HRB 712603

Müller Dach- & Holzbau GmbH

Amtsgericht Mannheim · Baden-Württemberg

aktuell 4 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Eberbach

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Registerdaten

Sitz
Eberbach
Datenstand
2024-12-11
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-11

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

4
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 84 IN 15/19 · Müller Dach- & Holzbau GmbH · Insolvenzgericht Heidelberg
Insolvenzgericht
Heidelberg
Aktenzeichen
84 IN 15/19
Wirksam am
31.08.2026
Registerbezug
Mannheim, HRB 712603
84 IN 15/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Müller Dach- & Holzbau GmbH, Hohenstaufenstraße 2, 69412 Eberbach, vertreten durch den Geschäftsführer Benjamin Müller
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 712603
- Schuldnerin -

Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 28.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 712603 HRB 712603: Müller Dach- & Holzbau GmbH, Eberbach, Hohenstaufenstraße 2, 69412 Eberbach. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Heidelberg, 84 IN 15/19) a…
HRB 712603: Müller Dach- & Holzbau GmbH, Eberbach, Hohenstaufenstraße 2, 69412 Eberbach. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Heidelberg, 84 IN 15/19) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Veränderungen
HRB 712603 HRB 712603: Müller Dach- & Holzbau GmbH, Eberbach, Hohenstaufenstraße 2, 69412 Eberbach. Von Amts wegen nach § 395 FamFG gelöscht als Geschäftsführer: Müller, Benjamin, Eberbach, *XX.XX.XXXX.
HRB 712603: Müller Dach- & Holzbau GmbH, Eberbach, Hohenstaufenstraße 2, 69412 Eberbach. Von Amts wegen nach § 395 FamFG gelöscht als Geschäftsführer: Müller, Benjamin, Eberbach, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 712603 Müller Dach- & Holzbau GmbH, Eberbach, Hohenstaufenstraße 2, 69412 Eberbach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.07.2011. Geschäftsanschrift: Hohenstaufenstraße 2, 69412 Eberba…
Müller Dach- & Holzbau GmbH, Eberbach, Hohenstaufenstraße 2, 69412 Eberbach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.07.2011. Geschäftsanschrift: Hohenstaufenstraße 2, 69412 Eberbach. Gegenstand: Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten, Spenglerei, Flachdachabdichtungen, Kleincontainer-Mietservice und Kranvermietung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Müller, Benjamin, Eberbach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Müller, Benjamin, Eberbach, *XX.XX.XXXX als Inhaber der Firma "B. Müller Dach- & Holzbau e.K.", Eberbach (Amtsgericht Mannheim HRA 702337) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 26.07.2011. Die Ausgliederung ist mit mit der gleichzeitigen Eintragung der Ausgliederung im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.