VR 584

Museumsverein Düren e. V.

Amtsgericht Düren · Nordrhein-Westfalen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Düren

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Registerdaten

Sitz
Düren
Datenstand
2025-01-09
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-09

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Museums - Verein Düren

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 584 Museums - Verein, Düren, (Hoeschplatz 1, 52349 Düren).Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.09.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederve…
Museums - Verein, Düren, (Hoeschplatz 1, 52349 Düren).Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.09.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 01.10.2009 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.09.2009 mit dem Förderverein Düren-Jülich-Euskirchener Papiergeschichte e. V. mit Sitz in Düren (Amtsgericht Düren VR 1109) verschmolzen. Die Mitgliederversammlung vom 01.10.2009 hat die Änderung der Satzung in § 1 Abs. 1 und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen. Neuer Vereinsname: Museumsverein Düren e.V.. Sie hat ferner die vollständige Neufassung der Satzung beschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.