HRB 6153
MUTAVI-Solutions GmbH
aktuell 17 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
In der Eller 1, 36119 NeuhofGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Neuhof
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 26.11.2020
- Datenstand
- 2025-09-28
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Claudio Passerini
Frankfurt am Main
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsanschrift
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Handelsregister
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Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 200/20 M-17-6 · MUTAVI-Solutions GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 200/20 M-17-6
- Wirksam am
- 06.06.2025
- Registerbezug
- Fulda, HRB 6153
Amtsgericht Frankfurt Insolvenzgericht
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 810 IN 200/20 M-17-6 · MUTAVI-Solutions GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 200/20 M-17-6
- Wirksam am
- 02.06.2025
- Registerbezug
- Fulda, HRB 6153
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Zustellungsauslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 391.281,01 errechnet sich zunächst die Regelvergütung von EUR XXX, die insbesondere aufgrund der Seitens des Insolvenzverwalters im Bereich der übertragenen Sanierung (20%) und der Bearbeitung der Arbeitnehmerbelange (10%) geleisteten Mehrarbeit sowie dem allgemein festzustellenden Schwierigkeitsgrad und Umfang des Gesamtverfahrens eine Erhöhung der Regelvergütung um 30,00% auf die dann ausreichend und angemessene Gesamtvergütung von netto EUR XXX rechtfertigt.
Antragsgemäß sind Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festzusetzen gewesen, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Landgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main, den 28.05.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 810 IN 200/20 M-17-6 · MUTAVI-Solutions GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 200/20 M-17-6
- Wirksam am
- 23.05.2025
- Registerbezug
- Fulda, HRB 6153
23.05.2025
- Insolvenzgericht -
810 IN 200/20 M-17-6
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
MUTAVI-Solutions GmbH
In der Eller 1
36119 Neuhof (AG Fulda, HRB 6153)
werden für den vorläufigen Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung: EUR
Auslagenpauschale: EUR
Summe: EUR
Gründe:
Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 320.227,01 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von . Aus diesem Betrag steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt. Mit diesem Bruchteil ist die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters in einem durchschnittlichen Verfahren abgegolten. Zuschläge können demnach nur für eine Tätigkeit zugestanden werden, die über das gewöhnliche Maß hinaus den vorläufigen Insolvenzverwalter in Anspruch genommen haben. Das vorliegende Verfahren rechtfertigt aufgrund der arbeitsintensiven Betriebsfortführung mit 20 Arbeitnehmern inklusive der Insolvenzgeldvorfinanzierung sowie der Vorbereitung eines Investorenprozesses die Erhöhung des Bruchteils (Prozentsatzes) um 35% auf insgesamt 60%.
Die sich ergebende Vergütung in Höhe von EUR 19.414,09 ist dem Verfahren sowohl angemessen als auch ausreichend.
Antragsgemäß erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt; § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt, 23.05.25
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 810 IN 200/20 M-17-6 · MUTAVI-Solutions GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 200/20 M-17-6
- Wirksam am
- 22.08.2022
- Registerbezug
- Fulda, HRB 6153
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 06.03.2023 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 22.08.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 810 IN 200/20 M-17-6 · MUTAVI-Solutions GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 200/20 M-17-6
- Wirksam am
- 22.04.2021
- Registerbezug
- Fulda, HRB 6153
Eller 1, 36119 Neuhof (AG Fulda, HRB 6153),
vertreten durch:
1. Johannes Henkel, (Geschäftsführer),
2. Claudio Passerini, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum
28.06.2021 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen
im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum
05.07.2021 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung
bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum
Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein
Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 15.04.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 6153 HRB 6153: MUTAVI-Solutions GmbH, Neuhof, In der Eller 1, 36119 Neuhof. Durch Anmeldung des Insolvenzverwalters vom 23.11.2020 ist das Geschäftsjahr geändert.
HRB 6153 HRB 6153: MUTAVI-Solutions GmbH, Neuhof, In der Eller 1, 36119 Neuhof. Nicht mehr Geschäftsführer: Henkel, Johannes, Eiterfeld, *XX.XX.XXXX.
Forderungsprüfung 810 IN 200/20 M-17-6 · MUTAVI-Solutions GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 200/20 M-17-6
- Wirksam am
- 04.06.2020
- Registerbezug
- Fulda, HRB 6153
Eller 1, 36119 Neuhof (AG Fulda, HRB 6153), vertr. d.: 1. Johannes Henkel,
(Geschäftsführer), 2. Claudio Passerini, (Geschäftsführer), wird zum
Sonderverwalter bestellt:
Rechtsanwalt Alexander Jacobi, Westhafenplatz 6, 60327 Frankfurt am Main, Tel.:
069/2400650, Fax: 069/24006510 .
