HRB 12573
MV Werften Wismar GmbH
aktuell 32 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Wismar
Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Wismar
- Datenstand
- 2024-03-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-02-06 Chronologischen Auszug ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 580 IN 18/22 · MV Werften Wismar GmbH · Insolvenzgericht Schwerin
- Insolvenzgericht
- Schwerin
- Aktenzeichen
- 580 IN 18/22
- Wirksam am
- 17.03.2025
- Registerbezug
- Schwerin, HRB 12573
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MV Werften Wismar GmbH, vertr.d.d. GF Lars Peter Andersson, Colin Fook Yew Au, Gustaf Grönberg, Carsten Jonny Haake, Wendorfer Weg 5, 23966 Wismar
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 12573
- Schuldnerin -
Beschluss:
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, Freiligrathstraße 1, 18055 Rostock, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt auf Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 08.10.2024. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde per Beschluss vom 12.01.2022 in sein Amt berufen, welches durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und seine Bestellung zum Insolvenzverwalter am 01.03.2022 beendet wurde.Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 138.648.595,61 EUR auszugehen.Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 815% (300% Betriebsfortführung, 225% Arbeitnehmerfragen, 60% Operative Sanierung, 25% Konzernverhältnisse, 120% Finanzierung und Besicherung, 10 % Prüfung Innenfinanzierung, 40% Aus- und Absonderungsrechte der Lieferanten, 5% Gläubigerzahl, 15% Steuerliche Bearbeitung, 10% Gläubigerausschuss, 35% Öffentlichkeitsarbeit, Abschläge von 30% für Erleichterungen durch Konzernverflechtungen, Dienstleister und Gesamtwürdigung).
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 08.10.2024 wird Bezug genommen.Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von 384.623,25 EUR festzusetzen.Nach § 3 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der Geschäftsführung es erfordern. Die insgesamt festgesetzte Vergütung muss aus der Gesamtbetrachtung der Tätigkeit des Verwalters heraus gerechtfertigt und angemessen sein (BGH, Beschluss vom 08.11.2012 - IX ZB 139/10). Anfall und Höhe eines Zuschlages sind nach dem Einzelfall zu bestimmen. Sie haben sich daran zu orientieren, ob der Verwalter quantitativ und/oder qualitativ mehr belastet wurde, als in einem vergleichbaren Verfahren. Das Gericht ist bei der Bemessung von Zu- und Abschlägen auch nicht an sog. "Faustregeltabellen" der Literatur gebunden (BGH, Beschlüsse v. 06.05.2010 - IX ZB 123/09 und v. 13.11.2008 - IX ZB 141/07). Vorliegend handelt es sich um ein Verfahren außergewöhnlichen Ausmaßes. Dies trifft auf die Tätigkeiten des vorläufigen Insolvenzverwalters zu wie auch auf das zu verwaltende Vermögen, was sich ebenfalls in der Berechnungsmasse widerspiegelt.
Im Zusammenhang mit relativ hohen Berechnungsmassen ist bei beantragten Zuschlägen für höheren quantitativen Aufwand die Prüfung erforderlich, ob der tatsächlich erforderte Aufwand erheblich über dem bei vergleichbaren Massen Üblichen liegt.
Bei der Dauer des vorläufigen Verfahrens von annähernd sieben Wochen handelt es sich um einen relativ kurzen Zeitraum. Es waren existenzielle Entscheidungen zu treffen und maßgebliche Voraussetzungen zu schaffen und dies unter enormen Zeitdruck, so dass hier trotz bzw. wegen der Kürze der Zeit überdurchschnittliche Leistungen in nahezu allen Bereichen zu erbringen waren. Grundlegend bedeutsam für den Verlauf des weiteren Verfahrens war die Betriebsfortführung während der Dauer des gesamten vorläufigen Verfahrens.
