HRB 205388

MufflerFix GmbH

Amtsgericht Hildesheim · Niedersachsen

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Ringstr. 21 a, 31162 Bad Salzdetfurth OT Lechstedt

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Bad Salzdetfurth
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
29.03.2021
Datenstand
2025-09-18
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Marvin Menze

Bad Salzdetfurth

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-08

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Handel mit und Vertrieb von Fahrzeugteilen und Fahrzeugzubehör

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 50 IN 5/21 -132 · MufflerFix GmbH · Insolvenzgericht Hildesheim
Insolvenzgericht
Hildesheim
Aktenzeichen
50 IN 5/21 -132
Wirksam am
04.05.2026
Registerbezug
Hildesheim, HRB 205388
50 IN 5/21 -132: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MufflerFix GmbH, Ringstraße 21 A, 31162 Bad Salzdetfurth (AG Hildesheim, HRB 205388), vertr. d.: Marvin Menze, Richard-Wagner-Straße 40, 31141 Hildesheim, (Geschäftsführer), ist am 30.04.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hildesheim, 30.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 50 IN 5/21 -132 · MufflerFix GmbH · Insolvenzgericht Hildesheim
Insolvenzgericht
Hildesheim
Aktenzeichen
50 IN 5/21 -132
Wirksam am
11.08.2025
Registerbezug
Hildesheim, HRB 205388
50 IN 5/21 -132: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MufflerFix GmbH, Ringstraße 21 A, 31162 Bad Salzdetfurth (AG Hildesheim, HRB 205388), vertr. d.: Marvin Menze, Richard-Wagner-Straße 40, 31141 Hildesheim, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Rüdiger Marahrens festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hildesheim eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
abzüglich durch Beschluss vom 31.01.2025 festgesetzter Vorschuss

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 13.05.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 14.639,22 EUR.

II.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hildesheim, 30.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 50 IN 5/21 -132 · MufflerFix GmbH · Insolvenzgericht Hildesheim
Insolvenzgericht
Hildesheim
Aktenzeichen
50 IN 5/21 -132
Wirksam am
30.05.2025
Registerbezug
Hildesheim, HRB 205388
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MufflerFix GmbH, Ringstraße 21A, 31162 Bad Salzdetfurth, soll die Schlussverteilung stattfinden. Zur Verteilung stehen Mittel in Höhe von 5.489,66 € abzüglich noch festzusetzender Vergütung des Insolvenzverwalters nebst Auslagen und Mehrwertsteuer sowie Gerichtskosten zur Verfügung. Es sind Insolvenzforderungen in Höhe von 75.953,31 € zu berücksichtigen.

Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen ist in der Geschäftsstelle des Amtsgericht - Insolvenzgericht - Hildesheim, Kaiserstraße 60, 31134 Hildesheim, Az.: 50 IN 5/21, zur Einsicht ausgelegt.

Auf die Frist des § 189 InsO wird verwiesen.

Amtsgericht Hildesheim, 23.05.2025
Dokument1

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 50 IN 5/21 -132 · MufflerFix GmbH · Insolvenzgericht Hildesheim
Insolvenzgericht
Hildesheim
Aktenzeichen
50 IN 5/21 -132
Wirksam am
27.05.2025
Registerbezug
Hildesheim, HRB 205388
50 IN 5/21 -132: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MufflerFix GmbH, Ringstraße 21 A, 31162 Bad Salzdetfurth (AG Hildesheim, HRB 205388), vertr. d.: Marvin Menze, Richard-Wagner-Straße 40, 31141 Hildesheim, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).

Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 10.07.2025.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hildesheim, 23.05.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 50 IN 5/21 -132 · MufflerFix GmbH · Insolvenzgericht Hildesheim
Insolvenzgericht
Hildesheim
Aktenzeichen
50 IN 5/21 -132
Wirksam am
29.09.2022
Registerbezug
Hildesheim, HRB 205388
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

MufflerFix GmbH, Ringstraße 21 A, 31162 Bad Salzdetfurth (AG Hildesheim, HRB 205388),
vertreten durch:
Marvin Menze, Lavesring 12, 31162 Bad Salzdetfurth, (Geschäftsführer),

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Rüdiger Marahrens, Lilly-Reich-Str. 5, 31137 Hildesheim, Tel.: 05121/69772-0, Fax: 05121/69772-20,

werden die Forderungen, die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldet worden sind, im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Die um die nachträglich angemeldeten Forderungen ergänzte Tabelle liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim, aus.

Einwendungen gegen die Forderungsprüfung im schriftlichen Verfahren und gegen die Forderungen selbst, können bis zum 19.10.2022 schriftlich erhoben werden.
Anschließend erfolgt die Forderungsprüfung im schriftlichen Verfahren.

Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, Betrag oder Rang bestritten wird.

50 IN 5/21, Amtsgericht Hildesheim (22.09.2022)

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 50 IN 5/21 -132 · MufflerFix GmbH · Insolvenzgericht Hildesheim
Insolvenzgericht
Hildesheim
Aktenzeichen
50 IN 5/21 -132
Wirksam am
03.05.2021
Registerbezug
Hildesheim, HRB 205388
50 IN 5/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MufflerFix GmbH,
Ringstraße 21 A, 31162 Bad Salzdetfurth (AG Hildesheim, HRB 205388), vertr. d.:
Marvin Menze, Lavesring 12, 31162 Bad Salzdetfurth, (Geschäftsführer), hat der
Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur
Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen
Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Hildesheim, 03.05.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 205388 HRB 205388: MufflerFix GmbH, Bad Salzdetfurth, Ringstr. 21 a, 31162 Bad Salzdetfurth OT Lechstedt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 205388: MufflerFix GmbH, Bad Salzdetfurth, Ringstr. 21 a, 31162 Bad Salzdetfurth OT Lechstedt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 50 IN 5/21 -132 · MufflerFix GmbH · Insolvenzgericht Hildesheim
Insolvenzgericht
Hildesheim
Aktenzeichen
50 IN 5/21 -132
Wirksam am
25.03.2021
Registerbezug
Hildesheim, HRB 205388
50 IN 5/21: Über das Vermögen der MufflerFix GmbH, Ringstraße 21 A, 31162 Bad
Salzdetfurth (AG Hildesheim, HRB 205388), vertr. d.: Marvin Menze, Lavesring
12, 31162 Bad Salzdetfurth, (Geschäftsführer), ist am 24.03.2021 um 14:13 Uhr
das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Rüdiger Marahrens, Lilly-Reich-Str. 5,
31137 Hildesheim, Tel.: 05121/69772-0, Fax: 05121/69772-20.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 30.04.2021 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 26.05.2021.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

Ø Anträge über:

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (30.04.2021)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (26.05.2021), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag,
der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine
Widersprüche erhoben werden.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Hildesheim, 25.03.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 205388 HRB 205388: MufflerFix GmbH, Bad Salzdetfurth, Ringstr. 21 a, 31162 Bad Salzdetfurth OT Lechstedt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.04.2016 Die Gesellschafterversammlung vom…
HRB 205388: MufflerFix GmbH, Bad Salzdetfurth, Ringstr. 21 a, 31162 Bad Salzdetfurth OT Lechstedt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.04.2016 Die Gesellschafterversammlung vom 30.06.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Marklohe (bisher Amtsgericht Walsrode HRB 206035) nach Bad Salzdetfurth beschlossen. Geschäftsanschrift: Ringstr. 21 a, 31162 Bad Salzdetfurth OT Lechstedt. Gegenstand: Handel mit und Vertrieb von Fahrzeugteilen und Fahrzeugzubehör. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Menze, Marvin, Bad Salzdetfurth, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.