Der Aufgabenkreis des Sonderverwalters umfasst insbesondere:
· die Befugnis, Rechtsgeschäfte für die Schuldnerin in den Fällen
vorzunehmen, insbesondere Willenserklärungen abzugeben, in denen der
Insolvenzverwalter der Schuldnerin entsprechend § 181 BGB an ihrer Vertretung
gehindert ist ("Insichgeschäfte").
· die Übernahme der Prüfung von Forderungen, die der Insolvenzverwalter
Miguel Grosser als Insolvenzverwalter eines anderen Schuldners im hiesigen
Insolvenzverfahren angemeldet hat.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Insolvenzgericht,
Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder
auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden,
wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht,
Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main ankommt. Sie ist von dem
Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung
muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung
enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die
Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung
zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Frankfurt am Main, 03.06.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 6153 HRB 6153: MUTAVI-Solutions GmbH, Neuhof, In der Eller 1, 36119 Neuhof. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 200/20 M-17-6 · MUTAVI-Solutions GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 200/20 M-17-6
- Wirksam am
- 13.05.2020
- Registerbezug
- Fulda, HRB 6153
MUTAVI-Solutions GmbH, In der Eller 1, 36119 Neuhof (AG Fulda, HRB 6153),
vertreten durch:
1. Johannes Henkel, (Geschäftsführer),
2. Claudio Passerini, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter:
Rechtsanwalt Miguel Grosser, Westhafenplatz 6, 60327 Frankfurt am Main, Tel.:
069/2400650, Fax: 069/24006510
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter
vorzunehmen. Anmeldefrist: 14.07.2020
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende
Anträge sind bis zum 28.07.2020 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht,
Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
· Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
· Wahl eines Gläubigerausschusses
· Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
· Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
· gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung),
100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle),
162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten
Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach
§ 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als
festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 13.05.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Sicherungsmaßnahme 810 IN 200/20 M-17-6 · MUTAVI-Solutions GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 200/20 M-17-6
- Wirksam am
- 12.05.2020
- Registerbezug
- Fulda, HRB 6153
- Insolvenzgericht -
810 IN 200/20 M
(bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
MUTAVI-Solutions GmbH, In der Eller 1, 36119 Neuhof (AG Fulda, HRB 6153),
vertreten durch:
1. Johannes Henkel, (Geschäftsführer),
2. Claudio Passerini, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Finkenhof Rechtsanwälte PartG mbB, Ulmenstraße 23-25, 60325 Frankfurt am Main,
wird heute am 01.05.2020 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11,
16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Miguel Grosser, Westhafenplatz 6, 60327 Frankfurt am Main, Tel.:
069/2400650, Fax: 069/24006510.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges
Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem
Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin
können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die
Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die
Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 466/20 M verbunden. Das
Verfahren 810 IN 200/20 M führt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 01.05.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 200/20 M-17-6 · MUTAVI-Solutions GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 200/20 M-17-6
- Wirksam am
- 12.02.2020
- Registerbezug
- Fulda, HRB 6153
MUTAVI-Solutions GmbH, In der Eller 1, 36119 Neuhof (AG Fulda, HRB 6153),
vertr. d.: 1. Johannes Henkel, (Geschäftsführer), 2. Claudio Passerini,
(Geschäftsführer), ist am 11.02.2020 um 15:56 Uhr die vorläufige Verwaltung des
Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind
nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Miguel Grosser, Westhafenplatz 6, 60327
Frankfurt am Main, Tel.: 069/2400650, Fax: 069/24006510 bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 11.02.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 6153 HRB 6153: MUTAVI-Solutions GmbH, Neuhof, In der Eller 1, 36119 Neuhof. Bestellt als Geschäftsführer: Passerini, Claudio, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Name…
HRB 6153 HRB 6153: MUTAVI-Solutions GmbH, Neuhof, In der Eller 1, 36119 Neuhof. Mit der Reifen Krieg GmbH in Neuhof (Amtsgericht Fulda HRB 5265) als herrschendem Unternehmen ist am 01.07.2019 ein Beherrschungs- und G…
HRB 6153 HRB 6153: MUTAVI-Solutions GmbH, Neuhof, Gewerbestraße 2, 36119 Neuhof. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: In der Eller 1, 36119 Neuhof.
HRB 6153 HRB 6153:MUTAVI-Solutions GmbH, Neuhof, Gewerbestraße 2, 36119 Neuhof.Nicht mehr Geschäftsführer: Möller, Jens, Frankfurt, *XX.XX.XXXX.
HRB 6153 MUTAVI-Solutions GmbH, Neuhof, Gewerbestraße 2, 36119 Neuhof. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.2.2012. Geschäftsanschrift: Gewerbestraße 2, 36119 Neuhof. Gegenstand: Erbring…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.