Die Tätigkeiten des Verwalters waren u.a. auf die Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit ausgerichtet. Bereits die Sicherung des laufenden Geschäftsbetriebes (betreffend das Werftgelände, externe Lager, Wasserflächen, Dauerschuldverhältnisse, Versicherungsschutz, Bewachung, Feuerwehr, Gerüstbau, Kfz- und IT-Leasing, Liquidititätsplanungen) sind bei einem Betrieb dieser Größe erheblich. Insbesondere die Prüfung der Optionen des Umgangs mit dem Kreuzfahrtschiff Global One samt Einleitung erforderlicher Erhaltungsmaßnahmen und Vorbereitungen eines Weiterbaus waren über die Maßen umfangreich. Hinzu kamen diverse Optionsprüfungen für weitere in Bau oder Planung befindliche Großprojekte. Diese Tätigkeiten beinhalten bzw. gehen einher mit dem Bemühen um eine Sanierung des schuldnerischen Unternehmens. Sanierungsbemühungen stellen naturbedingt einen notwendigen Bestandteil einer Betriebsfortführung dar. Für die äußerst umfangreiche Betriebsfortführung nebst unternommener Sanierungsbemühungen inklusive Einleitung des M&A-Prozesses wird aufgrund der inhaltlichen Nähe, auch unter Berücksichtigung des während der Betriebsfortführung erwirtschafteten Überschusses, ein Zuschlag von insgesamt 280% bewilligt. Von dem Verfahren betroffen waren 1.123 Arbeitnehmer in einem tarifgebundenen Unternehmen. Neben der umgehenden Organisation der Insolvenzgeldvorfinanzierung und Prüfung der Möglichkeit Kurzarbeitergeld war eine, für den weiteren Standorterhalt erforderliche Sicherung der Arbeitnehmer, Transfergesellschaft zu errichten bzw. zu erweitern. Dies beinhaltete u.a. auch die Ermittlung des Finanzierungsbedarfs sowie eine schwierig zu verhandelnde Darlehensfinanzierung und den Abschluss von Betriebsvereinbarungen, mitunter unter Beteiligung von Gewerkschaften und Landeswirtschaftsministerium.
Es wird, auch unter Berücksichtigung der beteiligten Personalabteilung der Schulnerin, ein Zuschlag von 180% als angemessen betrachtet.Die Schuldnerin ist Teil einer Unternehmensgruppe, die an vier norddeutschlandweiten Standorten operiert. Die Schuldnerin ist in diesem Zusammenhang sowohl Mutter als auch als Tochter an Unternehmen beteiligt. Diese Verhältnisse waren zu ermitteln und aufzuklären, die schuldnerinsche Masse zu identifizieren und zu sichern. Weiterhin waren aufgrund gesellschaftsrechtlicher Verbundenheiten bspw. Gesellschafterdarlehen, Bereitschaftskredite, Übernahme- und Kooperationsverträge zu prüfen.
Für diesen zusätzlichen Aufwand aufgrund der Verflechtungen ist ein Zuschlag von 20% zu gewähren.Einen weiteren Schwerpunkt der vorläufigen Verwaltung bildete die Sichtung und Prüfung der komplexen Finanzierungsstrukturen der Schulderin mit zahlreichen Beteiligten. Im Rahmen der Befassung mit der Außen- und Innenfinanzierung waren Problematiken betreffend komplexe Sicherungsrechte, bezüglich der Schiffsbauwerke betreffend Raumsicherungsübereignung, Vermieterpfandrecht und Eigentumsvorbehalte, Schiffsbauwerkhypotheken, Sicherungszessionen inkl. Feststellung von Rangverhältnissen zu klären und entstandene Rechtskonflikte zu lösen. Im Weiteren waren Gegenstand der Bearbeitung Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge, bilaterale Intercompany-Darlehensverträge etc..
Für die entstandene zusätzliche Belastung durch die Außen- und Innenfinanzierung wird ein Zuschlag von insgesamt 90% als angemessen betrachtet.Die Prüfung von Eigentumsvorbehalten und Aussonderungsansprüchen von über 1000 Zulieferern und die Begleitung des Durchsetzungsprozesses rechtfertigt einen Zuschlag von 30%.Vor dem Hintergrund der bestehenden steuerlichen Organschaften innerhalb der MV Werftengruppe waren die sich daraus ergebenden Themen unter hohem zeitlichen Druck zu erörtern und und lösungsorientiert zu bearbeiten. Es wird ein Zuschlag von 15 % als angemessen betrachtet.
