HRA 1331

Musikhaus Mollenhauer GmbH & Co.KG

Amtsgericht Fulda · Hessen

aktuell 2 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Fulda

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Registerdaten

Sitz
Fulda
Datenstand
2024-12-02
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-02

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Stephan Mollenhauer GmbH & Co. Vermögensverwaltung und Musikschule KG Fulda

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

2
Veränderungen
HRA 1331 Stephan Mollenhauer GmbH & Co. Vermögensverwaltung und Musikschule KG, Fulda, Christian-Wirth-Straße 4, 36043 Fulda. Firma geändert, nun: Neue Firma: Musikhaus Mollenhauer GmbH & Co.KG.
Stephan Mollenhauer GmbH & Co. Vermögensverwaltung und Musikschule KG, Fulda, Christian-Wirth-Straße 4, 36043 Fulda. Firma geändert, nun: Neue Firma: Musikhaus Mollenhauer GmbH & Co.KG.
Veränderungen
HRA 1331 Stephan Mollenhauer GmbH & Co. Vermögensverwaltung und Musikschule KG, Fulda, Christian-Wirth-Straße 4, 36043 Fulda. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrag…
Stephan Mollenhauer GmbH & Co. Vermögensverwaltung und Musikschule KG, Fulda, Christian-Wirth-Straße 4, 36043 Fulda. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der J. Mollenhauer GmbH & Co. Vermögensverwaltung und Musikschule KG mit Sitz in Fulda (Amtsgericht Fulda HRB 589) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.