HRB 12714

Mühlenbäckerei Samson GmbH

Amtsgericht Saarbrücken · Saarland

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Wetschhauser Straße 8, 66564 Ottweiler

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Ottweiler
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
07.12.2021
Datenstand
2025-10-25
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Timo Samson

St. Ingbert

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Sandra Ganster

Ottweiler

Einzelprokura
Prokurist(in)

Tobias Maximilian Ferring-Heinz

Ottweiler

Einzelprokura
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-27

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Bäckerei Wanschura GmbH Ottweiler

Gegenstand des Unternehmens

die Herstellung von Backwaren sowie alle mit diesem Handwerk verbundenen Arbeiten und der Handel mit Backwaren und Lebensmitteln aller, Art, inbegriffen der Einzelhandel im Fahrverkauf

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 105 IN 37/21 · Mühlenbäckerei Samson GmbH · Insolvenzgericht Saarbrücken
Insolvenzgericht
Saarbrücken
Aktenzeichen
105 IN 37/21
Wirksam am
13.03.2025
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 12714
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 105 IN 37/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 12714 eingetragenen Mühlenbäckerei Samson GmbH, Wetschhauser Straße 8, 66564 Ottweiler, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Timo Samson,

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 09.04.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 20a niedergelegt.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

105 IN 37/21
Amtsgericht Saarbrücken, 12.03.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 105 IN 37/21 · Mühlenbäckerei Samson GmbH · Insolvenzgericht Saarbrücken
Insolvenzgericht
Saarbrücken
Aktenzeichen
105 IN 37/21
Wirksam am
01.08.2022
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 12714
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 105 IN 37/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 12714 eingetragenen Mühlenbäckerei Samson GmbH, Wetschhauser Straße 8, 66564 Ottweiler, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Timo Samson,

ist am 18.07.2022 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).

105 IN 37/21
Amtsgericht Saarbrücken, 29.07.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 12714 HRB 12714: Mühlenbäckerei Samson GmbH, Ottweiler, Wetschhauser Straße 8, 66564 Ottweiler. Die Gesellschaft ist kraft Gesetzes aufgelöst. Gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
HRB 12714: Mühlenbäckerei Samson GmbH, Ottweiler, Wetschhauser Straße 8, 66564 Ottweiler. Die Gesellschaft ist kraft Gesetzes aufgelöst. Gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 105 IN 37/21 · Mühlenbäckerei Samson GmbH · Insolvenzgericht Saarbrücken
Insolvenzgericht
Saarbrücken
Aktenzeichen
105 IN 37/21
Wirksam am
30.11.2021
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 12714
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 105 IN 37/21

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 12714 eingetragenen Mühlenbäckerei Samson GmbH, Wetschhauser Straße 8, 66564 Ottweiler, früherer Name: Bäckerei Wanschura GmbH, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Timo Samson,

Geschäftszweig: Die Herstellung und der Verkauf von Backwaren

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 29.11.2021, um 09:08 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 05.10.2021 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Nell-Breuning-Allee 6, 66115 Saarbrücken, Telefon: 0681/ 588 1670, Fax: 0681/ 588 1679.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 31.01.2022 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 21.02.2022.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen

- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), insbesondere auch über die Aufrechterhaltung oder Stilllegung des Geschäftsbetriebs d. Schuld.
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).

- ggf. zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO)
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 07.02.2022 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Raum 20a niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Hinweis:

Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Sie kann auch als elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur oder als signiertes elektronisches Dokument auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht allerdings nicht.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

105 IN 37/21
Amtsgericht Saarbrücken, 29.11.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 105 IN 37/21 · Mühlenbäckerei Samson GmbH · Insolvenzgericht Saarbrücken
Insolvenzgericht
Saarbrücken
Aktenzeichen
105 IN 37/21
Wirksam am
05.10.2021
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 12714
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 105 IN 37/21

105 IN 37/21

AMTSGERICHT SAARBRÜCKEN
BESCHLUSS

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 12714 eingetragenen Mühlenbäckerei Samson GmbH, Wetschhauser Straße 8, 66564 Ottweiler, früherer Name: Bäckerei Wanschura GmbH, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Timo Samson,

Geschäftszweig: Die Herstellung und der Verkauf von Backwaren

wird heute, am 05.10.2021, um 10:01 Uhr, zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts angeordnet (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Nell-Breuning-Allee 6, 66115 Saarbrücken, Tel.: 0681/ 588 1670 , Fax 0681/ 588 1679 bestellt.

Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 1. Alt. InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.

Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Dieser Beschluss hat die in § 240 ZPO bezeichneten Wirkungen.

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Er ist berechtigt, Auskünfte über die schuldnerischen Vermögensverhältnisse bei Dritten einzuholen.

Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie ihm auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind und ihn bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen. Bei Missachtung dieser Pflicht kann das Gericht die Schuldnerin oder ihre organschaftlichen Vertreter zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung laden, zwangsweise vorführen lassen oder in Haft nehmen (§ 22 Abs. 3, §§ 97, 98, 101 Abs. 1 Satz 1, 2, Abs. 2 InsO).

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin maßgebender Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen. Er hat ferner zu prüfen, ob das schuldnerische Vermögen die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 InsO).

Falls der vorläufige Insolvenzverwalter den Auftrag nicht binnen vier Wochen vollständig erfüllen kann, ist dem Gericht ein Zwischenbericht zu erstatten.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 23 Abs. 1 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Dieser Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Im Falle der öffentlichen Bekanntmachung durch Veröffentlichung im Internet beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Wird die Entscheidung im Internet veröffentlicht und daneben auf andere Weise zugestellt, ist für den Fristbeginn der frühere Zeitpunkt maßgeblich. Die sofortige Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Neben- und Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstr. 2, 66280 Sulzbach, eingelegt. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Die sofortige Beschwerde kann auch zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingelegt werden.

Saarbrücken, 05.10.2021
Amtsgericht

Kaiser
Richterin am Amtsgericht
105 IN 37/21
Amtsgericht Saarbrücken, 05.10.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 12714 HRB 12714: Mühlenbäckerei Samson GmbH, Ottweiler, Wetschhauser Straße 8, 66564 Ottweiler. Einzelprokura: Ganster, Sandra, Ottweiler, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Ferring-Heinz, Tobias, Ottweiler, *XX.XX.X…
HRB 12714: Mühlenbäckerei Samson GmbH, Ottweiler, Wetschhauser Straße 8, 66564 Ottweiler. Einzelprokura: Ganster, Sandra, Ottweiler, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Ferring-Heinz, Tobias, Ottweiler, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 12714 HRB 12714: Bäckerei Wanschura GmbH, Ottweiler, Wetschhauser Straße 8, 66564 Ottweiler. Die Gesellschafterversammlung vom 10.07.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma, Sitz) sowi…
HRB 12714: Bäckerei Wanschura GmbH, Ottweiler, Wetschhauser Straße 8, 66564 Ottweiler. Die Gesellschafterversammlung vom 10.07.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma, Sitz) sowie 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Mühlenbäckerei Samson GmbH. Einzelprokura: Ferring-Heinz, Tobias Maximilian, Ottweiler, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 12714 HRB 12714: Bäckerei Wanschura GmbH, Ottweiler, Wetschhauser Straße 8, 66564 Ottweiler. Bestellt als Geschäftsführer: Samson, Timo, St. Ingbert, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Na…
HRB 12714: Bäckerei Wanschura GmbH, Ottweiler, Wetschhauser Straße 8, 66564 Ottweiler. Bestellt als Geschäftsführer: Samson, Timo, St. Ingbert, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Wanschura, Dietrich Ludwig, Ottweiler, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 12714 HRB 12714: Bäckerei Wanschura GmbH, Ottweiler, Wetschhauser Straße 8, 66564 Ottweiler. Nicht mehr Geschäftsführer: Wanschura, Maria Theresia, Ottweiler, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Wanschura, …
HRB 12714: Bäckerei Wanschura GmbH, Ottweiler, Wetschhauser Straße 8, 66564 Ottweiler. Nicht mehr Geschäftsführer: Wanschura, Maria Theresia, Ottweiler, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Wanschura, Dietrich Ludwig, Ottweiler, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Wetschhauser Straße 8, 66564 Ottweiler.
Veränderungen
HRB 12714 Bäckerei Wanschura GmbH, Ottweiler (Wetschhauser Straße 8, 66564 Ottweiler). Nicht mehr Geschäftsführer: Wanschura, Dietrich Ludwig, Ottweiler, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Wanschura, Maria The…
Bäckerei Wanschura GmbH, Ottweiler (Wetschhauser Straße 8, 66564 Ottweiler). Nicht mehr Geschäftsführer: Wanschura, Dietrich Ludwig, Ottweiler, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Wanschura, Maria Theresia, Ottweiler, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 12714 Bäckerei Wanschura GmbH, Ottweiler (Wetschhauser Straße 8, 66564 Ottweiler). Bestellt als Geschäftsführer: Wanschura, Dietrich Ludwig, Ottweiler, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im …
Bäckerei Wanschura GmbH, Ottweiler (Wetschhauser Straße 8, 66564 Ottweiler). Bestellt als Geschäftsführer: Wanschura, Dietrich Ludwig, Ottweiler, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Wanschura, Peter, Ottweiler, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.