Für die hohe Anzahl der Gläubiger sowie die umfangreiche und kleinteilige Zusammenarbeit mit dem Gläubigerausschuss wird dem vorläufigen Verwalter ein Zuschlag von insgesamt 15% zugebilligt.Das Insolvenzverfahren der regional stark verwurzelten Schuldnerin hat ein großes öffentliches Interesse hervorgerufen, was mit zahlreichen und permanenten Presseanfragen aus In- und Ausland einherging. Im Sinne einer transparenten Koordination waren auch weitere, medial beteiligte Institutionen bis hin zur Landesregierung einzubeziehen.
Unterstützung erfolgte hier durch eine professionelle, gesondert vergütete Presseagentur; Pressetermine und -gespräche wurden zahlreich durch den vorläufigen Verwalter persönlich wahrgenommen und durchgeführt. Hierfür wird ein Zuschlag von 20% gewährt.
Insgesamt war unter Berücksichtigung der Abschläge für Erleichterungen durch Konzernverflechtungen, Dienstleister und Gesamtwürdigung ein Übersteigen des Regelsatzes gerechtfertigt. Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt. Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Schwerin, Demmlerplatz 1 - 2, 19053 Schwerin einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Schwerin, Demmlerplatz 1 - 2, 19053 Schwerin einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 14.03.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 580 IN 18/22 · MV Werften Wismar GmbH · Insolvenzgericht Schwerin
- Insolvenzgericht
- Schwerin
- Aktenzeichen
- 580 IN 18/22
- Wirksam am
- 07.11.2024
- Registerbezug
- Schwerin, HRB 12573
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MV Werften Wismar GmbH, vertr.d.d. GF Lars Peter Andersson, Colin Fook Yew Au, Gustaf Grönberg, Carsten Jonny Haake, Wendorfer Weg 5, 23966 Wismar
Registergericht: Amtsgericht Schwerin - Registergericht - Register-Nr.: HRB 12573
- Schuldnerin -
In dem Insolvenzverfahren hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung für die vorläufige Insolvenzverwaltung beantragt und über die gesetzliche Regelvergütung hinausgehende Zuschläge geltend gemacht. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Schwerin eingesehen werden. Es wird Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung dieses Textes gegeben.
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 05.11.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 580 IN 18/22 · MV Werften Wismar GmbH · Insolvenzgericht Schwerin
- Insolvenzgericht
- Schwerin
- Aktenzeichen
- 580 IN 18/22
- Wirksam am
- 25.07.2022
- Registerbezug
- Schwerin, HRB 12573
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MV Werften Wismar GmbH, vertr.d.d. GF Lars Peter Andersson, Colin Fook Yew Au, Gustaf Grönberg, Carsten Jonny Haake, Wendorfer Weg 5, 23966 Wismar
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 12573
- Schuldnerin -
Beschluss:
Die Vergütung des Mitglieds des vorläufigen und des Interims-Gläubigerausschusses Bundesagentur für Arbeit hier vertreten durch Jens Greulich, Norderstraße 103, 20097 Hamburg, wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses vom 23.06.2022.Die Vergütung der Gläubigerausschussmitglieder ist eine Tätigkeitsvergütung und bei der Festsetzung des Stundensatzes ist nach § 17 Abs. 1 Satz 2 InsVV insbesondere der Umfang der entfalteten Tätigkeit zu berücksichtigen. Das vorliegende Insolvenzverfahren zeichnet sich durch eine Vielzahl von Besonderheiten aus und entspricht keinem Durchschnittsverfahren, es handelt sich um ein Großverfahren. Das