HRB 100932 früher Amtsgericht Gifhorn
Munzel-Technischer Geräte Vertrieb GmbH
aktuell 4 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
An der Hütte 3, 31246 LahstedtGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Lahstedt
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Letzte Eintragung
- 02.02.2023
- Datenstand
- 2025-02-04
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Oliver Hesse
Lahstedt
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so vertritt jeder gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder Prokuristen.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-03-06 Chronologischen Auszug ansehenHistorischer Auszug
Historischer Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung.
Historischen Auszug ansehenRegisterinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2025-02-04 Registerinformationen ansehenRegistertreffer
Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- TGV - Technischer Geräte Vertrieb Gesellschaft mit beschränkter Haftung Lahstedt
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Groß- und Einzelhandel sowie der Im- und Export mit technischen Geräten aller Art. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, welche unmittelbar dem Zweck des Unternehmens dienen oder ihn zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu begründen und Unternehmen dieser Branche zu übernehmen, sich daran zu beteiligen, oder als Komplementärin die Geschäfte solcher Unternehmen zu führen.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 35 IN 149/22 · Munzel-Technischer Geräte Vertrieb GmbH · Insolvenzgericht Gifhorn
- Insolvenzgericht
- Gifhorn
- Aktenzeichen
- 35 IN 149/22
- Wirksam am
- 23.06.2026
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 100932
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 15.07.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gifhorn, 22.06.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 35 IN 149/22 · Munzel-Technischer Geräte Vertrieb GmbH · Insolvenzgericht Gifhorn
- Insolvenzgericht
- Gifhorn
- Aktenzeichen
- 35 IN 149/22
- Wirksam am
- 25.04.2023
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 100932
Munzel-Technischer Geräte Vertrieb GmbH, An der Hütte 3, 31246 Ilsede (AG Hildesheim, HRB 100932),
vertreten durch:
Oliver Hesse, An der Hütte 3, 31246 Ilsede, (Geschäftsführer),
erschienen bei Aufruf der Sache niemand, da die Durchführung im schriftlichen Verfahren erfolgt.
Der Termin dient der Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters gem. § 160 InsO.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Boris Frhr. v. d. Bussche hat mit Schreiben vom 13.03.2023 beantragt
den Insolvenzverwalter zu ermächtigt, den Fuhrpark und die Vorräte (ggfs. auch an besonders Interessierte nach § 162 InsO) freihändig zu veräußern.
Den Gläubigern wurde Gelegenheit gegeben zu dem Antrag Stellung zu nehmen.
Da keine Stellungnahmen eingegangen sind und seitens der Gläubiger keine Anträge gestellt wurden, gilt die Zustimmung - auch wenn die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist - als erteilt.
Amtsgericht Gifhorn, 24.04.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 35 IN 149/22 · Munzel-Technischer Geräte Vertrieb GmbH · Insolvenzgericht Gifhorn
- Insolvenzgericht
- Gifhorn
- Aktenzeichen
- 35 IN 149/22
- Wirksam am
- 29.03.2023
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 100932
Es wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO) und es
wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf
20.04.2023.
Der Termin dient der Anhörung der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger im Fall der Einstellung des Insolvenzverfahrens aufgrund von Masseinsuffizienz ohne weitere Anhörung gemäß § 207 II InsO.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger für besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO) und zwar wird der Insolvenzverwalter ermächtigt, den Fuhrpark und die Vorräte (ggfs. auch an besonders Interessierte nach § 162 InsO) freihändig zu veräußern.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gifhorn, 28.03.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Eröffnung des Verfahrens 35 IN 149/22 · Munzel-Technischer Geräte Vertrieb GmbH · Insolvenzgericht Gifhorn
- Insolvenzgericht
- Gifhorn
- Aktenzeichen
- 35 IN 149/22
- Wirksam am
- 30.01.2023
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 100932
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Boris Frhr. v. d. Bussche, Lange Straße 25, 29451 Dannenberg (Elbe), Tel.: 05861/985560, Fax: 05861/9855621, E-Mail: dannenberg@bsb-inso.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 07.03.2023 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Gifhorn, 30.01.2023
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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.