VR 70521
MÜTTERZENTRUM Beckum
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Beckum
Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Beckum
- Datenstand
- 2024-12-25
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
CD
lokal vorhanden
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-12-25 Chronologischen Auszug ansehen
HD
lokal vorhanden
Historischer Auszug
Historischer Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung.
Historischen Auszug ansehen
VÖ
lokal vorhanden
Veröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
VR 70521 VR 70521: MÜTTERZENTRUM Beckum, Beckum ( Beckum). Der Verein hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 18.07.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 02.08.…
VR 70521: MÜTTERZENTRUM Beckum, Beckum ( Beckum). Der Verein hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 18.07.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 02.08.2018 / 20.11.2018 und der Gesellschafterversammlung der MÜTTERZENTRUM Soziales Netzwerk gemeinnützige GmbH vom 18.07.2018 Teile seines Vermögens (Familientreffpunkt, Fachstelle Offene Ganztagsschule, Fachdienst Integrationshilfe, Fachstellen Familienhilfe, Kinder- und Jugendhaus, Kindertagespflege, Großtagespflege, Ambulante Altenhilfe und Flüchtlingsbetreuung) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die MÜTTERZENTRUM Soziales Netzwerk gemeinnützige GmbH mit Sitz in Beckum (Amtsgericht Münster, HRB 16601) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.