Gläubigerausschussmitglied musste sich mit komplexen rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhängen vertraut machen. Während der Gläubigerausschusssitzungen waren Entscheidungen zu wesentlichen und verfahrensleitenden Maßnahmen zu treffen. Entsprechend war der Stundensatz des Mitglieds des Gläubigerausschusses für die Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss mit BETRAG EUR an der oberen Grenze des § 17 Abs. 1 Satz 1 InsVV festzusetzen. Desweiteren erkennt das Gericht die geltend gemachte Stundenzahl vollständig an (vorliegend in Quotelung aufgrund mehrerer, im Zusammenhang stehender Verfahren). Für 11,078 Stunden war daher gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen. Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen. Der Insolvenzverwalter wurde zum Antrag gehört. Er bestätigte die aufgeführten Tätigkeiten, was sich ebenfalls mit den vorliegenden Protokollen der Sitzungen des vorläufigen Gläubigerausschusses deckt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Schwerin, Demmlerplatz 1 - 2, 19053 Schwerin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Schwerin, Demmlerplatz 1 - 2, 19053 Schwerin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 21.07.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 12573 HRB 12573: MV Werften Wismar GmbH, Wismar, Wendorfer Weg 5, 23966 Wismar. Nicht mehr Geschäftsführer: Andersson, Lars Peter, Wismar, *XX.XX.XXXX; Au, Colin Fook Yew, Wismar, *XX.XX.XXXX; Grönberg, Gustaf, Wi…
Vergütungsfestsetzung 580 IN 18/22 · MV Werften Wismar GmbH · Insolvenzgericht Schwerin
- Insolvenzgericht
- Schwerin
- Aktenzeichen
- 580 IN 18/22
- Wirksam am
- 11.04.2022
- Registerbezug
- Schwerin, HRB 12573
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MV Werften Wismar GmbH, vertr.d.d. GF Lars Peter Andersson, Colin Fook Yew Au, Gustaf Grönberg, Carsten Jonny Haake, Wendorfer Weg 5, 23966 Wismar
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 12573
- Schuldnerin -
Beschluss:
Die Vergütung des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses Frank Weber als Geschäftsführer der Werkzeughandel Weber Wismar GmbH, Zum Magazin 1 (Gewerbegebiet West), 23966 Wismar, wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses vom 16.03.2022 nebst Korrektur vom 07.04.2022.Die Vergütung der Gläubigerausschussmitglieder ist eine Tätigkeitsvergütung und bei der Festsetzung des Stundensatzes ist nach § 17 Abs. 1 Satz 2 InsVV insbesondere der Umfang der entfalteten Tätigkeit zu berücksichtigen.
Das vorliegende Insolvenzverfahren zeichnet sich durch eine Vielzahl von Besonderheiten aus und entspricht in keiner Hinsicht einem Durchschnittsverfahren. Es handelt sich um einen großen Geschäftsbetrieb mit mehr als 1000 Mitarbeitern (Großverfahren). Das Gläubigerausschussmitglied musste sich mit komplexen rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhängen vertraut machen. Während der Gläubigerausschusssitzungen waren Entscheidungen zu wesentlichen und verfahrensleitenden Maßnahmen, wie bspw. zur Errichtung einer Transfergesellschaft sowie der Aufnahme eines Massekredits, zu treffen. Entsprechend war der Stundensatz des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses für seine Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss mit 300,00 EUR an der oberen Grenze des § 17 Abs. 1 Satz 1 InsVV festzusetzen. Desweiteren erkennt das Gericht die geltend gemachte Stundenzahl vollständig an.
