VR 100233

Mulsumer Heimat- und Kulturverein e.V.

Amtsgericht Tostedt · Niedersachsen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Mulsum

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Registerdaten

Sitz
Mulsum
Datenstand
2024-12-26
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-26

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Mulsumer Heimatverein Mulsum
  2. Mulsumer Heimatverein e.V. Mulsum

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 100233 VR 100233: Mulsumer Heimatverein e.V., Mulsum (Immenhof 2, 27449 Kutenholz). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.11.2016 sowie der Zustimmungsbeschlü…
VR 100233: Mulsumer Heimatverein e.V., Mulsum (Immenhof 2, 27449 Kutenholz). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.11.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Mitgliederversammlung vom 19.01.2017 und der jeweiligen Mitgliederversammlung der übertragenden Rechtsträger vom 19.01.2017 mit der Trachtengruppe Mulsum e.V. mit Sitz in Mulsum (Amtsgericht Tostedt VR 100316) und dem Mühlenverein Mulsum e.V. mit Sitz in Mulsum (Amtsgericht Tostedt VR 100269) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.