HRB 4659

Müller & Stock Kunststofftechnik GmbH

Amtsgericht Hamm · Nordrhein-Westfalen

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Industriestraße 27, 59192 Bergkamen

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Bergkamen
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Letzte Eintragung
14.03.2024
Datenstand
2025-02-02
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Dirk Maday

Lünen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln.

Handelsregister

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Stand 2025-10-08

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Die Verarbeitung von Kunststoff- und Stahlhalbzeugen zu Behältern, Rohrleitungssystemen, Abluftanlagen, Apparatebau und Industrieanlagebau, deren Vertrieb und Montagen sowie die Herstellung und der Handel von Dreh- und Frästeilen und der Handel mit Kunststoff- und Stahlhalbzeugen; die Beratung, Projektierung und Konstruktion vorgenannter Produkte sowie die Herstellung und der Handel mit ähnlichen Produkten.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 255 IN 106/23 · Müller & Stock Kunststofftechnik GmbH · Insolvenzgericht Dortmund
Insolvenzgericht
Dortmund
Aktenzeichen
255 IN 106/23
Wirksam am
11.04.2025
Registerbezug
Hamm, HRB 4659
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 106/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 4659 eingetragenen
Müller & Stock Kunststofftechnik GmbH, Industriestraße 27, 59192 Bergkamen,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Maday,
Industriestraße 29, 59192 Bergkamen

sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Nach §§ 21, 63 InsO hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich ihre Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§§ 21, 63 Abs. 3 InsO).
Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit der vorläufigen Insolvenzverwalterin im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung des Satzes auf 25 % und damit auf den Betrag von 5.953,05 EUR gerechtfertigt.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 04.03.2025.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann die Insolvenzverwalterin nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Dortmund statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.106 eingesehen werden.

255 IN 106/23
Amtsgericht Dortmund, 10.04.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 255 IN 106/23 · Müller & Stock Kunststofftechnik GmbH · Insolvenzgericht Dortmund
Insolvenzgericht
Dortmund
Aktenzeichen
255 IN 106/23
Wirksam am
15.10.2024
Registerbezug
Hamm, HRB 4659
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 106/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 4659 eingetragenen
Müller & Stock Kunststofftechnik GmbH, Industriestraße 27, 59192 Bergkamen,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Maday,
Industriestraße 29, 59192 Bergkamen

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen (hier: Rang 0 Nr. 77 + 78) werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 20.11.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.106 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).

255 IN 106/23
Amtsgericht Dortmund, 14.10.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 255 IN 106/23 · Müller & Stock Kunststofftechnik GmbH · Insolvenzgericht Dortmund
Insolvenzgericht
Dortmund
Aktenzeichen
255 IN 106/23
Wirksam am
08.10.2024
Registerbezug
Hamm, HRB 4659
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 106/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 4659 eingetragenen
Müller & Stock Kunststofftechnik GmbH, Industriestraße 27, 59192 Bergkamen,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Maday,
Industriestraße 29, 59192 Bergkamen

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen (hier: Rang 0 Nr. 61 - 76) werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 20.11.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.106 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).

255 IN 106/23
Amtsgericht Dortmund, 04.10.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 255 IN 106/23 · Müller & Stock Kunststofftechnik GmbH · Insolvenzgericht Dortmund
Insolvenzgericht
Dortmund
Aktenzeichen
255 IN 106/23
Wirksam am
20.03.2024
Registerbezug
Hamm, HRB 4659
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 106/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 4659 eingetragenen
Müller & Stock Kunststofftechnik GmbH, Industriestraße 27, 59192 Bergkamen,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Maday,
Industriestraße 29, 59192 Bergkamen

ist am 06.03.2024 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).