Für 22 Stunden 35 Minuten war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt 5.700,00 EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.Der Insolvenzverwalter wurde zum Antrag gehört. Er bestätigte die aufgeführten Tätigkeiten, was sich ebenfalls mit den vorliegenden Protokollen der Sitzungen des vorläufigen Gläubigerausschusses deckt.Die Vergütung des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses Frank Weber als Geschäftsführer der Werkzeughandel Weber Wismar GmbH, Zum Magazin 1 (Gewerbegebiet West), 23966 Wismar, wurde festgesetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Schwerin, Demmlerplatz 1 - 2, 19053 Schwerin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Schwerin, Demmlerplatz 1 - 2, 19053 Schwerin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 08.04.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 580 IN 18/22 · MV Werften Wismar GmbH · Insolvenzgericht Schwerin
- Insolvenzgericht
- Schwerin
- Aktenzeichen
- 580 IN 18/22
- Wirksam am
- 04.04.2022
- Registerbezug
- Schwerin, HRB 12573
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MV Werften Wismar GmbH, vertr.d.d. GF Lars Peter Andersson, Colin Fook Yew Au, Gustaf Grönberg, Carsten Jonny Haake, Wendorfer Weg 5, 23966 Wismar
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 12573
- Schuldnerin -
Beschluss:
Die Vergütung des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses Ines Scheel als Betriebsratsvorsitzende der MV Werften Wismar GmbH und als Gesamtbetriebsratsvorsitzende der MV Werften, Primelweg 77, 23966 Wismar, wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses vom 18.03.2022.Die Vergütung der Gläubigerausschussmitglieder ist eine Tätigkeitsvergütung und bei der Festsetzung des Stundensatzes ist nach § 17 Abs. 1 Satz 2 InsVV insbesondere der Umfang der entfalteten Tätigkeit zu berücksichtigen.
Das vorliegende Insolvenzverfahren zeichnet sich durch eine Vielzahl von Besonderheiten aus und entspricht in keiner Hinsicht einem Durchschnittsverfahren. Es handelt sich um einen großen Geschäftsbetrieb mit mehr als 1000 Mitarbeitern (Großverfahren). Das Gläubigerausschussmitglied musste sich mit komplexen rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhängen vertraut machen. Während der Gläubigerausschusssitzungen waren Entscheidungen zu wesentlichen und verfahrensleitenden Maßnahmen, wie bspw. zur Errichtung einer Transfergesellschaft sowie der Aufnahme eines Massekredits, zu treffen.
Entsprechend war der Stundensatz des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses für ihre Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss mit BETRAG EUR an der oberen Grenze des § 17 Abs. 1 Satz 1 InsVV festzusetzen. Desweiteren erkennt das Gericht die geltend gemachte Stundenzahl vollständig an.
Für 16,5 Stunden errechnet sich somit ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR.
Der Insolvenzverwalter wurde zum Antrag gehört. Er bestätigte die aufgeführten Tätigkeiten, was sich ebenfalls mit den vorliegenden Protokollen der Sitzungen des vorläufigen Gläubigerausschusses deckt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Schwerin, Demmlerplatz 1 - 2, 19053 Schwerin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Schwerin, Demmlerplatz 1 - 2, 19053 Schwerin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 31.03.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 12573 HRB 12573: MV Werften Wismar GmbH, Wismar, Wendorfer Weg 5, 23966 Wismar. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Forderungsprüfung 580 IN 18/22 · MV Werften Wismar GmbH · Insolvenzgericht Schwerin
- Insolvenzgericht
- Schwerin
- Aktenzeichen
- 580 IN 18/22
- Wirksam am
- 10.03.2022
- Registerbezug
- Schwerin, HRB 12573
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MV Werften Wismar GmbH, vertr.d.d. GF Carsten Jonny Haake, Bremerhaven
Geschäftsanschrift: Wendorfer Weg 5, 23966 Wismar
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 12573
- Schuldnerin -
Geschäftszweig/Beschäftigung: Schifffahrt
