HRA 7243
Multimarkt GmbH & Co. KG
aktuell 9 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Geschwister-Scholl-Straße 5-7, 33014 Bad DriburgGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Bad Driburg
- Rechtsform
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Letzte Eintragung
- 26.04.2019
- Datenstand
- 2025-10-21
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Irene Ide
Paderborn
Jakob Richter
Altenbeken
Multimarkt Verwaltungs GmbH
Bad Driburg
mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenTabea Ide
Borchen
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-04-23 Chronologischen Auszug ansehenDokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
2 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlRegisterinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2025-10-21 Registerinformationen ansehenÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 56/19 · Multimarkt GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Paderborn
- Insolvenzgericht
- Paderborn
- Aktenzeichen
- 2 IN 56/19
- Wirksam am
- 10.11.2025
- Registerbezug
- Paderborn, HRA 7243
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRA 7243 eingetragenen Multimarkt GmbH & Co. KG, Geschwister-Scholl-Str. 5-7, 33014 Bad Driburg, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin, die Multimarkt Verwaltungs GmbH, Geschwister-Scholl-Str. 5-7, 33014 Bad Driburg, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Tabea Ide, Geschwister-Scholl-Str. 5-7, 33014 Bad Driburg
wird nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt (§ 211 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
2 IN 56/19
Amtsgericht Paderborn, 10.11.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 56/19 · Multimarkt GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Paderborn
- Insolvenzgericht
- Paderborn
- Aktenzeichen
- 2 IN 56/19
- Wirksam am
- 06.12.2024
- Registerbezug
- Paderborn, HRA 7243
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRA 7243 eingetragenen Multimarkt GmbH & Co. KG, Geschwister-Scholl-Str. 5-7, 33014 Bad Driburg, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin, die Multimarkt Verwaltungs GmbH, Geschwister-Scholl-Str. 5-7, 33014 Bad Driburg, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Tabea Ide, Geschwister-Scholl-Str. 5-7, 33014 Bad Driburg
ist am 09.09.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 - 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens kann nunmehr die Einstellung des Verfahrens erfolgen.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
14.01.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO);
Der Schlussbericht ist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 236 niedergelegt.
Die Massegläubiger können sich ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag schriftlich äußern.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
2 IN 56/19
Amtsgericht Paderborn, 04.12.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Verteilungsverzeichnis 2 IN 56/19 · Multimarkt GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Paderborn
- Insolvenzgericht
- Paderborn
- Aktenzeichen
- 2 IN 56/19
- Wirksam am
- 21.10.2024
- Registerbezug
- Paderborn, HRA 7243
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRA 7243 eingetragenen Multimarkt GmbH & Co. KG, Geschwister-Scholl-Str. 5-7, 33014 Bad Driburg, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin, die Multimarkt Verwaltungs GmbH, Geschwister-Scholl-Str. 5-7, 33014 Bad Driburg, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Tabea Ide, Geschwister-Scholl-Str. 5-7, 33014 Bad Driburg
wurde die Schlussrechnung eingereicht, so dass mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung stattfindet. Es steht laut Schlussrechnung ein Bestand in Höhe von € 21.059,16 zur Verfügung. Dieser Bestand vermindert sich noch um die festzusetzende Verwaltervergütung nebst Auslagen sowie restierende Gerichtskosten. Auf die angemeldeten und anerkannten Forderungen der Gläubiger gemäß § 38 InsO in Höhe von € 290.898,40 wird keine Quote gezahlt werden. Auf die Masseverbindlichkeiten gem. § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO wird eine Quote von ca. 1,58 % gezahlt werden. Das Verteilungsverzeichnis gemäß § 188 InsO liegt zur Einsicht der Beteiligten beim Amtsgericht Paderborn, Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes, aus.
Bisher unbekannte Massegläubiger werden aufgefordert, sich binnen der Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Veröffentlichung bei dem Insolvenzverwalter zu melden. Gläubiger, deren Forderungen bestritten sind, werden auf die Ausschlussfristen gem. §§ 189, 194 InsO verwiesen, für Sonderrechtsgläubiger gilt der Hinweis auf §§ 190,191 InsO.
