HRA 5516
Murattex Großhandel GmbH & Co. KG
aktuell 10 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Ostwall 169, 47798 KrefeldGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Krefeld
- Rechtsform
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Letzte Eintragung
- 02.07.2019
- Datenstand
- 2025-10-30
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
John Joseph Hubbock
Amsterdam
Murattex Verwaltungs GmbH
Krefeld
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 91 IN 30/17 · Murattex Großhandel GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Krefeld
- Insolvenzgericht
- Krefeld
- Aktenzeichen
- 91 IN 30/17
- Wirksam am
- 09.04.2021
- Registerbezug
- Krefeld, HRA 5516
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 5516 eingetragenen
Murattex Großhandel GmbH & Co. KG, Ostwall 169, 47798 Krefeld, gesetzlich
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im
Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 11147 eingetragene Murattex
Verwaltungs GmbH, Gladbacher Straße 150, 47805 Krefeld, diese vertreten durch
den Geschäftsführer Izzet Duyar, Schmaler Weg 15 b, 46562 Voerde (Niederrhein)
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen
im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der 08.06.2021. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
Krefeld, Zimmer Nr. H 044 niedergelegt.
91 IN 30/17
Amtsgericht Krefeld, 09.04.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 91 IN 30/17 · Murattex Großhandel GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Krefeld
- Insolvenzgericht
- Krefeld
- Aktenzeichen
- 91 IN 30/17
- Wirksam am
- 15.02.2021
- Registerbezug
- Krefeld, HRA 5516
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 5516 eingetragenen
Murattex Großhandel GmbH & Co. KG, Ostwall 169, 47798 Krefeld, gesetzlich
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im
Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 11147 eingetragene Murattex
Verwaltungs GmbH, Gladbacher Straße 150, 47805 Krefeld, diese vertreten durch
den Geschäftsführer Izzet Duyar, Schmaler Weg 15 b, 46562 Voerde (Niederrhein)
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen
Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
G r ü n d e
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 02.10.2017 bis zum
06.06.2019 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine
Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine
Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 vom Hundert der Staffelvergütung des § 2
Abs. 1 InsVV (§ 11 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens xxx EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters
kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt
werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug 0,00 EUR.
Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach xxx EUR.
Die Regelmindestvergütung nach diesem Wert beträgt xxx EUR.
Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe
von xxx EUR zu.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und
den Vergütungsantrag vom 18.01.2021 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im
Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige
Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen
Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert,
danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch xxx EUR je
angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung
nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3
InsO; § 567 Abs. 2 ZPO § 11 RPflG gegeben, wenn der Wert des
Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die
Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht
erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben.
Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/
Sachwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798
Krefeld oder dem Landgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, die
Erinnerung ausschließlich bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798
Krefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der
Geschäftsstelle einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift
der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht
Krefeld oder dem Landgericht Krefeld eingegangen sein. Die Erinnerung muss
innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Krefeld eingegangen sein.
Dies gilt auch dann, wenn das Rechtsmittel zur Niederschrift der
Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese
nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt
auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem
Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei
weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist
ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Rechtsmittel gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss
für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß §
130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
Krefeld, Zimmer Nr. H 044 eingesehen werden.
91 IN 30/17
Amtsgericht Krefeld, 11.02.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 91 IN 30/17 · Murattex Großhandel GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Krefeld
- Insolvenzgericht
- Krefeld
- Aktenzeichen
- 91 IN 30/17
- Wirksam am
- 12.07.2019
- Registerbezug
- Krefeld, HRA 5516
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 5516 eingetragenen
Murattex Großhandel GmbH & Co. KG, Ostwall 169, 47798 Krefeld, gesetzlich
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im
Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 11147 eingetragene Murattex
Verwaltungs GmbH, Gladbacher Straße 150, 47805 Krefeld, diese vertreten durch
den Geschäftsführer Izzet Duyar, Schmaler Weg 15 b, 46562 Voerde (Niederrhein)
ist am 11.07.2019 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen,
dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
91 IN 30/17
Amtsgericht Krefeld, 11.07.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 5516 HRA 5516: Murattex Großhandel GmbH & Co. KG, Krefeld, Ostwall 169, 47798 Krefeld. Durch Beschluss des Amtsgerichts Krefeld (91 IN 30/17) vom 07.06.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzver…
Forderungsprüfung 91 IN 30/17 · Murattex Großhandel GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Krefeld
- Insolvenzgericht
- Krefeld
- Aktenzeichen
- 91 IN 30/17
- Wirksam am
- 12.06.2019
- Registerbezug
- Krefeld, HRA 5516
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 5516 eingetragenen
Murattex Großhandel GmbH & Co. KG, Ostwall 169, 47798 Krefeld, gesetzlich
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im
Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 11147 eingetragene Murattex
Verwaltungs GmbH, Gladbacher Straße 150, 47805 Krefeld, diese vertreten durch
den Geschäftsführer Izzet Duyar, Schmaler Weg 15 b, 46562 Voerde (Niederrhein)
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 07.06.2019, um 09:00
Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 24.04.2017 bei Gericht eingegangenen
Antrags einer Gläubigerin sowie eines am 06.06.2017 eingegangenen Antrags eines
weiteren Gläubigers. .