1. Auf den am 10.01.2022 bei Gericht eingegangenen Insolvenzantrag wird das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.03.2022 um 09.30 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen
Freiligrathstraße 1, 18055 Rostock
Telefon: 0381 49170
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 05.04.2022 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 17.04.2022 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Mittwoch, 11.05.2022, 10:00 Uhr,
MV Werften Wismar GmbH, Werftstraße 4, Tor 1, Halle 40, 23966 Wismar
Der Einlass beginnt um 08:00 Uhr
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Mittwoch, 11.05.2022, 10:00 Uhr,
MV Werften Wismar GmbH, Werftstraße 4, Tor 1, Halle 40, 23966 Wismar
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auf die allgemein geltenden Coronaschutzmaßnahmen wird hingewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Schwerin
Demmlerplatz 1 - 2
19053 Schwerin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 01.03.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 12573 HRB 12573: MV Werften Wismar GmbH, Wismar, Wendorfer Weg 5, 23966 Wismar. Durch Beschluss des Amtsgerichts Schwerin (580 IN 18/22) vom 12.01.2022 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlic…
Insolvenzbekanntmachung 580 IE 10/22 · MV Werften Wismar GmbH · Insolvenzgericht Schwerin
- Insolvenzgericht
- Schwerin
- Aktenzeichen
- 580 IE 10/22
- Wirksam am
- 13.01.2022
- Registerbezug
- Schwerin, HRB 12573
In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
MV Werften Wismar GmbH, vertr.d.d. GF Lars Peter Andersson, Colin Fook Yew Au, Gustaf Grönberg, Carsten Jonny Haake, Wendorfer Weg 5, 23966 Wismar
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 12573
- Schuldnerin -
Beschluss:
Es wird festgestellt, dass für alle Insolvenzanträge der Unternehmen der MV Werften Gruppe, der die Schuldnerin angehört, das Amtsgericht Schwerin zuständig ist.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 12.01.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Sicherungsmaßnahme 580 IN 18/22 · MV Werften Wismar GmbH · Insolvenzgericht Schwerin
- Insolvenzgericht
- Schwerin
- Aktenzeichen
- 580 IN 18/22
- Wirksam am
- 12.01.2022
- Registerbezug
- Schwerin, HRB 12573
In dem Verfahren über den Antrag
MV Werften Wismar GmbH, vertr.d.d. GF Lars Peter Andersson, Colin Fook Yew Au, Gustaf Grönberg, Carsten Jonny Haake, Wendorfer Weg 5, 23966 Wismar
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 12573
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, Freiligrathstraße 1, 18055 Rostock, Telefon: 0381 49170 bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, auf den Namen der Schuldnerin oder auf seinen Namen in der Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter Sonderkonten (gemäß Urteilen des Bundesgerichtshofes vom 07.02.2019, Az. IX ZR 47/18 und vom 24.01.2019, Az. IX ZR 110/17) zu eröffnen und auch über diese Konten zu verfügen.
Er wird insoweit ermächtigt, für die Kontoführung Masseverbindlichkeiten i. S. v. § 55 Abs. 2 InsO zu begründen.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Schwerin, Demmlerplatz 1 - 2, 19053 Schwerin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 12.01.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 12573 HRB 12573: MV Werften Wismar GmbH, Wismar, Wendorfer Weg 5, 23966 Wismar. Eine Liste der Aufsichtsratsmitglieder ist zum Handelsregister eingereicht worden.
HRB 12573 HRB 12573: MV Werften Wismar GmbH, Wismar, Wendorfer Weg 5, 23966 Wismar. Bestellt als Geschäftsführer: Andersson, Lars Peter, Wismar, *XX.XX.XXXX; Au, Colin Fook Yew, Wismar, *XX.XX.XXXX; Grönberg, Gustaf, …
HRB 12573 HRB 12573: MV Werften Wismar GmbH, Wismar, Wendorfer Weg 5, 23966 Wismar. Der mit der MV Werften Holdings Limited, Wismar (AG Schwerin, HRB 12602) am 24.11.2016 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag sowie d…
HRB 12573 HRB 12573: MV Werften Wismar GmbH, Wismar, Wendorfer Weg 5, 23966 Wismar. Die Gesellschafterversammlung vom 07.06.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Geschäftsjahr) beschlossen.