2 IN 56/19
Amtsgericht Paderborn, 21.10.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 2 IN 56/19 · Multimarkt GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Paderborn
- Insolvenzgericht
- Paderborn
- Aktenzeichen
- 2 IN 56/19
- Wirksam am
- 30.09.2024
- Registerbezug
- Paderborn, HRA 7243
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRA 7243 eingetragenen Multimarkt GmbH & Co. KG, Geschwister-Scholl-Str. 5-7, 33014 Bad Driburg, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin, die Multimarkt Verwaltungs GmbH, Geschwister-Scholl-Str. 5-7, 33014 Bad Driburg, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Tabea Ide, Geschwister-Scholl-Str. 5-7, 33014 Bad Driburg
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Oliver Ehrhardt, Neuhäuser Str. 113, 33102 Paderborn
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung XXX
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen XXX
Zwischensumme XXX
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von XXX XXX
Endbetrag XXX
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 17.04.2019 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens XXX betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse 33.204,53 €.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach XXX (§ 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von 51 Gläubigern auf XXX. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 12.09.2024 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch XXX je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Paderborn statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 236 eingesehen werden.
2 IN 56/19
Amtsgericht Paderborn, 25.09.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 56/19 · Multimarkt GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Paderborn
- Insolvenzgericht
- Paderborn
- Aktenzeichen
- 2 IN 56/19
- Wirksam am
- 11.09.2024
- Registerbezug
- Paderborn, HRA 7243
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRA 7243 eingetragenen Multimarkt GmbH & Co. KG, Geschwister-Scholl-Str. 5-7, 33014 Bad Driburg, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin, die Multimarkt Verwaltungs GmbH, Geschwister-Scholl-Str. 5-7, 33014 Bad Driburg, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Tabea Ide, Geschwister-Scholl-Str. 5-7, 33014 Bad Driburg
ist am 09.09.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
2 IN 56/19
Amtsgericht Paderborn, 10.09.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 2 IN 56/19 · Multimarkt GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Paderborn
- Insolvenzgericht
- Paderborn
- Aktenzeichen
- 2 IN 56/19
- Wirksam am
- 03.04.2023
- Registerbezug
- Paderborn, HRA 7243
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRA 7243 eingetragenen Multimarkt GmbH & Co. KG, Geschwister-Scholl-Str. 5-7, 33014 Bad Driburg, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin, die Multimarkt Verwaltungs GmbH, Geschwister-Scholl-Str. 5-7, 33014 Bad Driburg, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Tabea Ide, Geschwister-Scholl-Str. 5-7, 33014 Bad Driburg
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 15.05.2023. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 236 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
2 IN 56/19
Amtsgericht Paderborn, 03.04.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 2 IN 56/19 · Multimarkt GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Paderborn
- Insolvenzgericht
- Paderborn
- Aktenzeichen
- 2 IN 56/19
- Wirksam am
- 08.02.2023
- Registerbezug
- Paderborn, HRA 7243
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRA 7243 eingetragenen Multimarkt GmbH & Co. KG, Geschwister-Scholl-Str. 5-7, 33014 Bad Driburg, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin, die Multimarkt Verwaltungs GmbH, Geschwister-Scholl-Str. 5-7, 33014 Bad Driburg, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Tabea Ide, Geschwister-Scholl-Str. 5-7, 33014 Bad Driburg
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 22.03.2023. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 251 niedergelegt.
Gläubiger, dessen Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
2 IN 56/19
Amtsgericht Paderborn, 08.02.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 7243 HRA 7243: Multimarkt GmbH & Co. KG, Bad Driburg, Geschwister-Scholl-Straße 5-7, 33014 Bad Driburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Paderborn (2 IN 56/19) vom 17.04.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaf…
HRA 7243 HRA 7243: Multimarkt GmbH & Co. KG, Bad Driburg, Geschwister-Scholl-Straße 5-7, 33014 Bad Driburg. (Einzelhandel mit dem Schwerpunkt Lebensmittel.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Geschwister-Sch…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.