255 IN 106/23
Amtsgericht Dortmund, 20.03.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 255 IN 106/23 · Müller & Stock Kunststofftechnik GmbH · Insolvenzgericht Dortmund
Insolvenzgericht
Dortmund
Aktenzeichen
255 IN 106/23
Wirksam am
01.03.2024
Registerbezug
Hamm, HRB 4659
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 106/23

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 4659 eingetragenen
Müller & Stock Kunststofftechnik GmbH, Industriestraße 27, 59192 Bergkamen,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Maday,
Industriestraße 29, 59192 Bergkamen

Geschäftszweig: Die Verarbeitung von Kunststoff- und Stahlhalbzeugen zu Behältern, Rohrleitungssystemen, Abluftanlagen, Apparateban und Industrieanlagebau, deren Vertrieb und Montagen sowie die Herstellung und der Handel von Dreh- und Frästeilen und der Handel mit Kunststoff- und Stahlhalbzeugen; die Beratung, Projektierung und Konstruktion vorgenannter Produkte sowie die Herstellung und der Handel mit ähnlichen Produkten.

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.03.2024, um 12:11 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 22.11.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin sowie eines weiteren am 05.12.2023 eingegangenen Antrages einer Gläubigerin und eines am 13.02.2024 eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zugleich werden die Verfahren 255 IN 106/23 und 255 IN 16/24 und 255 IN 108/23 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).

Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Dorothee Madsen, Lübkestraße 3, 44141 Dortmund, Telefon: 0231/1087710, Fax: 023110877120.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 26.04.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 22.05.2024.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen

- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 06.05.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.106 niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

255 IN 106/23
Amtsgericht Dortmund, 01.03.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 255 IN 106/23 · Müller & Stock Kunststofftechnik GmbH · Insolvenzgericht Dortmund
Insolvenzgericht
Dortmund
Aktenzeichen
255 IN 106/23
Wirksam am
26.01.2024
Registerbezug
Hamm, HRB 4659
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 106/23

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 4659 eingetragenen Müller & Stock Kunststofftechnik GmbH, Industriestr. 27, 59192 Bergkamen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Maday, Industriestr. 29, 59192 Bergkamen

Geschäftszweig: Die Verarbeitung von Kunststoff- und Stahlhalbzeugen zu Behältern, Rohrleitungssystemen, Abluftanlagen, pp

ist am 26.01.2024, um 14:01 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dorothee Madsen, Lübkestraße 3, 44141 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

255 IN 106/23
Amtsgericht Dortmund, 26.01.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 4659 HRB 4659: Müller & Stock Kunststofftechnik GmbH, Bergkamen, Industriestraße 27, 59192 Bergkamen. Die Gesellschafterversammlung hat am 09.10.2018 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzuste…
HRB 4659: Müller & Stock Kunststofftechnik GmbH, Bergkamen, Industriestraße 27, 59192 Bergkamen. Die Gesellschafterversammlung hat am 09.10.2018 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 74.435,41 auf EUR 100.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) zu ändern. Neues Stammkapital: 100.000,00 EUR.
Veränderungen
HRB 4659 HRB 4659:Müller & Stock Kunststofftechnik GmbH, Bergkamen, Industriestraße 27, 59192 Bergkamen.Nicht mehr Geschäftsführer: Stock, Burkhard, Kamen; Wenzel, Holger, Hemer, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsfü…
HRB 4659:Müller & Stock Kunststofftechnik GmbH, Bergkamen, Industriestraße 27, 59192 Bergkamen.Nicht mehr Geschäftsführer: Stock, Burkhard, Kamen; Wenzel, Holger, Hemer, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Maday, Dirk, Lünen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 4659 Müller & Stock Kunststofftechnik GmbH, Bergkamen, Industriestraße 27, 59192 Bergkamen. Nicht mehr Geschäftsführer: Opierzynski, Holger, Bergkamen, *XX.XX.XXXX.
Müller & Stock Kunststofftechnik GmbH, Bergkamen, Industriestraße 27, 59192 Bergkamen. Nicht mehr Geschäftsführer: Opierzynski, Holger, Bergkamen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 4659 Müller & Stock Kunststofftechnik GmbH, Bergkamen, Industriestraße 27, 59192 Bergkamen. Geschäftsanschrift: Industriestraße 27, 59192 Bergkamen. Bestellt als Geschäftsführer: Opierzynski, Holger, Bergkamen, *…
Müller & Stock Kunststofftechnik GmbH, Bergkamen, Industriestraße 27, 59192 Bergkamen. Geschäftsanschrift: Industriestraße 27, 59192 Bergkamen. Bestellt als Geschäftsführer: Opierzynski, Holger, Bergkamen, *XX.XX.XXXX; Wenzel, Holger, Hemer, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.