sind.
c) Rechte, die Minderheitsgesellschafter gemäß dem deutschen und dem englischem Recht geltend machen können
Die an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften haben jeweils nur einen Gesellschafter, so dass Angaben über die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entfallen.
d) Vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung ihrer Rechte können die Gläubiger und Gesellschafter unter folgender Anschrift kostenlos einholen: MVK Asset Management GmbH, Mario Kohle, Krausnickstraße 12, 10115 Berlin.
HRB 192739 B HRB 192739 B: MVK Asset Management GmbH, Berlin, c/o Mario Kohle, Krausnickstraße 12, 10115 Berlin. Firma: MVK Asset Management GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: c/o Mario Kohle, K…
HRB 192739 B: MVK Asset Management GmbH, Berlin, c/o Mario Kohle, Krausnickstraße 12, 10115 Berlin. Firma: MVK Asset Management GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: c/o Mario Kohle, Krausnickstraße 12, 10115 Berlin; Gegenstand: Der Erwerb, das Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen und Vermögensanlagen aller Art, ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte sowie damit verbundene Geschäfte, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist, ebenso (i) die Übernahme der Position einer persönlich haftenden Gesellschaft in Kommanditgesellschaften und (ii) die Erbringung von Beratungsleistungen jeglicher Art für Unternehmen und Unternehmer, insbesondere zu Marketing, Vertrieb und IT. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: 1.
Kohle, Mario, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 18.12.2017
Kohle, Mario, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 18.12.2017
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