HRB 12573 HRB 12573: MV Werften Wismar GmbH, Wismar, Wendorfer Weg 5, 23966 Wismar. Prokura erloschen: Behrendt, Jens Oliver, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Priebe, Michael, Retschow, *XX.XX.XXXX; Schröder-Westendorff, Hendrik…
HRB 12573 HRB 12573: MV Werften Wismar GmbH, Wismar, Wendorfer Weg 5, 23966 Wismar. Die Gesellschafterversammlung vom 03.03.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Geschäftsführung und Vertretung) sow…
HRB 12573 HRB 12573: MV Werften Wismar GmbH, Wismar, Wendorfer Weg 5, 23966 Wismar. Prokura erloschen: Marutz, Tomas, Eutin, *XX.XX.XXXX; Strunck, Raimon, Wismar, *XX.XX.XXXX.
HRB 12573 HRB 12573: MV Werften Wismar GmbH, Wismar, Wendorfer Weg 5, 23966 Wismar. Nicht mehr Geschäftsführer: Hagemann, Joachim, Otter, *XX.XX.XXXX.
HRB 12573 HRB 12573: MV Werften Wismar GmbH, Wismar, Wendorfer Weg 5, 23966 Wismar. Agierend unter der Firma der im Handelsregister des Amtsgerichts Schwerin unter HRB 12602 eingetragenen Zweigniederlassung der MV Wer…
HRB 12573 HRB 12573: MV Werften Wismar GmbH, Wismar, Wendorfer Weg 5, 23966 Wismar. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen: Marutz, Tomas, Eutin, *XX.XX.XXXX; Priebe, Michael…
HRB 12573 HRB 12573: MV Werften Wismar GmbH, Wismar, Wendorfer Weg 5, 23966 Wismar. Nicht mehr Geschäftsführer: Laakso, Jarmo, Potsdam, *XX.XX.XXXX.
HRB 12573 HRB 12573: MV Werften Wismar GmbH, Wismar, Wendorfer Weg 5, 23966 Wismar. Nicht mehr Geschäftsführer: Gruenhagen, Richard Dean, Zumikon / Schweiz, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Fetten, Peter, Ka…
HRB 12573 HRB 12573: MV Werften Wismar GmbH, Wismar, Wendorfer Weg 5, 23966 Wismar. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Abert, Kirsten, Rostock, *XX.XX.XXXX; Behrendt, Oli…
HRB 12573 HRB 12573: MV Werften Wismar GmbH, Wismar, Wendorfer Weg 5, 23966 Wismar. Vertretungsbefugnis von Amts wegen berichtigt, nun: Geschäftsführer: Laakso, Jarmo, Potsdam, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen …
HRB 12573 HRB 12573: MV Werften Wismar GmbH, Wismar, Wendorfer Weg 5, 23966 Wismar. Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkap…
HRB 12573 HRB 12573: MV Werften Wismar GmbH, Wismar, Wendorfer Weg 5, 23966 Wismar. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Laakso, Jarmo, Potsdam, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Gruenhagen, Ri…
HRB 12573 HRB 12573: MV Werften Wismar GmbH, Wismar, Wendorfer Weg 5, 23966 Wismar. Mit der MV Werften Holdings Limited, Wismar (AG Schwerin, HRB 12602) als herrschendem Unternehmen ist am 24.11.2016 ein Gewinnabführu…
HRB 12573 HRB 12573: MV Werften Wismar GmbH, Wismar, Wendorfer Weg 5, 23966 Wismar. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Bockler, Christian Albert, Nürnberg, *XX.XX.XXXX.
HRB 12573 HRB 12573: MV Werften Wismar GmbH, Wismar, Wendorfer Weg 5, 23966 Wismar. Mit der MV Werften Holdings Limited, Wismar (AG Schwerin, HRB 12602) als herrschendem Unternehmen ist am 29.11.2016 ein Gewinnabführu…
HRB 12573 HRB 12573: MV Werften Wismar GmbH, Wismar, Wendorfer Weg 5, 23966 Wismar. Nicht mehr Geschäftsführer: Haake, Carsten J., Bremerhaven, *XX.XX.XXXX; Pallentin, Rüdiger, Bremerhaven, *XX.XX.XXXX; Petersjohann, …
HRB 12573 HRB 12573: MV Werften Wismar GmbH, Wismar, Wendorfer Weg 5, 23966 Wismar. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.01.2016, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 14.0…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.