HRB 7712
Mühltroffer Landback GmbH
aktuell 11 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Pausa-Mühltroff
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Registerdaten
- Sitz
- Pausa-Mühltroff
- Datenstand
- 2024-12-30
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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- Mühltroffer Landback GmbH Mühltroff
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 305 IN 405/21 · Mühltroffer Landback GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 305 IN 405/21
- Wirksam am
- 29.09.2021
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 7712
Aktenzeichen: 305 IN 405/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mühltroffer Landback GmbH, vertr. d. d. GFin Hauptstraße 8, 07919 Pausa-Mühltroff OT Mühltroff, Amtsgericht Chemnitz , HRB 7712
vertreten durch die Geschäftsführerin Karin Weigelt
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht mit Schreiben vom 23.09.2021, Eingang bei Gericht am 28.09.2021, die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 305 IN 405/21 · Mühltroffer Landback GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 305 IN 405/21
- Wirksam am
- 04.06.2021
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 7712
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mühltroffer Landback GmbH,
vertr. d. d. GFin Hauptstraße 8, 07919 Pausa-Mühltroff OT Mühltroff,
Amtsgericht Chemnitz , HRB 7712
vertreten durch die Geschäftsführerin Karin Weigelt
ergeht am 03.06.2021 nachfolgende Entscheidung:
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wird wie folgt antragsgemäß
festgesetzt:
Vergütung
x,xx EUR
Auslagen
x,xx EUR
zzgl. 19% Umsatzsteuer
x,xx EUR
Gesamtbetrag
x,xx EUR
in Worten: x,xx 10/100 EUR
Die Kosten der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurden der Schuldnerin
auferlegt.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag aus
der von ihm verwalteten Masse zu entnehmen.
Gründe:
Rechtsanwalt Marek Sonnenberg als Antragsteller wurde mit Beschluss vom
15.03.2021 zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestimmt.
Die Bestellung endete mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 21.04.2021.
Der Festsetzung liegt der Antrag vom 15.04.2021 zugrunde.
Es besteht ein Anspruch auf Vergütung und Erstattung der entstandenen
angemessenen Auslagen für die Tätigkeit gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 63 InsO. Für
die Bestimmung der Vergütung ist gemäß § 65 InsO die Insolvenzrechtliche
Vergütungsverordnung (InsVV) maßgebend.
Gemäß §§ 63 Abs. 3, 11 Abs. 1 InsVV bemisst sich die Vergütung nach dem
schuldnerischen Vermögen, auf das sich die Tätigkeit des vorläufigen Verwalters
während des Eröffnungsverfahrens erstreckt hat. Maßgebend für die
Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder
der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung
unterliegt.
Folgende Vermögenswerte wurden berücksichtigt:
Guthaben Sonderkonto
x,xx EUR
Guthaben Geschäftskonto
x,xx EUR
geschätzter Erlös Immobilie
x,xx EUR
geschätzter Erlös Betriebs- und Geschäftsausstattung
x,xx EUR
geschätzter Erlös Fahrzeuge
x,xx EUR
offene Forderungen
x,xx EUR
Summe
x,xx EUR
gerundet
x,xx EUR
Im vorliegenden Verfahren ist daher als Berechnungsgrundlage ein Vermögen von
x,xx EUR zugrunde zu legen.
Hieraus errechnet sich ein Regelsatz nach §§ 10, 2 Abs. 1 InsVV von x,xx EUR.
Für den vorläufigen Insolvenzverwalter beträgt die Regelvergütung nach § 11
InsVV hiervon 25 Prozent, mithin x,xx EUR.
Damit ist die Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters in einem
sogenannten Normalverfahren abgegolten, d. h. Qualität und Quantität der
verschiedenen Verwalteraufgaben weisen weder rechtliche noch tatsächliche
Besonderheiten auf.
Im vorliegenden Verfahren wurde keine Erhöhung der Regelvergütung beantragt.
Der Vergütungswert beträgt mithin x,xx EUR.
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Zusätzlich ist die von dem vorläufigen Insolvenzverwalter zu zahlende
Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
Es konnte antragsgemäße Festsetzung erfolgen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt.
Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht
einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als
auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem
Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach
dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw.
Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die
Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle
eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt,
wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen
Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung
gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument
eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch
das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV)
geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.
3. Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
305 IN 405/21 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 04.06.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 305 IN 405/21 · Mühltroffer Landback GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 305 IN 405/21
- Wirksam am
- 29.04.2021
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 7712
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mühltroffer Landback GmbH,
vertr. d. d. GFin Hauptstraße 8, 07919 Pausa-Mühltroff OT Mühltroff,
Amtsgericht Chemnitz , HRB 7712
vertreten durch die Geschäftsführerin Karin Weigelt
hat der Insolvenzverwalter mit Schreiben vom 15.04.2021 die Festsetzung seiner
Vergütung für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter beantragt.
Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Gerichts eingesehen werden.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens
21.05.2021.
305 IN 405/21 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 29.04.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 7712 HRB 7712: Mühltroffer Landback GmbH, Pausa-Mühltroff, Hauptstraße 8, 07919 Pausa-Mühltroff OT Mühltroff. Durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 21.04.2021, AZ: 305 IN 405/21, ist das Insolvenzverfahre…
Forderungsprüfung 305 IN 405/21 · Mühltroffer Landback GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 305 IN 405/21
- Wirksam am
- 22.04.2021
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 7712
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mühltroffer Landback GmbH,
vertr. d. d. GFin Hauptstraße 8, 07919 Pausa-Mühltroff OT Mühltroff,
Amtsgericht Chemnitz , HRB 7712
vertreten durch die Geschäftsführerin Karin Weigelt
ergeht am 21.04.2021 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Herstellung etc. von
Back-und Konditoreiwaren) wird am 21.04.2021 um 12:00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Marek Sonnenberg
Lessingstraße 4
08058 Zwickau
Telefon geschäftlich: 0375 541640
Telefax: 0375 541641
Email geschäftlich: info@ra-sonnenberg.com
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des
§ 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die
Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen
(§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 03.06.2021
anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese
Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert,
haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht
mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen
Insolvenzverwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl
eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses
(§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung
über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die
Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung
der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes
(§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß
§ 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO),
Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149
Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2,
218 Abs. 2 InsO)
sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
wird bestimmt auf:
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu
Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von
personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.
305 IN 405/21 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 22.04.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 305 IN 405/21 · Mühltroffer Landback GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 305 IN 405/21
- Wirksam am
- 29.03.2021
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 7712
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Mühltroffer Landback
GmbH, vertr. d. d. GFin Hauptstraße 8, 07919 Pausa-Mühltroff OT Mühltroff,
Amtsgericht Chemnitz , HRB 7712
vertreten durch die Geschäftsführerin Karin Weigelt
ergeht am 29.03.2021 nachfolgende Entscheidung:
Zur Vermeidung einer erheblichen Verminderung des schuldnerischen Vermögens,
wird die Zustimmung zur Stilllegung des Unternehmens zum 31. 3. 2021 gemäß § 22
Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 InsO erteilt.
305 IN 405/21 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 29.03.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 305 IN 405/21 · Mühltroffer Landback GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 305 IN 405/21
- Wirksam am
- 15.03.2021
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 7712
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Mühltroffer Landback
GmbH, vertr. d. d. GFin Hauptstraße 8, 07919 Pausa-Mühltroff OT Mühltroff,
Amtsgericht Chemnitz , HRB 7712
vertreten durch die Geschäftsführerin Karin Weigelt
ergeht am 15.03.2021 nachfolgende Entscheidung:
1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 15.03.2021 um
12:15 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung
angeordnet.
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Marek Sonnenberg
Lessingstraße 4
08058 Zwickau
Telefon geschäftlich: 0375 541640
Telefax: 0375 541641
Email geschäftlich: info@ra-sonnenberg.com
bestellt.
3. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur
noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner
Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
4. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die
Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu
sichern und zu erhalten.
5. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu
nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihm für die
Insolvenzmasse einzurichtendes Sonderkonto einzuziehen, sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen. Rechte Dritter bleiben davon unberührt.
6. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter
leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.
7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der
Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus
behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und
Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden,
Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und
Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).
8. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher
und
Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen
(§ 22 Abs. 2 InsO).
305 IN 405/21 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 15.03.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 7712 Mühltroffer Landback GmbH, Mühltroff, Hauptstraße 8, 07919 Mühltroff. Die Gesellschafterversammlung vom 15.11.2010 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Dabei wurde insbesondere geändert: 6, nun 8 (Vertr…
HRB 7712 Mühltroffer Landback GmbH, Mühltroff, Hauptstraße 8, 07919 Mühltroff.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schneider, Bettina, Mühltroff, *XX.XX.XXXX.
HRB 7712 Mühltroffer Landback GmbH, Mühltroff, Hauptstraße 8, 07919 Mühltroff.Änderung der Geschäftsanschrift: Hauptstraße 8, 07919 Mühltroff.
HRB 7712 Mühltroffer Landback GmbH, Mühltroff (Dr. Schminke Str. 1, 07919 Mühltroff). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schreiber, Günter, Konditor, Mühltroff. Bestellt: Geschäftsführer: Schneider, Bettina, Mühltroff, …
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.