VR 3766
Museumsbahn Buckower Kleinbahn e.V.
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Buckow (Märkische Schweiz)
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Registerdaten
- Sitz
- Buckow (Märkische Schweiz)
- Datenstand
- 2024-12-25
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-12-25 Chronologischen Auszug ansehenHistorischer Auszug
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Museumsbahn Buckower Kleinbahn (MBK Buckow (Märkische Schweiz)) e.V. Buckow
- Museumsbahn Buckower Kleinbahn e.V. (MBK Buckow (Märk. Schweiz) e.V.) Buckow (Märkische Schweiz)
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
VR 3766 FF VR 3766 FF: Museumsbahn Buckower Kleinbahn e.V., Buckow (Märkische Schweiz). Vertretungsregelung: Der Vorstand besteht aus drei bis fünf Mitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zw…
Hönicke, Klaus, *XX.XX.XXXX, Berlin; Vorstandsmitglied: 10.
Hörenz, Lutz, *XX.XX.XXXX, Seelow; Vorstandsmitglied: 11.
Zehm, Klaus, *XX.XX.XXXX, Müncheberg; Änderung zu Nr. 8: 1. Vorsitzender: Klötzer, Uwe, *XX.XX.XXXX, Berlin; Rechtsverhaeltnis: Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 09.06.2012, 16.03.2013 sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom gleichen Tag der Eisenbahnverein Märkische Schweiz e.V. mit Sitz in Buckow (Märkische Schweiz) (Amtsgericht Frankfurt (Oder), VR 3529 FF) und der zustimmenden Beschlüsse vom gleichen Tag durch Übertragung des Vermögens als Ganzes verschmolzen.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:
Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.