HRB 29635
MuffinFactory GmbH
aktuell 6 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Untermarkt 5, 08261 Schöneck/Vogtl.Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Schöneck/Vogtl.
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 29.01.2020
- Datenstand
- 2025-09-27
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Patrick Meinel
Schöneck/Vogtl.
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließeneinzelvertretungsberechtigt;Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 314 IN 1872/19 · MuffinFactory GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 314 IN 1872/19
- Wirksam am
- 02.09.2022
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 29635
Aktenzeichen: 314 IN 1872/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MuffinFactory GmbH, vertr.d.d. GF Patrick Meinel Untermarkt 5, 08261 Schöneck/Vogtl., Amtsgericht Chemnitz , HRB 29635
vertreten durch den Geschäftsführer Patrick Meinel
ergeht am 01.09.2022 nachfolgende Entscheidung:
1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Wochentag und Datum, Uhrzeit, Zimmer/Etage/Gebäude
Dienstag, 13.09.2022, 09:00 Uhr, Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Auf der Tagesordnung steht:
Zustimmung zur freihändigen Verwertung des im GB von Schöneck, GBA AG Plauen, Blatt 1792, Flst. 118, Gebäude- und Freifläche Untermarkt 5 eingetragenen Grundbesitzes mit einer Größe von 790 qm zu einem Kaufpreis von 225.000,00 EUR
2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 314 IN 1872/19 · MuffinFactory GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 314 IN 1872/19
- Wirksam am
- 02.07.2021
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 29635
vertreten durch den Geschäftsführer Patrick Meinel
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 29.06.2021, mit Schriftsatz vom 25.06.2021, die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 314 IN 1872/19 · MuffinFactory GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 314 IN 1872/19
- Wirksam am
- 16.04.2020
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 29635
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MuffinFactory GmbH, vertr.d.d.
GF Patrick Meinel Untermarkt 5, 08261 Schöneck/Vogtl., Amtsgericht Chemnitz ,
HRB 29635
vertreten durch den Geschäftsführer Patrick Meinel
ergeht am 15.04.2020 nachfolgende Entscheidung:
1. Aufgrund der Situation im Hinblick auf die Corona Pandemie und zum
Infektionsschutz aller
Beteiligten wird der Prüfungstermin und der Berichtstermin sowie der Termin zur
Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen
oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Wahl eines
Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses, den
Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die
Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die
Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung
der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes
(§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß
§ 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO),
Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149
Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2,
218 Abs. 2 InsO) am 21.04.2020 aufgehoben.
2. Das Verfahren wird nunmehr schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
3. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 05.05.2020 Anträge
sowie Einwen-
dungen zu den dieser Gläubigerversammlung zugrundliegenden Tagesordnungspunkte
schrif-
ftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Diese Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der
Geschäftsstelle vor
dem Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09111 Chemnitz erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als
verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.
Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame
Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als
erteilt.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei
dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als
auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem
Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach
dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur
Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch
nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht
eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
314 IN 1872/19 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 16.04.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 29635 HRB 29635: MuffinFactory GmbH, Schöneck/Vogtl., Untermarkt 5, 08261 Schöneck/Vogtl.. Durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 28.01.2020, AZ: 314 IN 1872/19, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen…
Forderungsprüfung 314 IN 1872/19 · MuffinFactory GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 314 IN 1872/19
- Wirksam am
- 28.01.2020
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 29635
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MuffinFactory GmbH, vertr.d.d.
GF Patrick Meinel Untermarkt 5, 08261 Schöneck/Vogtl., Amtsgericht Chemnitz ,
HRB 29635
vertreten durch den Geschäftsführer Patrick Meinel
ergeht am 28.01.2020 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Handel und Vertrieb
mit Muffins, Gastronomiedienstleistungen, Bäckerei) wird am 28.01.2020 um
12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Dr. jur. Marlon Foit
L.-F.-Schönherr-Straße 32
08523 Plauen
Telefon geschäftlich: 03741 279570
Telefax: 03741 279571
Email geschäftlich: info@sbf-inso.de
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des
§ 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die
Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen
(§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 17.03.2020
anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese
Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert,
haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht
mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen
Insolvenzverwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl
eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses
(§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung
über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die
Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung
der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes
(§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß
§ 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO),
Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149
Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2,
218 Abs. 2 InsO)
sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird bestimmt auf:
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Dienstag, 21.04.2020
10:00 Uhr
Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu
Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von
personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.
Der Beschluss kann für die Verfahrensbeteiligten in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.
314 IN 1872/19 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 28.01.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 29635 HRB 29635: MuffinFactory GmbH, Schöneck/Vogtl., Untermarkt 5, 08261 Schöneck/Vogtl.. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.06.2015. Geschäftsanschrift: Untermarkt 5, 08261 Schöne…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.