HRA 95182

Müller Dachtechnik UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Au i.d. Hallertau

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Registerdaten

Sitz
Au i.d. Hallertau
Datenstand
2024-05-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-05-05

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 268/23 · Müller Dachtechnik UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG · Insolvenzgericht Landshut
Insolvenzgericht
Landshut
Aktenzeichen
IN 268/23
Wirksam am
23.03.2026
Registerbezug
München, HRA 95182
IN 268/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Müller Dachtechnik UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Pfarrpfründeweg 17, 84072 Au i.d. Hallertau, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Meyer Dachtechnik Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), diese vertreten durch die Geschäftsführerin Meyer Silvia
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 95182
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 23.03.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 36,37 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 01.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 23.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 268/23 · Müller Dachtechnik UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG · Insolvenzgericht Landshut
Insolvenzgericht
Landshut
Aktenzeichen
IN 268/23
Wirksam am
24.06.2024
Registerbezug
München, HRA 95182
IN 268/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Müller Dachtechnik UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Pfarrpfründeweg 17, 84072 Au i.d. Hallertau, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Meyer Dachtechnik Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), diese vertreten durch die Geschäftsführerin Meyer Silvia
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 95182
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 24.06.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 29 - 35 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 25.07.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 24.06.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 268/23 · Müller Dachtechnik UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG · Insolvenzgericht Landshut
Insolvenzgericht
Landshut
Aktenzeichen
IN 268/23
Wirksam am
29.09.2023
Registerbezug
München, HRA 95182
IN 268/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Müller Dachtechnik UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Pfarrpfründeweg 17, 84072 Au i.d. Hallertau, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Meyer Dachtechnik Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), diese vertreten durch die Geschäftsführerin Meyer Silvia
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 95182
- Schuldnerin -

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über unten stehende Punkte das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.

Die Gläubigerversammlung wird darüber abstimmen, ob dem Verkauf der folgenden Fahrzeuge zugestimmt wird:

Peugeot Boxer Van an das Unternehmen M.A.Adami Nutzfahrzeuge & Baumaschinen e.K., Hompeschstraße 8, 41189 Mönchengladbach. Der Verkaufspreis beträgt 6.500,00 € netto, zzgl. 19% Inkasso-Umsatzsteuer auf 6.500,00 € (1.235,00 €), zzgl. 18% Aufgeld auf 6.500,00 € (1.170,00 €) sowie zzgl. 19% Umsatzsteuer auf das Aufgeld (222,30 €). Dies ergibt eine Gesamtsumme von 9.127,30 € brutto.

Mitsubishi L200 Pick-Up an das Unternehmen KAZANTZIDOU GEORGIA, KESARIA KOZANI, 50100 KESARIA KOZANI, Griechenland. Der Verkaufspreis beträgt 11.000,00 € netto, zzgl. 18% Aufgeld auf 11.000,00 € (1.980,00 €). Dies ergibt eine Gesamtsumme von 12.980,00 € brutto.

Anhänger SARIS C2700 DC offener Kasten an Herrn Maik Rosinger, Bergham 11a, 85447 Fraunberg. Der Verkaufspreis beträgt 1.900,00 € netto, zzgl. 19% Inkasso-Umsatzsteuer auf 1.900,00 € (361,00 €), zzgl. 18% Aufgeld auf 1.900,00 € (342,00 €) sowie zzgl. 19% Umsatzsteuer auf das Aufgeld (64,98 €). Dies ergibt eine Gesamtsumme von 2.667,98 € brutto.

CITROËN Jumpy oder Dispatch Van an die Cellimpex GmbH, Braunschweiger Heerstraße 100 (in der Zuschlagsbestätigung und Rechnung der Hämmerle GmbH & Co. KG, Eching, fälschlicherweise als "Braunschweigerrherst 100" ausgewiesen), 29227 Celle. Der Verkaufspreis beträgt 4.700,00 € netto, zzgl. 19% Inkasso-Umsatzsteuer auf 4.700,00 € (893,00 €), zzgl. 18% Aufgeld auf 4.700,00 € (846,00 €) sowie zzgl. 19% Umsatzsteuer auf das Aufgeld (160,74 €). Dies ergibt eine Gesamtsumme von 6.599,74 € brutto.

Die Entscheidung über die Annahme der genannten Verkaufsangebote obliegt der Gläubigerversammlung.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 13.10.2023 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Landshut, Maximilianstr. 22, 84028 Landshut erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 29.09.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 268/23 · Müller Dachtechnik UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG · Insolvenzgericht Landshut
Insolvenzgericht
Landshut
Aktenzeichen
IN 268/23
Wirksam am
06.09.2023
Registerbezug
München, HRA 95182
IN 268/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Müller Dachtechnik UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Pfarrpfründeweg 17, 84072 Au i.d. Hallertau, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Meyer Dachtechnik Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), diese vertreten durch die Geschäftsführerin Meyer Silvia
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 95182
- Schuldnerin -

