HRB 28604

Multimedia-Network-Services KS UG (haftungsbeschränkt)

Amtsgericht Chemnitz · Sachsen

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Pöhl

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Registerdaten

Sitz
Pöhl
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Multimedia-Service-Center K&S UG (haftungsbeschränkt) Zwickau

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 208 IN 2195/24 · Multimedia-Network-Services KS UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
208 IN 2195/24
Wirksam am
12.08.2026
Registerbezug
Chemnitz, HRB 28604
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 208 IN 2195/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Multimedia-Network-Services KS UG (haftungsbeschränkt), vertr. d. d. GF Stiev Schubert und Robert Kindermann, Christgrün 10, 08543 Pöhl, Amtsgericht Chemnitz, HRB 28604

- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.

|Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis

haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 12.10.2026 beim

Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz

einzureichen.

Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.

Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 48.632,85 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von ca. 632,47 EUR zur Verfügung".

Rechtsbehelfsbelehrung:

Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.

Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz;

Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

Für alle Verfahren gilt ab 01.01.2022:
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen.

Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 208 IN 2195/24 · Multimedia-Network-Services KS UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
208 IN 2195/24
Wirksam am
12.08.2026
Registerbezug
Chemnitz, HRB 28604
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 208 IN 2195/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Multimedia-Network-Services KS UG (haftungsbeschränkt), vertr. d. d. GF Stiev Schubert und Robert Kindermann, Christgrün 10, 08543 Pöhl, Amtsgericht Chemnitz, HRB 28604

wurde die Vergütung des/r Verwalters/in für Tätigkeit im Insolvenzverfahren mit Beschluss vom 11.08.2026 festgesetzt. Der vollständige Beschluss liegt zur Einsicht der Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz

einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 208 IN 2195/24 · Multimedia-Network-Services KS UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
208 IN 2195/24
Wirksam am
05.05.2026
Registerbezug
Chemnitz, HRB 28604
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 208 IN 2195/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Multimedia-Network-Services KS UG (haftungsbeschränkt), vertr. d. d. GF Stiev Schubert und Robert Kindermann Christgrün 10, 08543 Pöhl, Amtsgericht Chemnitz , HRB 28604

ergeht am 30.04.2026 nachfolgende Entscheidung:

1. Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.

Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 26.05.2026 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.

Die Forderungsanmeldungen liegen in den Büroräumen des Insolvenzverwalters RA Prof. Dr. Nikolaus Schmidt, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.

Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz;

Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

Für alle Verfahren gilt ab 01.01.2022:
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen.

Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 208 IN 2195/24 · Multimedia-Network-Services KS UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
208 IN 2195/24
Wirksam am
25.02.2025
Registerbezug
Chemnitz, HRB 28604
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 208 IN 2195/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Multimedia-Network-Services KS UG (haftungsbeschränkt), vertr. d. d. GF Stiev Schubert und Robert Kindermann Christgrün 10, 08543 Pöhl, Amtsgericht Chemnitz, HRB 28604

ergeht am 21.02.2025 nachfolgende Entscheidung:

1. Die Beschlüsse über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Bestellung eines Insolvenzverwalters vom 01.02.2025 werden im Rubrum wie folgt berichtigt:

Anstelle von bisher: "Mulimedia-Network-Services KS UG (haftungsbeschränkt)" lautet es richtig: "Multimedia-Network-Services KS UG (haftungsbeschränkt)" .

Gründe:

....

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 28604 HRB 28604: Multimedia-Service-Center K&S UG (haftungsbeschränkt), Zwickau, Bahnhofstraße 53, 08056 Zwickau. Änderung der Geschäftsanschrift: Leipziger Straße 62, 08056 Zwickau.
HRB 28604: Multimedia-Service-Center K&S UG (haftungsbeschränkt), Zwickau, Bahnhofstraße 53, 08056 Zwickau. Änderung der Geschäftsanschrift: Leipziger Straße 62, 08056 Zwickau.
Neueintragungen
HRB 28604 Multimedia-Service-Center K&S UG (haftungsbeschränkt), Zwickau, Bahnhofstraße 53, 08056 Zwickau. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.01.2014. Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße …
Multimedia-Service-Center K&S UG (haftungsbeschränkt), Zwickau, Bahnhofstraße 53, 08056 Zwickau. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.01.2014. Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 53, 08056 Zwickau. Gegenstand des Unternehmens: Handel mit Produkten der Telekommunikations- & Informationstechnologie sowie Unterhaltungselektronik; Austausch von vorgefertigten Modulen, Netzteilen, Platinen, Laufwerken, Er-weiterungskarten; Installation von System- und Anwendungssoftware, Konfiguration von Systemdateien; Konfiguration von Hardware aus vorgefertigten Modulen sowie Modulaustausch, d. h. der Zusammenbau von Rechnern aus Fertigteilen; Auswechseln von vorgefertigten Verschleißteilen, wie Druckerköpfen, Tintenpatronen, Tonerbehältern, Trommeln u. ä.; technische Erweiterung durch nachträglichen Einbau von vorgefertigten Teilen zum Aufrüsten z.B. durch Erweiterungskarten oder Modulerweiterungen; Konfiguration von Netzwerken und Sat-Empfangsanlagen und Einrichtung entsprechenden Software; Vermittlung von Verträgen (Telekommunikation, Strom, Gas, Garantieverlängerungen/-erweiterungen, Leasing, TV, Webhosting, Software, Hardware); Printdesign, Grafik- und Fotobearbeitungen, Audio- und Videoproduktionen; Vermietung von IT-,TK- & TV-Technik. Stammkapital: 1.500,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kindermann, Robert, Zwickau, *XX.XX.XXXX; Schubert, Stiev, Zwickau, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.