VR 722073

Musikvereinigung Leingarten e.V.

Amtsgericht Stuttgart · Baden-Württemberg

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Leingarten

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Registerdaten

Sitz
Leingarten
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Letzte Eintragung
04.11.2015
Datenstand
2025-11-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Vorstand

Manfred Werner

Leingarten

Vorstand

Wolfgang Neureuther

Leingarten

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende und der Stellvertreter. Sie vertreten jeweils einzeln.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-11-01

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
VR 722073 VR 722073: Musikvereinigung Leingarten e.V., Leingarten (c/o Manfred Werner, Daimlerstraße 36, 74211 Leingarten). Der Verein (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Verschmelzung des Vereins "Mus…
VR 722073: Musikvereinigung Leingarten e.V., Leingarten (c/o Manfred Werner, Daimlerstraße 36, 74211 Leingarten). Der Verein (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Verschmelzung des Vereins "Musikverein Großgartach", Leingarten (Amtsgericht Stuttgart VR 100416) und des Vereins "Musikverein Leingarten", Leingarten (Amtsgericht Stuttgart VR 101082) aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.05.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 20.05.2015 (Verschmelzung zur Neugründung). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.