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über untenstehenden Punkt das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Gläubigerversammlung soll darüber abstimmen, ob dem Verkauf der technischen Anlagen und Maschinen sowie anderer Betriebs- und Geschäftsausstattungsgegenstände, die sich im Besitz der Insolvenzschuldnerin befinden, an die Firma Hämmerle GmbH & Co. KG, Eching, zusammen mit dem Lagerbestand, der sich ebenfalls im Besitz der Insolvenzschuldnerin befindet, und zwar an die Müller Dachsysteme UG (haftungsbeschränkt), Pfarrpfründeweg 17, 84072 Au i.d. Hallertau, deren alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer Herr Jörg Müller, der auch Kommanditist der Insolvenzschuldnerin ist, erfolgen soll. Dieser Verkauf erfolgt gemäß der Zuschlagsbestätigung und Rechnung vom 01.08.2023, Rechnungsnummer 5171R0001, zu einem Preis von 1.500,00 € netto. Hinzu kommen 19 % Inkasso-Umsatzsteuer auf 1.500,00 €, was 285,00 € entspricht, sowie 18 % Aufgeld auf 1.500,00 €, was 270,00 € entspricht. Darüber hinaus fallen 19 % Umsatzsteuer auf das Aufgeld in Höhe von 270,00 € an, was 51,30 € entspricht. Insgesamt beläuft sich der Bruttobetrag somit auf 2.106,30 €. Die Gläubigerversammlung wird gebeten, diesem Verkauf zuzustimmen.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 26.09.2023 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Landshut, Maximilianstr. 22, 84028 Landshut erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 05.09.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 268/23 · Müller Dachtechnik UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG · Insolvenzgericht Landshut
Insolvenzgericht
Landshut
Aktenzeichen
IN 268/23
Wirksam am
28.06.2023
Registerbezug
München, HRA 95182
IN 268/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Müller Dachtechnik UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Pfarrpfründeweg 17, 84072 Au i.d. Hallertau, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Meyer Dachtechnik Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Pfarrpfründeweg 17, 84072 Au i.d. Hallertau, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Meyer Silvia, Pfarrpfründestraße 17, 84072 Au i.d. Hallertau
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 95182
- Schuldnerin -

hat der Insolvenzverwalter am 27.06.2023 angezeigt, dass voraussichtlich Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 28.06.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan IN 268/23 · Müller Dachtechnik UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG · Insolvenzgericht Landshut
Insolvenzgericht
Landshut
Aktenzeichen
IN 268/23
Wirksam am
26.06.2023
Registerbezug
München, HRA 95182
IN 268/23

In dem Verfahren über den Antrag

1) der Müller Dachtechnik UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Pfarrpfründeweg 17, 84072 Au i.d. Hallertau, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin der Meyer Dachtechnik Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Pfarrpfründeweg 17, 84072 Au i.d. Hallertau, diese vertreten durch die Geschäftsführerin der Meyer Silvia, Pfarrpfründestraße 17, 84072 Au i.d. Hallertau
- Schuldnerin -
2) der Techniker Krankenkasse, -Servicezentrum-, vertreten durch d. Vorstand, Habichtstraße 28, 22305 Hamburg, Gz.: B563001S7C4
- antragstellende Gläubigerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Müller Dachtechnik UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Pfarrpfründeweg 17, 84072 Au i.d. Hallertau, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Meyer Dachtechnik Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Pfarrpfründeweg 17, 84072 Au i.d. Hallertau, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Meyer Silvia, Pfarrpfründestraße 17, 84072 Au i.d. Hallertau
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 95182
- Schuldnerin -
Geschäftszweig/Beschäftigung: Spezialbauten, Dachdeckerei

1. Das Verfahren IN 271/23 wird zu diesem Verfahren hinzu verbunden.
2. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 26.06.2023 um 12.00 Uhr eröffnet.
3. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Marc Zattler
Innere Münchener Straße 26, 84036 Landshut
Telefon: +49(871)94321-0
Telefax: +49(871)94321-50
Email: kanzlei@solvea-rechtsanwaelte.de
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 07.08.2023 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
5. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.09.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 04.09.2023, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 05.05.2023 beim Insolvenzgericht Landshut eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Landshut
Maximilianstr. 22
84028 Landshut

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 26.06.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRA 95182 Müller Dachtechnik UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Au i.d. Hallertau, Landkreis Freising, Pfarrpfründeweg 17, 84072 Au i.d. Hallertau.(Dachdeckerei, Dachabdichtung, Bauwerksabdichtung und alle dazugehörige…
Müller Dachtechnik UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Au i.d. Hallertau, Landkreis Freising, Pfarrpfründeweg 17, 84072 Au i.d. Hallertau.(Dachdeckerei, Dachabdichtung, Bauwerksabdichtung und alle dazugehörigen (Spezial-)arbeiten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Pfarrpfründeweg 17, 84072 Au i.d. Hallertau. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Meyer Dachtechnik Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Au i.d. Hallertau (Amtsgericht München, HRB 184261), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.