Zugleich werden die Verfahren 91 IN 30/17 und 91 IN 44/17 unter Führung des
zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Peter Minuth,
Willstätterstraße 62, 40549 Düsseldorf, Telefon: 0211-492240, Fax:
0211-4922487.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 08.08.2019 unter Beachtung des
§ 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft
unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28
Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht
mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird
schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO)
entspricht, ist
der 09.09.2019.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei
Gericht einreichen
* zur Person des Insolvenzverwalters,
* zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68
InsO),
* zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3
InsO),
* zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von
Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
* zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll,
die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits
mit erheblichem Streitwert,
* zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§162, 163 InsO),
* zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
* zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des
Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten
Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs.
1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens
ab dem 19.08.2019 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 044
niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung
bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im
Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder
ihrem Rang bestritten wird.
Zur Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO) wird bestimmt:
National-Bank Essen, IBAN DE24360200300002343614.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu
bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner)
sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die Zuständigkeit hinsichtlich der gerichtlichen Prüfung der Rechnungslegung
des vorläufigen Verwalters wird auf den/die Rechtspfleger/Rechtspflegerin
übertragen (§§ 7,18 Abs. 1 RpflG).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der
sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist
bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld schriftlich in
deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die
Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht
Krefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch
die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der
frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses
sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss
eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
91 IN 30/17
Amtsgericht Krefeld, 07.06.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 91 IN 30/17 · Murattex Großhandel GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Krefeld
- Insolvenzgericht
- Krefeld
- Aktenzeichen
- 91 IN 30/17
- Wirksam am
- 25.01.2019
- Registerbezug
- Krefeld, HRA 5516
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 5516 eingetragenen
Murattex Großhandel GmbH & Co. KG, Ostwall 169, 47798 Krefeld, gesetzlich
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im
Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 11147 eingetragene Murattex
Verwaltungs GmbH, Gladbacher Straße 150, 47805 Krefeld, diese vertreten durch
den Geschäftsführer Izzet Duyar, Schmaler Weg 15 b, 46562 Voerde (Niederrhein)
ist am 25.01.2019, um 09:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Peter Minuth,
Willstätterstraße 62, 40549 Düsseldorf bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2
Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der
Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen
Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die
Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser
Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Dieser Beschluss hat die in § 240 ZPO bezeichneten Wirkungen.
Im Übrigen gilt der Beschluss vom 02.10.2017 fort.
91 IN 30/17
Amtsgericht Krefeld, 02.10.2017
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 91 IN 30/17 · Murattex Großhandel GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Krefeld
- Insolvenzgericht
- Krefeld
- Aktenzeichen
- 91 IN 30/17
- Wirksam am
- 02.10.2017
- Registerbezug
- Krefeld, HRA 5516
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 5516 eingetragenen
Murattex Großhandel GmbH & Co. KG, Ostwall 169, 47798 Krefeld, gesetzlich
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im
Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 11147 eingetragene Murattex
Verwaltungs GmbH, Gladbacher Straße 150, 47805 Krefeld, diese vertreten durch
den Geschäftsführer John Joseph Hubbock, Gladbacher Str. 328, 47805 Krefeld
ist am 02.10.2017, um 10:25 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Peter Minuth,
Heinrich-Heine-Allee 20, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2
InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
91 IN 30/17
Amtsgericht Krefeld, 02.10.2017
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 5516 HRA 5516: Murattex Großhandel GmbH & Co. KG, Krefeld, Gladbacher Straße 307, 47805 Krefeld. Änderung zur Geschäftsanschrift: Ostwall 169, 47798 Krefeld.
HRA 5516 HRA 5516: Murattex Großhandel GmbH & Co. KG, Krefeld, Gladbacher Straße 150, 47805 Krefeld. Änderung zur Geschäftsanschrift: Gladbacher Straße 307, 47805 Krefeld.
HRA 5516 Murattex Großhandel GmbH & Co. KG, Krefeld (Gladbacher Straße 150, 47805 Krefeld, Im- und Export von sowie Groß- und Einzelhandel mit sowie Ankauf und Verkauf von Waren aller Art, insbesondere Haushaltsgerät…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.